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[=senchi;88181]Das habe ich auch nie behauptet. Ich glaube trotzdem über ein recht gut ausgeprägtes Rechtsempfinden zu verfügen und stelle auf Grund von Unzulänglichkeiten nicht unser ganzes System in Frage.
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Und hier ist der gr. Wurm drin. Es sind keine Unzulänglichkeiten mehr. Es stimmt nichts mehr. Aber dafür habe ich ja einen kleinen Ausflug zu den Normen gemacht.
Mal ein Beispiel: wenn morgen ein Artikel in "deiner" Zeitung stände, wo der Gesetzgeber für bes. schwere Straftaten mit der Einführung der Todesstrafe "spielt", wäre deine Reaktion - unabhängig von Sypathie oder Antipathie der jew. Sache - "geht nicht, Todesstrafe ist ja abgeschafft lt. Art. 102 GG.
Das ist auch richtig. Nur was hast du gerade gemacht ? Du hast eine Norm benutzt, dass eine Norm (Art. 102 GG) nicht außer Kraft gesetz werden kann und auch nicht in ihrem Wesen (Art. 19(2)GG) eingeschränkt werden kann.
Das war ziemlich einfach.
Bei Art. 38 GG bist du mit deinem "Gefühl" auch schon sehr sehr nah an der Norm: wie werden Abgeordnete gewählt ? Nur unmittelbar, direkt, frei, geheim.
NIE (!!) anders. Jedes Gesetz, dass das aushebeln könnte oder kann ist somit nichtig. Damit widerspricht das Bundeswahlgesetz von 1956 mit seiner Listenwahl dem Art. 38 GG.
Nur kann ich das als Wähler durch Wahl nicht abändern, weil alle etablierten Parteien von diesem "Mißbrauch" leben. Keine schafft es ab, insbesondere nicht, weil die "Führer" in den Parteien u.a. durch dieses illegale Wahlgesetz in die Position gekommen sind, die sie jetzt "bekleiden". Man sägt so selten den Ast ab, auf dem man sitzt.
Eine ganz wichtige Norm ist der ges. Richter nach Art. 101 GG. Der darf auch schlicht NIE entzogen werden. Somit ist bei jedem Verfahren zu gewährleisten, dass der Vorsitzende, ges Richter nach Art. 101 GG ist.
Was er aber NIE ist ! weil die Juristen dieses System zum eigenen Vorteil in illegaler Weise ausgehebelt haben, was sie in ihren gr. Kommentaren (was beduetet eigentlich "ges. Richter", oder das "rechtliche Gehör" ?) sogar noch zugeben !
Dummerweise ist der Staatsanwalt (=Exekutive, höchster Polizist im Lande) auch ein Jurist, der seine Vorteile daraus zieht, über das jur. Standesrecht an den Richter (=Judikative) und den Anwalt (=Mandanten......) gebunden !
Wo kein Kläger, da kein Richter ! Trifft zu !
Alle haben sich aber verpflichet, sich an Recht und Gesetz zu halten - Art. 20 (3) GG und arbeiten entgegen ihre Gesetze willkürlich, da ohne rechtl. Grundlage ! Das Strafgesetzbuch sagt dazu aber u.a. §§ 81 u. 92 StGB "Hoch- und Hochverfassungsverrrat" mit 25 Gefängnis.
Deswegen hält diese Truppe so zusammen und das "System" kann vom bereits entmündigten und entrechteten Bürger nie "geknackt" werden.
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In diesem System lebe ich - und nicht mal schlecht - und habe überhaupt nicht vor alles Erprobte und Funktionierende auf den Kopf zu stellen.
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Tja, dann hüpfe mal auf die Seite des Rechsnormen Schutzvereins, gehe auf Aktuell (unten) und siehe dir den Bericht von Panorama ende 2007 mal an.
Rechtsnorm-Schutzverein e.V.
Herr Fred Winter dachte auch mal, dass es ihm gut geht, bis die Bank grundlos einen stets bedienten Kredit kündigte und er sein Haus verlor....und das ist nur die ganz kl. Spitze vom Eisberg !