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Alt 22. Mai 2008, 09:46 Uhr   #11 (Permalink)
senchi
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Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Wie ? Verfahren mit Namen, Ort, AZ reinstellen ? Geht wohl nicht !
Weil es das gar nicht gab, oder warum kann man das nicht belegen?
__________________
Links oder Rechts zu sein, ist ein Zeichen einer halbseitigen politischen und geistigen
Lähmung.
(Ortega Y Gasset)
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Alt 22. Mai 2008, 10:29 Uhr   #12 (Permalink)
Scotty
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Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Nach der Teilnahme in über 100 Verfahren in Zuschauerräumen in Gerichtssälen in ganz Deutschland muß festgestellt werden, dass bisher kein(e) Vorsitzende(r) belegen konnte, gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG zu sein.

Diverse Richter haben nach Aufforderungen des Nachweises nach Art. 101 GG einfach den Saal verlassen, die Verhandlungen abgebrochen oder ganz schnell den Saal - warum auch immer - räumen lassen !
Das dürfte wohl im Bereich der Gerüchte anzusiedeln sein.....
Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Wie ? Verfahren mit Namen, Ort, AZ reinstellen ? Geht wohl nicht !
Warum nicht?
Wenn es keine Verfahren unter Ausschluß der Öffentlichkeit waren, sehe ich kein Problem, Ort, Zeitpunkt etc der betreffenden Verhandlung zu nennen.
Insoweit sehe ich das Thema als eine haltlose Behauptung Deinerseits an.
__________________
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Ab jetzt sind auf meiner Liste alle guten Dinge Drei.

Member IG Whisk(e)y
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Alt 22. Mai 2008, 10:46 Uhr   #13 (Permalink)
Titus
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Zitat:
[=Scotty;88084]Das dürfte wohl im Bereich der Gerüchte anzusiedeln sein.....
Rubrik: es kann nicht sein, was nicht sein darf ?

Zitat:
Warum nicht?
Wenn es keine Verfahren unter Ausschluß der Öffentlichkeit waren, sehe ich kein Problem, Ort, Zeitpunkt etc der betreffenden Verhandlung zu nennen.
Insoweit sehe ich das Thema als eine haltlose Behauptung Deinerseits an.
Weil die Kläger zunächst ihre Zustimmung geben müssen.

Ein paar Aktenzeichen findest du im folgenden Forum unter "Erlebnisse im Gerichtssaal"
Bundespartei IPD
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Alt 22. Mai 2008, 10:57 Uhr   #14 (Permalink)
senchi
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Zitat:
Zitat von Scotty Beitrag anzeigen
Insoweit sehe ich das Thema als eine haltlose Behauptung Deinerseits an.
So wird es wohl sein. Übrigens selbst wenn diese Verfahren unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattgefunden "hätten", gäbe es AZ und Verfahrensnummer.

Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Ein paar Aktenzeichen findest du im folgenden Forum unter "Erlebnisse im Gerichtssaal"
Bundespartei IPD
Da ist die Katze aus dem Sack.
Eine absolut seriöse Quelle - Respekt.
Der Vorsitzende der IPD mit dem dubiosen Grafentitel reicht schon aus, um zu erkennen wessen Geistes Kind die "Brüder" sind.
Du fabulierst hier über gekaufte Doktortitel und korrupte Professoren und berufst Dich auf einen Vorsitzenden "Graf von Roit zu Hoya". Das grenzt schon fast an Schizzophrenie.

Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Weil die Kläger zunächst ihre Zustimmung geben müssen.
Die Kläger müssen ihre Zustimmung geben, wenn man das AZ der Verfahren nennen möchte. Nun großer Rechtsgelehrter, wo hast Du denn das gelesen?
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Geändert von senchi (22. Mai 2008 um 10:57 Uhr Uhr). Grund: Doppelpost zusammengeführt
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Alt 22. Mai 2008, 11:46 Uhr   #15 (Permalink)
Titus
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Zitat:
Zitat von senchi Beitrag anzeigen
Das hat auch niemand behauptet. Ist nur interessant, wie leicht man so zu Titeln oder Prädikaten kommt.
Bei 1m² denke ich auch schon darüber nach
Hast du auch richtig die Bedingungen gelesen ?

Da du ja so intelligent bist, solltest du dich vielleicht mal mit dem Veräußerer auseinandersetzen.

