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Alt 08. Okt 2008, 17:31 Uhr   #1 (Permalink)
susenn
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Standard Asozial

Herr Beißer definiert asozial mit " alle die auf Kosten der Steuerzahler leben".

Ja, wir kennen alle seine Ansichten, wir lieben Beißer, deshalb noch einmal die Bitte an Herrn Beißer um genaue Auskunft.

Ganz einfache Beispiele:

Ein junges Paar, sie wird schwanger, er sucht das Weite.
Sie bekommt das Kind, keine Betreuungsmöglichkeit, Sozialamt-
ist diese Frau asozial?

Ein 15 jähriger junger Mann, sportlich, guter Schüler, braver Sohn, er verunglückt beim Ski laufen, Knochenbrüche, Milzriß, die OP geht noch gut, doch dann Infektionen im Bauchraum, er wird nie Vollzeit arbeiten können, nur mit Mühe einen Beruf erlernen, er braucht Sozialhilfe-
ist dieser Junge asozial?

Eine 70 jährige Dame, 5 Kinder hat sie erzogen, nur 3 Jahre in die GRV eingezahlt, dazu die Kindererziehungszeiten, ergibt eine Rentenhöhe von
300 Euro. Ihr Ehemann verstorben, war ein braver Mann, LKW-Fahrer, immer ehrlich, immer treu, immer reichte das Einkommen für das nötigste. Die Witwenrente ist bescheiden. Alles zusammen reicht nicht aus um Miete und bescheidenste Lebenshaltung zu ermöglichen.
Die alte Dame hat immer wieder Gebrechen, die Zuzahlungen für Medikamte sind hoch.
Sie beantragt Grundrente.
Ist sie asozial?

Der viel versprechende Student aus armen Familienverhältnissen, der Bafög bezieht, ist er asozial?

Der 80jährige, der bisher liebevoll von seiner Tochter betreut wurde, der aber nach dem 3 Schlaganfall so pflegebedürftig wird, das er in einem Pflegeheim leben muss, dessen Kosten die Möglichkeiten der Tochter über steigen.

alle asozial?

Also ich verstehe unter asozial etwas ganz anderes.
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Alt 08. Okt 2008, 17:40 Uhr   #2 (Permalink)
Siran
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Vielleicht sollte man die Definition in "absichtlich auf Kosten von anderen leben" abändern?
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Alt 08. Okt 2008, 17:46 Uhr   #3 (Permalink)
susenn
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Zitat:
Zitat von Siran Beitrag anzeigen
Vielleicht sollte man die Definition in "absichtlich auf Kosten von anderen leben" abändern?
kann ich absolut zustimmen.

Daher empfinde ich diese pauschale Aussage: " alle die auf Kosten der Steuerzahler leben" auch als unsinnig und soziale Diskriminierung.
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Alt 08. Okt 2008, 18:18 Uhr   #4 (Permalink)
Brimborium
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Ich würde die Definition in "vorsätzlich und vermeidbar " ändern.

Dann kann ich das auch unterschreiben.
__________________
Die Geschichte lehrt die Menschen dass die Geschichte die Menschen nichts lehrt.
[i](Mahatma Gandhi - Pazifist und Menschenrechtler, 1869-1948)

Die Geschichte lehrt dauernd, aber sie findet keine Schüler.
(Ingeborg Bachmann - Schriftstellerin, 1926-1973)
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Alt 08. Okt 2008, 18:26 Uhr   #5 (Permalink)
Siran
Don Quixote
 
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Zitat:
Zitat von Brimborium Beitrag anzeigen
Ich würde die Definition in "vorsätzlich und vermeidbar " ändern.

Dann kann ich das auch unterschreiben.
Entspricht bei mir der Definition von absichtlich. Jemand, dem keine andere Wahl bleibt, aus welchen Gründen auch immer, der macht es ja nicht absichtlich.
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Alt 08. Okt 2008, 18:29 Uhr   #6 (Permalink)
Beißer
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Beiträge: 2.179
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Zitat:
Zitat von susenn Beitrag anzeigen
Herr Beißer definiert asozial mit " alle die auf Kosten der Steuerzahler leben".

