Ein "Musterurteil" bei dem die Täter in einem Fall von "nur" gefährlicher Körperverletzung, auch in einem Fall von Zivilcourage, zu absolut lächerlich geringen Strafen verurteilt wurden läßt nichts gutes ahnen.
Der nichtöffentliche Prozess hat vor der Jugendkammer des Amtsgerichtes stattgefunden, das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Der Angreifer, der während der Auseinandersetzung mit einem Stein die Opfer traktierte, erhielt einen Jugendarrest von vier Wochen, berichtet Richter Eugen Endress, Pressesprecher des Amtsgerichtes. Zwei weitere Täter wurden zu einem Arrest von zwei Wochen verurteilt. Diese drei jungen Männer hatten die Taten eingeräumt.
Der vierte Angeklagte war dagegen nicht geständig. Er erhielt eine Jugendstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Verhängen der Jugendstrafe begründete das Gericht mit "schädliche Neigungen", die bei dem Angeklagten festgestellt wurden. Das sind Defizite, die durch Mängel in der Charakterbildung oder in der Erziehung entstanden sind und weitere Straftaten erwarten lassen.