Dann mit dem vermeintlichen Erwerber auf der Parteiseite. Und dann vielleicht einmal der Allgemeinheit vortragen, warum sich jemand angeblich einen kl. Grafentitel (der Ursprung des Grafen ist bekannt ?) kauft, was er nach meinem Kenntnisstand gar nicht bräuchte.

Zum Thema: wir sind immer noch bei Standgerichten in Deutschland !

Ohne den gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG (§ 16 GVG ist identisch f.d. Norm !) haben wir ein Ausnahmegericht, ein sog. Standgericht.

Und diese sind verboten in Dtl., nicht zuletzt aufgrund der Erfahrung von 1933- 1945.

Warum können dt. Richter in der BRD einfach nicht belegen, ges. Richter nach Art. 101 GG zu sein.
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Alt 22. Mai 2008, 11:59 Uhr   #16 (Permalink)
senchi
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Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Warum können dt. Richter in der BRD einfach nicht belegen, ges. Richter nach Art. 101 GG zu sein.
Ist doch ganz einfach. Weil es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, bzw. diese noch aus der Weimarer Republik stammt. Das ist übrigens mit der Bestellung von Rechtsanwälten ähnlich.
Nichts desto Trotz hat sich, meinetwegen nach Gewohnheitsrecht, da eine Regelung intalliert, die Richter zu Richtern macht. Das nun auf gesetzliche Füße zu stellen, sollte sicher die Aufgabe der Staatsrechtler und Parlamente sein. Ich halte das nicht für so verwerflich, um damit unser gesamtes Rechtssystem in Frage zu stellen.
Mit der bisherigen Praxis haben wir de facto einen Zustand de jur hergestellt, der mir durchaus praktikabel erscheint.

Zitat:
Zitat von Meister Brubbel Beitrag anzeigen
graf roit von hoya nennen du dich willst ?

jung, da es doch besseres gibt.
vielleicht auch für weniger strapazen als so ein stück moor zu kaufen
Klingt doch cool:

Graf senchi roit von hoya hält Hof
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Geändert von senchi (22. Mai 2008 um 11:59 Uhr Uhr). Grund: Doppelpost zusammengeführt
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Alt 22. Mai 2008, 12:53 Uhr   #17 (Permalink)
Titus
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Zitat:
[senchi;88151]Ist doch ganz einfach. Weil es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, bzw. diese noch aus der Weimarer Republik stammt.
Siehst du, das meine ich.

Der ges. Richter ist in Art. 101 GG verbrieft. In "deiner" Beck-Ausgabe steht mehr nicht drin.
Jetzt denkst du mal an dich, gehst in eine Fach-Bücherei und erstehst den gr. Kommentar zum Bonner Grund-Gesetz, von Mangoldt, Klein, Starck, für kleine € 730,-- (3. Bände) und schlägst unter Art. 101 (1) GG Rn 52 - 56 mal auf.

Darin kannst du (ich füge für dich mal zusammen) lesen, dass die dt. Gerichte diese Norm durch ihre illegalen Geschäftsverteilungspläne (§ 21 e GVG) willkürlich unterlaufen und somit jede Gerichtsverhandlung wegen willkürlichen Entzuges des ges. Richters durch die Juristen selbst, nichtig ist !

Und was soll Weimar damit zu tun haben ? Die WRV v. 11.8.1919 "kennt" ihre Normen. Hat mit dem Grund-Gesetz nichts zu tun. Das GG ist alliertes Verwaltungsrecht.

Zitat:
Das ist übrigens mit der Bestellung von Rechtsanwälten ähnlich.
Das meine ich auch ! Mal ein Schuß ins Blaue wagen... !?
4 Kinden schützen vor Torheiten nicht....

Schon mal den Begriff Demokratie näher beleuchet ?

In einer Demokratie werden Richter gewählt. In den USA bsw. werden RIchter, Staatsanwälte und auch der Sheriff gewählt. Selbst im korrupten Italien werden die Richter nicht von den Justizministern bestimmt, sondern nach Wahl durch die Bürger durch einen unabhängigen Justizdirektor ernannt.

Nur in Deutschland ernennt die auf Zeit gewählte Exekutive (Ministerposten durch Parteizugehörigkeit) die Judikative lebenslang !!??
Wie geht denn das in einer Demokratie ? Hier ist sofort die Gewaltenteilung aufgehoben, ein perfekter Nährboden für Korruption !