Ja, wir kennen alle seine Ansichten, wir lieben Beißer, deshalb noch einmal die Bitte an Herrn Beißer um genaue Auskunft.

Ganz einfache Beispiele:

Ein junges Paar, sie wird schwanger, er sucht das Weite.
Sie bekommt das Kind, keine Betreuungsmöglichkeit, Sozialamt-
ist diese Frau asozial?
Ja. Sogar in einem besonders schweren Fall.

Zitat:
Zitat von susenn Beitrag anzeigen
Ein 15 jähriger junger Mann, sportlich, guter Schüler, braver Sohn, er verunglückt beim Ski laufen, Knochenbrüche, Milzriß, die OP geht noch gut, doch dann Infektionen im Bauchraum, er wird nie Vollzeit arbeiten können, nur mit Mühe einen Beruf erlernen, er braucht Sozialhilfe-
ist dieser Junge asozial?
Die Verantwortung für den Jungen liegt bei seinen Eltern. Wenn sie sozialverwantwortlich gehandelt haben, dann haben sie frühzeitig genug eine Unfallversicherung für ihn abgeschlossen, die für alle entstehenden Kosten aufkommt.

Zitat:
Zitat von susenn Beitrag anzeigen

Eine 70 jährige Dame, 5 Kinder hat sie erzogen, nur 3 Jahre in die GRV eingezahlt, dazu die Kindererziehungszeiten, ergibt eine Rentenhöhe von
300 Euro. Ihr Ehemann verstorben, war ein braver Mann, LKW-Fahrer, immer ehrlich, immer treu, immer reichte das Einkommen für das nötigste. Die Witwenrente ist bescheiden. Alles zusammen reicht nicht aus um Miete und bescheidenste Lebenshaltung zu ermöglichen.
Die alte Dame hat immer wieder Gebrechen, die Zuzahlungen für Medikamte sind hoch.
Sie beantragt Grundrente.
Ist sie asozial?
Ich kenne mehrere Rentnerinnen, ihr Leben lang Nurhausfrauen, verheiratet mit einfachen Arbeitern, die von der Witwenrente leben. Keine von denen braucht Leistungen vom Sozialamt. Bei chronischen Krankheiten wie Diabetes z. B. werden diese Damen von der Zuzahlungspflicht befreit.

Zitat:
Zitat von susenn Beitrag anzeigen

Der viel versprechende Student aus armen Familienverhältnissen, der Bafög bezieht, ist er asozial?
Wieso? Zahlt er das BaFöG denn nicht zurück?

Zitat:
Zitat von susenn Beitrag anzeigen

Der 80jährige, der bisher liebevoll von seiner Tochter betreut wurde, der aber nach dem 3 Schlaganfall so pflegebedürftig wird, das er in einem Pflegeheim leben muss, dessen Kosten die Möglichkeiten der Tochter über steigen.
Mangelnde Vorsorge - das Leben nach dem Grille-Prinzip - ist immer ein Zeichen asozialen Verhaltens.
__________________
Stahlfront. Muß sein!
Beißer ist offline   Mit Zitat antworten Direkt antworten
Alt 08. Okt 2008, 18:45 Uhr   #7 (Permalink)
susenn
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Zitat:
Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
Ja. Sogar in einem besonders schweren Fall.

Du meinst sicher den Kindesvater?

Die Verantwortung für den Jungen liegt bei seinen Eltern. Wenn sie sozialverwantwortlich gehandelt haben, dann haben sie frühzeitig genug eine Unfallversicherung für ihn abgeschlossen, die für alle entstehenden Kosten aufkommt.

Haben sie, eine Kinderunfallvers. 60.000 Euro bei Vollinvalidität mit einer 400er Progressionsstaffel.
70% Inva werden anerkannt, entspricht einer Kapitalabfindung in Höhe von 92.400 Euro - angelegt zu 4% Zins = 308 EURO monatl., reicht nicht.

