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Alt 22. Mai 2008, 08:36 Uhr   #1 (Permalink)
Titus
§ 185 BBG
 
Registriert seit: Mai 2008
Beiträge: 284
Standard Standgerichte in Deutschland ?

Ein Standgericht liegt immer dann vor, wenn der gesetzliche Richter nach Art. 101 GG entzogen wird / worden ist.

Nach der Teilnahme in über 100 Verfahren in Zuschauerräumen in Gerichtssälen in ganz Deutschland muß festgestellt werden, dass bisher kein(e) Vorsitzende(r) belegen konnte, gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG zu sein.

Da Standgerichte seit 1945 in Deutschland verboten sind, haben die Richter / Gerichte ein Problem: sie sind illegal !

Diverse Richter haben nach Aufforderungen des Nachweises nach Art. 101 GG einfach den Saal verlassen, die Verhandlungen abgebrochen oder ganz schnell den Saal - warum auch immer - räumen lassen !

Mit dieser Vorgehensweise ist Deutschland kein freiheitl. demokrat. Rechtsstaat mehr, sondern rückt in die "Rechtsnachfolge" des braunen Sumpfes, der Deutschland von 1933 - 1945 im Griff hatte.

Oder hat ?
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Alt 22. Mai 2008, 08:46 Uhr   #2 (Permalink)
Wahnfried44
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Standard

Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Da Standgerichte seit 1945 in Deutschland verboten sind, haben die Richter / Gerichte ein Problem: sie sind illegal !
Damit haben Richter kein Problem. Kein Richter hat bisher eine standrechtliche Erschießung angeordnet, denn nur das wird unter Standgericht verstanden.
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der Wahrheit verpflichtet, der Provokation erlegen
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Alt 22. Mai 2008, 08:55 Uhr   #3 (Permalink)
senchi
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Zitat:
Zitat von Wahnfried44 Beitrag anzeigen
Damit haben Richter kein Problem. Kein Richter hat bisher eine standrechtliche Erschießung angeordnet, denn nur das wird unter Standgericht verstanden.
Das ist nicht richtig, wahnfried

Nach der Deutschen Militärstrafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1898 bestanden die Standgerichte aus einem Stabsoffizier als Vorsitzenden und einem Hauptmann und einem Oberleutnant als Beisitzern. Diese wurden zusammen mit ihren Stellvertretern alljährlich vor Beginn des Gerichtsjahres auf dessen Dauer ein für alle mal bestellt und bei Antritt des Richteramts vereidigt. Die Standgerichte waren zuständig für die Strafsachen der niederen Gerichtsbarkeit und dürften nur auf Einziehung, Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen und Geldstrafe bis 150 Mark erkennen.

Standgericht – Wikipedia

Standgerichte sind nicht auf die Todesstrafe focussiert.

Es ist allerdings unzweifelhaft, daß Standgerichte in Deutschland verboten sind und auch nicht praktiziert werden.Dazu wird weiter ausgeführt:

"Standgerichte“ im Sinne eines Ausnahmegerichts sind in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzlich nach Artikel 101 Abs.1 (1) [12] Grundgesetz verboten. Straftaten sind der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorzubringen. In Disziplinarsachen bei Soldaten hingegen sind die Truppendienstgerichte zuständig, die unter der Hierarchie der Verwaltungsgerichtsbarkeit stehen.

Die Ausführungen unseres Jurastudenten sind insofern lächerlich und nicht belegbar, als das massenweise Richter den Saal verlassen hätten.
__________________
Links oder Rechts zu sein, ist ein Zeichen einer halbseitigen politischen und geistigen
Lähmung.
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Alt 22. Mai 2008, 09:04 Uhr   #4 (Permalink)
Titus
§ 185 BBG
 
Registriert seit: Mai 2008
Beiträge: 284
Standard

Zitat:
Zitat von Wahnfried44 Beitrag anzeigen
Damit haben Richter kein Problem. Kein Richter hat bisher eine standrechtliche Erschießung angeordnet, denn nur das wird unter Standgericht verstanden.
Falsch. Was du drunter verstehst ist hier nicht Gegenstand des Rechtes. Der Art. 101 GG sagt aus, wenn ein ges. Richter nach Art. 101 GG entzogen wird, handelt es sich bereits um ein Standgericht !

