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Alt 19. Mai 2008, 13:54 Uhr   #41 (Permalink)
Titus
§ 185 BBG
 
Registriert seit: Mai 2008
Beiträge: 284
Standard

Zitat:
Zitat von senchi Beitrag anzeigen
Warum kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Du in eine ganz bestimmte Richtung willst. Ich kann mich nicht erinnern, dass der Bauernkrieg, die Napolionischen Feldzüge oder die persischen Eroberungskriege mit einem Meinungsbann belegt sind. Wir haben durchaus und äußerst kontrovers über deutsche Geschichte debattiert.
Die Leugnung von Fakten jedoch hat nichts mit der Aufarbeitung oder Vermittlung von Geschichte zu tun sondern dient lediglich politischen Strömungen. Deshalb halte ich auch Deine schwammige Begründung für Nonsens.
Auch best. polit. Strömungen haben ihre "Berechtigung" in einer Demokratie, wenn sie denn eine ist. Unabhängig von den Mist, den diejenigen von sich geben.

Natürlich gibt es hinsichtlich Napoleon keinen Meinungsbann. Das war auch nicht das Problem, sondern die Tatsache, dass es überhaupt einen Meinungsbann gibt. Und gibt es einen, kann es jederzeit weitere geben.

Damit verkommt Schule, hier Geschichtsunterricht, zu einem abarbeiten von pol. Corr. Mehr nicht. Aber das war nur meine "Meinung". Sie beansprucht keine Richtigkeit.
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Alt 19. Mai 2008, 14:00 Uhr   #42 (Permalink)
Brimborium
Blickdicht
 
Benutzerbild von Brimborium
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: der schöne linke Niederrhein
Beiträge: 2.575
Standard

Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
............
Damit verkommt Schule, hier Geschichtsunterricht, zu einem abarbeiten von pol. Corr. Mehr nicht. Aber das war nur meine "Meinung". Sie beansprucht keine Richtigkeit.
Aha? Welche Art Geschichtsunterricht ziehst du denn vor?

Wer sollte denn in deinen Augen über die Lerninhalte entscheiden?
__________________
Die Geschichte lehrt die Menschen dass die Geschichte die Menschen nichts lehrt.
[i](Mahatma Gandhi - Pazifist und Menschenrechtler, 1869-1948)

Die Geschichte lehrt dauernd, aber sie findet keine Schüler.
(Ingeborg Bachmann - Schriftstellerin, 1926-1973)
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Alt 19. Mai 2008, 21:32 Uhr   #43 (Permalink)
dichterDenker
Profillos
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 1.053
Standard

Zitat:
Zitat von senchi
Die Leugnung von Fakten jedoch hat nichts mit der Aufarbeitung oder Vermittlung von Geschichte zu tun sondern dient lediglich politischen Strömungen.
Das Holocaustleugnung bestimmten "politischen Strömungen" dient, das stimmt. Das ist m.E. allerdings kein Grund sie zu verbieten.
Viele Sachaussagen sind irgendwo mit einem Interesse verknüpft, manchmal auch mit den Interessen der übelsten Kriminellen.
Bevor ich mich jetzt in gefährliche Bereiche vorwage einfach mal ein harmloses Beispiel: Man könnte die Behauptung aufstellen, dass bestimmte Drogen nicht schädlich sind. Das würde dann aber wieder den Drogendealern nützen. Sollen wir auch die Drogenschädlichkeitsleugnung verbieten (die Mediziner freuen sich...)?
Natürlich nicht. Der Staat hat überhaupt kein Recht sich in die persönliche oder gesellschaftliche Wahrheitsfindung (=>Wissenschaft) einzumischen - und wenn er das macht, dann macht er zumindest letztere kaputt...
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Alt 19. Mai 2008, 21:48 Uhr   #44 (Permalink)
micha67
Geisterwächter
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: Da wo man sacht: "Tu ma dat Mäh ei !"
Beiträge: 180
Standard

Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Auch best. polit. Strömungen haben ihre "Berechtigung" in einer Demokratie, wenn sie denn eine ist. Unabhängig von den Mist, den diejenigen von sich geben.
Stimmt. Allerdings gehören diese bestimmten Strömungen nicht in den Geschichtsunterricht, wenn die der Verharmlosung, Verleugnung oder sonstigem von bestimmten Verbrechen dienen.

