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Alt 16. Okt 2009, 11:50 Uhr   #1 (Permalink)
Team
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Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 2.913
Standard Gericht bestätigt Kündigung wegen gestohlener Maultaschen

Wegen der Mitnahme von sechs Maultaschen aus der Betriebskantine verliert eine Altenpflegerin nach 17 Betriebsjahren ihren Job. Zu Recht, wie nun das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee entschied. Ihre Klage auf Wiedereinstellung wurde abgewiesen. Das Heim hatte von Diebstahl gesprochen.

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Alt 16. Okt 2009, 12:04 Uhr   #2 (Permalink)
Klampe
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Beiträge: n/a
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Ich habe kein Mitleid mit dieser Dame.....

Wieso nimmt man sich 6 Maultauschen mit, die es ohnehin billig in jedem Supermarkt zu kaufen gibt.
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Alt 16. Okt 2009, 13:16 Uhr   #3 (Permalink)
senchi
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Ort: wo ich mich zu Hause fühle
Beiträge: 2.820
Standard

Zitat:
Zitat von Klampe Beitrag anzeigen
Ich habe kein Mitleid mit dieser Dame.....

Wieso nimmt man sich 6 Maultauschen mit, die es ohnehin billig in jedem Supermarkt zu kaufen gibt.
So ist es
__________________
Links oder Rechts zu sein, ist ein Zeichen einer halbseitigen politischen und geistigen
Lähmung.
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Alt 16. Okt 2009, 13:18 Uhr   #4 (Permalink)
Meister Brubbel
erzreaktionär
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 6.382
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die frage ist eher, weshalb man bei 6 maultaschen (meistens ohnehin überbewertet, wie jüngst erst feststellen der meister tat) keine andere lösung der abstrafung findet als gleich den rauswurf.
__________________
weg von den gurken, ihr schurken !
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Alt 16. Okt 2009, 13:21 Uhr   #5 (Permalink)
senchi
Sehender
 
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Registriert seit: Jan 2008
Ort: wo ich mich zu Hause fühle
Beiträge: 2.820
Standard

Zitat:
Zitat von Meister Brubbel Beitrag anzeigen
die frage ist eher, weshalb man bei 6 maultaschen (meistens ohnehin überbewertet, wie jüngst erst feststellen der meister tat) keine andere lösung der abstrafung findet als gleich den rauswurf.
Ich vermute, weil es Diebstahl ist. Ob da im Vorfeld schon Abmahnungen o.ä. gelaufen ist entzieht sich meiner Kenntnis. Allerdings muss ich dazu sagen, wer mich in meiner Fa. beklaut der fliegt raus und fertig.
__________________
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Alt 16. Okt 2009, 13:22 Uhr   #6 (Permalink)
Beißer
Guest
 
Beiträge: n/a
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Das Urteil geht in Ordnung. Das Ärgerliche daran ist, daß man in Deutschland ja überhaupt erst vor Gericht muß, um Mitarbeiter loszuwerden.

In einem Gütetermin hatte der Richter zuvor eine fristgemäße Kündigung und die Zahlung von 25.000 € Abfindung vorgeschlagen, was von der Frau wohl verweigert wurde.

Das heutige Urteil beweist, daß ihr Fehlverhalten massiv war.
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Alt 16. Okt 2009, 13:24 Uhr   #7 (Permalink)
Meister Brubbel
erzreaktionär
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 6.382
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Zitat:
Zitat von senchi Beitrag anzeigen
Ob da im Vorfeld schon Abmahnungen o.ä. gelaufen ist
dies ist der zweite offene punkt.

der meister in diesem und anderen fällen überzeugt davon ist, dass sich mehr angesammelt haben muss.
wäre unwahrscheinlich, dass 6 maultaschen nach 17 jahren die erste auffälligkeit gewesen wären ...
__________________
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Alt 16. Okt 2009, 13:40 Uhr   #8 (Permalink)
susenn
Senior Member
 
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Registriert seit: Dez 2007
Ort: im sonnigen Südwesten
Beiträge: 3.136
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Zitat:
Zitat von Meister Brubbel Beitrag anzeigen
dies ist der zweite offene punkt.

der meister in diesem und anderen fällen überzeugt davon ist, dass sich mehr angesammelt haben muss.
wäre unwahrscheinlich, dass 6 maultaschen nach 17 jahren die erste auffälligkeit gewesen wären ...

Es gab eine Anweisung, die den Verzehr bzw. die Mitnahme von Nahrungsmitteln untersagte.

Die Mitarbeiterin schlug die angebotene Abfindung in Höhe von 18.000€
aus und das gerichtl. Vergleichsangebot in Höhe v. 25.000€.

Also die handelte wirklich nicht sehr klug.
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Alt 16. Okt 2009, 16:32 Uhr   #9 (Permalink)
fladdy36
Mensch
 
Benutzerbild von fladdy36
 
Registriert seit: Feb 2009
Ort: Hesseländsche
Beiträge: 7.813
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Ja und selbst ein mitgenommener Kugelschreiber oder Tesarolle kann zu einer Fristlosen Kündigung führen. Man mag sich fragen warum? Gerade bei den Lebensmitteln (die wahrscheinlich im Müll gelandet wären) wäre doch eine sinnvolle Weiterverwendung lobenswert. Die Angestellte hätte simpel ihren Cheffe fragen sollen.

Solche Bagatellfälle kosten Firmen unglaublich viel Geld. Sind das die eigenmächtigen Provisionen der angestellten in niedrigen Gehaltslagen? Warum klaut jemand? Unrechtsbewußtsein bei Pfennig-Artikel ausgeschaltet?
__________________
~~\_Es ist unmöglich, etwas ganz sicher zu machen, denn Dummköpfe sind zu erfinderisch_/~~
~~\_Murphy war ein Optimist_/~~
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Alt 16. Okt 2009, 16:38 Uhr   #10 (Permalink)
senchi
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Registriert seit: Jan 2008
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Beiträge: 2.820
Standard

Zitat:
Zitat von fladdy36 Beitrag anzeigen
Sind das die eigenmächtigen Provisionen der angestellten in niedrigen Gehaltslagen? Warum klaut jemand? Unrechtsbewußtsein bei Pfennig-Artikel ausgeschaltet?
Dinge aus der Fa. mitgehen zu lassen sind keinesfalls auf die sogenannten niedrigen Gehaltsklassen zurückzuführen.
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