Zitat:
E=senchi;88026]

Standgerichte sind nicht auf die Todesstrafe focussiert.
Richtig.

Zitat:
Es ist allerdings unzweifelhaft, daß Standgerichte in Deutschland verboten sind
Richtig.

Zitat:
und auch nicht praktiziert werden.Dazu wird weiter ausgeführt:
Doch. Immer wenn Art. 101 (1) GG verletzt ist.

Zitat:
"Standgerichte“ im Sinne eines Ausnahmegerichts sind in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzlich nach Artikel 101 Abs.1 (1) [12] Grundgesetz verboten. Straftaten sind der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorzubringen. (...)
Richtig.

Zitat:
Die Ausführungen unseres Jurastudenten sind insofern lächerlich und nicht belegbar, als das massenweise Richter den Saal verlassen hätten.
Keine "Beleidigungen" bitte.
Habe ich die flüchtenden Richter erlebt, oder du ?

Geändert von Titus (22. Mai 2008 um 09:04 Uhr Uhr). Grund: Doppelpost zusammengeführt
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Alt 22. Mai 2008, 09:06 Uhr   #5 (Permalink)
Wahnfried44
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Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
** wenn ein ges. Richter nach Art. 101 GG entzogen wird, handelt es sich bereits um ein Standgericht !
nun wird es lächerlich bis peinlich:
nur wenn ein Richter zum Pinkeln mal den Saal verlässt, soll es plötzlich ein "Standgericht" sein?

Du solltest dein erstes Semester Jurastudium wiederholen. Irgendetwas muss schief gelaufen sein.
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Alt 22. Mai 2008, 09:09 Uhr   #6 (Permalink)
senchi
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Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
.
Habe ich die flüchtenden Richter erlebt, oder du ?
Es wird Dir sicher nicht schwerfallen, das zu belegen
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Alt 22. Mai 2008, 09:09 Uhr   #7 (Permalink)
Wahnfried44
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Zitat:
Zitat von senchi Beitrag anzeigen
Das ist nicht richtig, wahnfried

Nach der Deutschen Militärstrafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1898 bestanden die Standgerichte aus ***
Wir schreiben aber das Jahr 2008.

Zitat:
In Disziplinarsachen bei Soldaten hingegen sind die Truppendienstgerichte zuständig, die unter der Hierarchie der Verwaltungsgerichtsbarkeit stehen.
korrekt !
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Alt 22. Mai 2008, 09:11 Uhr   #8 (Permalink)
senchi
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Zitat:
Zitat von Wahnfried44 Beitrag anzeigen
Wir schreiben aber das Jahr 2008.
Das ändert allerdings nichts an der Definition von Standgerichten.
__________________
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Alt 22. Mai 2008, 09:12 Uhr   #9 (Permalink)
Wahnfried44
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Zitat:
Zitat von senchi Beitrag anzeigen
Das ändert allerdings nichts an der Definition von Standgerichten.
auch richtig
__________________
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Alt 22. Mai 2008, 09:44 Uhr   #10 (Permalink)
Titus
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Zitat:
Zitat von Wahnfried44 Beitrag anzeigen
nun wird es lächerlich bis peinlich:
nur wenn ein Richter zum Pinkeln mal den Saal verlässt, soll es plötzlich ein "Standgericht" sein?

Du solltest dein erstes Semester Jurastudium wiederholen. Irgendetwas muss schief gelaufen sein.
Wieder falsch zitiert. Ich zähle deine Falschzitate schon nicht mehr, vielleicht gibt es da auch einen team bot für ?

Kein Richter lief bisher zum "pinkeln" raus. Obwohl... "in die Hose gemacht" sahen manche aus....

Keiner konnte den Nachweis von Art. 101 GG bringen !

Zitat:
Zitat von senchi Beitrag anzeigen
Es wird Dir sicher nicht schwerfallen, das zu belegen
Wie ? Verfahren mit Namen, Ort, AZ reinstellen ? Geht wohl nicht !

Geändert von Titus (22. Mai 2008 um 09:44 Uhr Uhr). Grund: Doppelpost zusammengeführt
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