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[senchi;88151]Ist doch ganz einfach. Weil es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, bzw. diese noch aus der Weimarer Republik stammt.
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Siehst du, das meine ich.
Der ges. Richter ist in Art. 101 GG verbrieft. In "deiner" Beck-Ausgabe steht mehr nicht drin.
Jetzt denkst du mal an dich, gehst in eine Fach-Bücherei und erstehst den gr. Kommentar zum Bonner Grund-Gesetz, von Mangoldt, Klein, Starck, für kleine € 730,-- (3. Bände) und schlägst unter Art. 101 (1) GG Rn 52 - 56 mal auf.
Darin kannst du (ich füge für dich mal zusammen) lesen, dass die dt. Gerichte diese Norm durch ihre illegalen Geschäftsverteilungspläne (§ 21 e GVG) willkürlich unterlaufen und somit jede Gerichtsverhandlung wegen willkürlichen Entzuges des ges. Richters durch die Juristen selbst, nichtig ist !
Und was soll Weimar damit zu tun haben ? Die WRV v. 11.8.1919 "kennt" ihre Normen. Hat mit dem Grund-Gesetz nichts zu tun. Das GG ist alliertes Verwaltungsrecht.
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Das ist übrigens mit der Bestellung von Rechtsanwälten ähnlich.
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Das meine ich auch ! Mal ein Schuß ins Blaue wagen... !?
4 Kinden schützen vor Torheiten nicht....
Schon mal den Begriff Demokratie näher beleuchet ?
In einer Demokratie werden Richter gewählt. In den USA bsw. werden RIchter, Staatsanwälte und auch der Sheriff gewählt. Selbst im korrupten Italien werden die Richter nicht von den Justizministern bestimmt, sondern nach Wahl durch die Bürger durch einen unabhängigen Justizdirektor ernannt.
Nur in Deutschland ernennt die auf Zeit gewählte Exekutive (Ministerposten durch Parteizugehörigkeit) die Judikative lebenslang !!??
Wie geht denn das in einer Demokratie ? Hier ist sofort die Gewaltenteilung aufgehoben, ein perfekter Nährboden für Korruption !
Nach angebl. geltendem Recht müssen Personen, die mit Rechtsgeschäften in Deutschland betraut sind, nach Art. 5 RBerG (illegales NS-Recht von Hitler, aber wer will denn hier kleinlich sein ?) eine Genehmigung vom
Reichsminister der Justiz einholen !
Diesen gibt es nachweislich in der BRD nicht ! Wer arbeitet somit "worauf" (Legitimation ) ?
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Nichts desto Trotz hat sich, meinetwegen nach Gewohnheitsrecht, da eine Regelung intalliert, die Richter zu Richtern macht.
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Und wieder reingefallen:
keine dt. Verfassung kennt Gewohnheitsrecht ! Selbst das alliierte Verwaltungsrecht GG kennt das nicht, s. Art. 20 (3) GG ! In Verbindung mit § 1 GVG hat ein Richter sich an Recht und Gesetz zu halten und ein Gesetz nur anzuwenden. Spielraum für Gewohnheitsrecht = Null !
Wdh: in einer Demokratie werden Richter vom Volk gewählt. Was soll die BRD noch gleich sein ... ? Ach ja, die Nachfolgeorganisation von NS-Juristen a la Hallstein !
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Das nun auf gesetzliche Füße zu stellen, sollte sicher die Aufgabe der Staatsrechtler und Parlamente sein.
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Auch nicht richtig: es steht schon alles. Ansonsten konntest du mir mal die Funktion des Souveräns erklären ! Dummer Untertan oder Pseudo-Souverän; zu mehr scheint es beim Michel auch nicht mehr zu reichen (Annnahme).
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Ich halte das nicht für so verwerflich, um damit unser gesamtes Rechtssystem in Frage zu stellen.
Mit der bisherigen Praxis haben wir de facto einen Zustand de jur hergestellt, der mir durchaus praktikabel erscheint.
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Das ist kein common law. Die NOrmen sind längst da. Nur kannst du gegen die permanenten Verstöße nix mehr machen, weil du zum klagen Juristen bräuchtest, die gewaltenübergreifend und unangreifbar durch das jur. Standesrecht machen können, was sie wollen.
Wählen kannst du auch keinen Abgeordneten mehr (s. Art. 38 GG), sondern nur noch einen aus Juristen bestehenden Parteienfilz.
Wir haben also fern von "de jure" einen Zustand auf der Basis der Normativen Kraft des Faktischen durch die Juristen vor die Türe gesetzt bekommen, den wir nicht mehr durch Wahlen ändern können.
Nimms nicht persönlich: aber Recht und Gesetz sind nicht deine Stärke.
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Zitat von Wahnfried44
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Als gebrauchter Graf kriegst du nie eine nagelneue Gräfin.
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Guter Themenbeitrag.
Als der Jurastudent Friedrich Arp in Berlin seinen späteren Adoptivvater kennenlernte und von diesem ganz doll "geliebt" worden ist, gabs zur Belohnung auch den Gräfinnen Titel.
Und so ward Ole von Beust geboren ! Glückwunsch, Grä....äh Graf !