Ich kenne mehrere Rentnerinnen, ihr Leben lang Nurhausfrauen, verheiratet mit einfachen Arbeitern, die von der Witwenrente leben. Keine von denen braucht Leistungen vom Sozialamt. Bei chronischen Krankheiten wie Diabetes z. B. werden diese Damen von der Zuzahlungspflicht befreit.

Sie ist nicht chronisch krank, daher keine Befreiung.
Sie zahlt 370 EUR MIete, 100 EURO Nebenkosten, 132 EURO GKV zuzügl. Strom, Telefon, Haftpfl. Hausrat und Unfallvers. kommt sie auf 700 EUR monatl. Ihre Rente und die Witwenrente zusammen betragen 920 EUR, wovon soll sie leben?

Wieso? Zahlt er das BaFöG denn nicht zurück?

Er lebt in Hessen

Mangelnde Vorsorge - das Leben nach dem Grille-Prinzip - ist immer ein Zeichen asozialen Verhaltens.
Erläutere Grille-Prinzip?????????????
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Alt 08. Okt 2008, 18:48 Uhr   #8 (Permalink)
Siran
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Zahlt man Hessen sein Bafög nicht zurück?

Ich schätze er meint das Verhalten in der Fabel von der Grille und der Ameise. Die Ameise arbeitet den ganzen Sommer und schafft Vorräte ran, die Grille singt und spielt und genießt das Leben. Im Winter kommt sie dann zur Ameise betteln, weil sie nichts zu essen hat.

Die Grille und die Ameise

Die deutsche Übersetzung vom französischen Original.
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Alt 08. Okt 2008, 19:08 Uhr   #9 (Permalink)
susenn
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[quote=Siran;112035]Zahlt man Hessen sein Bafög nicht zurück?

Ich schätze er meint das Verhalten in der Fabel von der Grille und der Ameise. Die Ameise arbeitet den ganzen Sommer und schafft Vorräte ran, die Grille singt und spielt und genießt das Leben. Im Winter kommt sie dann zur Ameise betteln, weil sie nichts zu essen hat.

Die Grille und die Ameise

Vielen Dank siran
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Alt 08. Okt 2008, 19:12 Uhr   #10 (Permalink)
Beißer
schnappt zu
 
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Zitat:
Zitat von susenn Beitrag anzeigen
Du meinst sicher den Kindesvater?
Nein. Ich meine vor allem das feine Fräulein, das Geschlechtsverkehr hat und ein Kind in die Welt setzt, ohne verheiratet zu sein.

Zitat:
Zitat von susenn Beitrag anzeigen
Haben sie, eine Kinderunfallvers. 60.000 Euro bei Vollinvalidität mit einer 400er Progressionsstaffel.
70% Inva werden anerkannt, entspricht einer Kapitalabfindung in Höhe von 92.400 Euro - angelegt zu 4% Zins = 308 EURO monatl., reicht nicht.
Klassischer Fall von Unterversicherung. Am falschen Ende gespart, könnte man auch sagen.

Zitat:
Zitat von susenn Beitrag anzeigen
Sie ist nicht chronisch krank, daher keine Befreiung.
Sie zahlt 370 EUR MIete, 100 EURO Nebenkosten, 132 EURO GKV zuzügl. Strom, Telefon, Haftpfl. Hausrat und Unfallvers. kommt sie auf 700 EUR monatl. Ihre Rente und die Witwenrente zusammen betragen 920 EUR, wovon soll sie leben?
Die Rente ist mir doch extrem niedrig. Das Beispiel entspricht nicht der Realität.

Zitat:
Zitat von susenn Beitrag anzeigen
Er lebt in Hessen
Na dann. Da leben überwiegend Asoziale.
Zitat:
Zitat von susenn Beitrag anzeigen
Erläutere Grille-Prinzip?????????????
http://www.zeno.org/Literatur/M/Hage...und+die+Grille


P.S.: Es wäre nett, wenn du vernünftig zitieren würdest wie alle anderen auch. Das würde das Beantworten deiner Beiträge deutlich einfacher machen. Danke.
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Stahlfront. Muß sein!
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asozial, hartz iv, sozial



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