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Alt 05. Jul 2007, 16:10 Uhr   #21 (Permalink)
MorganLeFay
milkaholic
 
Benutzerbild von MorganLeFay
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: Dundee
Beiträge: 2.835
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Ja, nur Du sagtest, er haette das Urteil nicht abgewartet.

Wann mach den Urteil die Begnadigung ausgesprochen wird, ist Sache desjenigen, der begnadigt, oder nicht? In Deutschland steht eine Begnadigung nicht weniger im Widerspruch zum "Rechtsstaat" als eine in den USA.
__________________
So when you're asked to fight a war that's over nothing, it's best to join the side that's going to win.
MorganLeFay ist offline   Mit Zitat antworten Direkt antworten
Alt 05. Jul 2007, 16:28 Uhr   #22 (Permalink)
dichterDenker
Profillos
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 1.074
Standard

Ja, aber das war übertrieben.

Meiner Meinung nach ist es eben nicht die Sache des Begnadigers wann er die Begnadigung ausspricht. Rein rechtlich vielleicht schon, aber dann stimmt halt am Begnadigungsrecht was nicht (in Nordkorea kann Kim Jong Il sicher auch rein rechtlich begnadigen wen und wann er will).
Wenn die Begnadigung z.B. nach 20 Jahren ausgesprochen wird kann man da immer noch sagen, dass sich nach dem Verstreichen der bisherigen Haftzeit insgesammt eine andere Perspektive auf das Verbrechen ergeben hat (z.B. Reue oder eine andere gesellschaftliche Sicht auf das Verbrechen, "Aufarbeitung" der Vergangenheit usw.).
Wenn die Begnadigung 5 Stunden nach der Verurteilung ausgesprochen wird, dann hat da aber weder eine Aufarbeitung noch sonstwas stattgefunden - der Präsident sagt einfach, dass er die Sache anders sieht als das Gericht und damit ist die Entscheidung des Gerichts hinfällig. Das macht dann aber das Urteil und eine unabhängige Rechtssprechung m.E. zur Farce.

edit: Ich glaube umgekehrt darf der Präsident ja auch entscheiden,dass ein Terrorverdächtiger schuldig ist, selbst wenn ein Gericht ihn freispricht...
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