Zitat:
Zitat von Titus
Natürlich gibt es hinsichtlich Napoleon keinen Meinungsbann. Das war auch nicht das Problem, sondern die Tatsache, dass es überhaupt einen Meinungsbann gibt. Und gibt es einen, kann es jederzeit weitere geben.
Das ist doch so auch nicht richtig. Du kannst jederzeit Deine Meinung frei äußern. Solange sie nicht mit den Gesetzen in Konflikt kommt.
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Alt 19. Mai 2008, 21:58 Uhr   #45 (Permalink)
dichterDenker
Profillos
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 1.053
Standard

Zitat:
Zitat von micha67
Das ist doch so auch nicht richtig. Du kannst jederzeit Deine Meinung frei äußern. Solange sie nicht mit den Gesetzen in Konflikt kommt.
Uh, das war in der DDR aber auch so. Oder im 1000jährigen Reich...
dichterDenker ist offline   Mit Zitat antworten Direkt antworten
Alt 19. Mai 2008, 22:48 Uhr   #46 (Permalink)
Titus
§ 185 BBG
 
Registriert seit: Mai 2008
Beiträge: 284
Standard

Zitat:
Zitat von micha67 Beitrag anzeigen
(...)
Das ist doch so auch nicht richtig. Du kannst jederzeit Deine Meinung frei äußern. Solange sie nicht mit den Gesetzen in Konflikt kommt.
Tja. Deinen gerade geäußerten Widerspruch zu Art. 5 GG bemerkst du scheinbar nicht.

Könnte man für ganz "miese" Verbrecher (zig-facher Kindesmißbraucher- Mörder) die Todesstrafe verhängen, oder diesbezüglich ein Gesetz für bes. schwere Kapitalverbrechen einführen ?
NEIN.
Das GG verbietet dieses unter Art. 102 GG. Das ist eine Norm. Und diese ist unumstößlich !

Der Art. 5 GG ist da auch ganz unmißverständlich; insbesondere in Verbindung mit Art 19(2) GG !

In einer Demokratie kann es keine Gesetze geben, die eine freie Meinungsäußerung verbieten, noch könnte eine Meinung unter einer angebl. freien Meinungsäußerung jemals gegen ein Gesetz verstoßen.

Eine Meinung könnte niemals einen Straftatbestand erfüllen. Komischerweise könnten Amerikaner ALLES sagen, was sie wollen, auch Dinge, für die ein Deutscher bis zu 5 Jahren Gefängnis erhalten könnte !
Die Amerikaner haben nämlich eine Verfassung ! Verfassung ist das Wort.
Titus ist offline   Mit Zitat antworten Direkt antworten
Alt 19. Mai 2008, 22:51 Uhr   #47 (Permalink)
Meister Brubbel
Cheeseboiger!
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 3.175
Standard

Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Komischerweise könnten Amerikaner ALLES sagen, was sie wollen,
leider viele dies auch tun ...

nur weil man alles sagen kann/könnte, wird es nicht besser.
__________________
Stell’ Dir vor es geht und keiner kriegt’s hin
Meister Brubbel ist offline   Mit Zitat antworten Direkt antworten
Alt 19. Mai 2008, 22:52 Uhr   #48 (Permalink)
Wahnfried44
Member of W.Hofer_Clan
 
Benutzerbild von Wahnfried44
 
Registriert seit: Dez 2007
Ort: In der Stadt, die Wissen schafft
Beiträge: 4.586
Standard

Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
In einer Demokratie kann es keine Gesetze geben, die eine freie Meinungsäußerung verbieten, noch könnte eine Meinung unter einer angebl. freien Meinungsäußerung jemals gegen ein Gesetz verstoßen.
Unsinn, klar kann es diese Gesetze geben.
Probiere die Wirkung einfach mal aus,
so wie die Volksgenossen Zündel und Mahler.

edit:
Wir kommen etwas vom Thema ab:

Welche Geschichtsthemen sollten im Schulunterricht behandelt werden?
__________________
der Wahrheit verpflichtet, der Provokation erlegen
Ignore: Pius XII, alle Illuminaten und Johannes Paul II
Wahnfried44 ist offline   Mit Zitat antworten Direkt antworten
Alt 20. Mai 2008, 00:26 Uhr   #49 (Permalink)
Siran
Don Quixote
 
Benutzerbild von Siran
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 3.483
Standard

Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Tja. Deinen gerade geäußerten Widerspruch zu Art. 5 GG bemerkst du scheinbar nicht.

Könnte man für ganz "miese" Verbrecher (zig-facher Kindesmißbraucher- Mörder) die Todesstrafe verhängen, oder diesbezüglich ein Gesetz für bes. schwere Kapitalverbrechen einführen ?
NEIN.
Das GG verbietet dieses unter Art. 102 GG. Das ist eine Norm. Und diese ist unumstößlich !

Der Art. 5 GG ist da auch ganz unmißverständlich; insbesondere in Verbindung mit Art 19(2) GG !

In einer Demokratie kann es keine Gesetze geben, die eine freie Meinungsäußerung verbieten, noch könnte eine Meinung unter einer angebl. freien Meinungsäußerung jemals gegen ein Gesetz verstoßen.

Eine Meinung könnte niemals einen Straftatbestand erfüllen. Komischerweise könnten Amerikaner ALLES sagen, was sie wollen, auch Dinge, für die ein Deutscher bis zu 5 Jahren Gefängnis erhalten könnte !
Die Amerikaner haben nämlich eine Verfassung ! Verfassung ist das Wort.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Artikel 5 GG schränkt also selbst die Meinungsfreiheit schon ein. Einen Widerspruch zu geltenden Gesetzen ist also nicht gegeben.
Siran ist offline   Mit Zitat antworten Direkt antworten
Alt 20. Mai 2008, 00:37 Uhr   #50 (Permalink)
Titus
§ 185 BBG
 
Registriert seit: Mai 2008
Beiträge: 284
Standard

Zitat:
Zitat von Meister Brubbel Beitrag anzeigen
leider viele dies auch tun ...

nur weil man alles sagen kann/könnte, wird es nicht besser.
Was ist das denn für eine Argumentation ?

Die Nazis haben den Deutschen auch die freie Meinungsäußerung verboten, weil sie nach ihrer Ansicht bestimmte Dinge nicht zu äußern hatten; abfällige Bemerkungen über den "Führer" bsw. !

Es gibt so viele Meinungen, wie es Menschen gibt. Sollte es lieber einer bestimmten Gruppe (wer denn ?) vorbehalten sein, zu deklarieren, was man sagen darf und was nicht ?

Diktatur läßt grüßen !

Zitat:
[=Wahnfried44;87244]Unsinn, klar kann es diese Gesetze geben.
Probiere die Wirkung einfach mal aus,
so wie die Volksgenossen Zündel und Mahler.
Was ist das denn für eine Logik ?

Probiere die illegalen Gesetze mal aus ?
Nein, tue ich nicht ! Dummbatzen wie Mahler muß man wohl nicht folgen, oder ?


Zitat:
edit:
Wir kommen etwas vom Thema ab:
Welche Geschichtsthemen sollten im Schulunterricht behandelt werden?
In Politik bsw. die Frage, ob ein Staat, der freie Meinungsäußerung verweigert, ein demokratischer sein könnte !

Geändert von Titus (20. Mai 2008 um 00:37 Uhr Uhr). Grund: Doppelpost zusammengeführt
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