Nach angebl. geltendem Recht müssen Personen, die mit Rechtsgeschäften in Deutschland betraut sind, nach Art. 5 RBerG (illegales NS-Recht von Hitler, aber wer will denn hier kleinlich sein ?) eine Genehmigung vom Reichsminister der Justiz einholen !

Diesen gibt es nachweislich in der BRD nicht ! Wer arbeitet somit "worauf" (Legitimation ) ?

Zitat:
Nichts desto Trotz hat sich, meinetwegen nach Gewohnheitsrecht, da eine Regelung intalliert, die Richter zu Richtern macht.
Und wieder reingefallen:

keine dt. Verfassung kennt Gewohnheitsrecht ! Selbst das alliierte Verwaltungsrecht GG kennt das nicht, s. Art. 20 (3) GG ! In Verbindung mit § 1 GVG hat ein Richter sich an Recht und Gesetz zu halten und ein Gesetz nur anzuwenden. Spielraum für Gewohnheitsrecht = Null !

Wdh: in einer Demokratie werden Richter vom Volk gewählt. Was soll die BRD noch gleich sein ... ? Ach ja, die Nachfolgeorganisation von NS-Juristen a la Hallstein !

Zitat:
Das nun auf gesetzliche Füße zu stellen, sollte sicher die Aufgabe der Staatsrechtler und Parlamente sein.
Auch nicht richtig: es steht schon alles. Ansonsten konntest du mir mal die Funktion des Souveräns erklären ! Dummer Untertan oder Pseudo-Souverän; zu mehr scheint es beim Michel auch nicht mehr zu reichen (Annnahme).

Zitat:
Ich halte das nicht für so verwerflich, um damit unser gesamtes Rechtssystem in Frage zu stellen.
Mit der bisherigen Praxis haben wir de facto einen Zustand de jur hergestellt, der mir durchaus praktikabel erscheint.
Das ist kein common law. Die NOrmen sind längst da. Nur kannst du gegen die permanenten Verstöße nix mehr machen, weil du zum klagen Juristen bräuchtest, die gewaltenübergreifend und unangreifbar durch das jur. Standesrecht machen können, was sie wollen.

Wählen kannst du auch keinen Abgeordneten mehr (s. Art. 38 GG), sondern nur noch einen aus Juristen bestehenden Parteienfilz.

Wir haben also fern von "de jure" einen Zustand auf der Basis der Normativen Kraft des Faktischen durch die Juristen vor die Türe gesetzt bekommen, den wir nicht mehr durch Wahlen ändern können.

Nimms nicht persönlich: aber Recht und Gesetz sind nicht deine Stärke.

Zitat:
Zitat von Wahnfried44 Beitrag anzeigen
(...)
Als gebrauchter Graf kriegst du nie eine nagelneue Gräfin.
Guter Themenbeitrag.

Als der Jurastudent Friedrich Arp in Berlin seinen späteren Adoptivvater kennenlernte und von diesem ganz doll "geliebt" worden ist, gabs zur Belohnung auch den Gräfinnen Titel.

Und so ward Ole von Beust geboren ! Glückwunsch, Grä....äh Graf !

Geändert von Titus (22. Mai 2008 um 12:53 Uhr Uhr). Grund: Doppelpost zusammengeführt
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Alt 22. Mai 2008, 12:55 Uhr   #18 (Permalink)
Meister Brubbel
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es ist einfach alles illegal. die brd, europa, einfach alles.

wenn dies wir einfach dir anerkennen würden (annahme), was für themen noch so für uns hättest ?
__________________
Stell’ Dir vor es geht und keiner kriegt’s hin
Meister Brubbel ist offline   Mit Zitat antworten Direkt antworten
Alt 22. Mai 2008, 12:59 Uhr   #19 (Permalink)
Titus
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Zitat:
Zitat von Meister Brubbel Beitrag anzeigen
es ist einfach alles illegal. die brd, europa, einfach alles.

wenn dies wir einfach dir anerkennen würden (annahme), was für themen noch so für uns hättest ?
Für dich würde ich mir besonders viel Zeit nehmen, um dein Weltbild wieder (ein wenig) zurecht zu rücken !

Aber wir können ja mal mit Grundsätzlichem anfangen:

Es gibt nicht Richtiges im Falschen !
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Alt 22. Mai 2008, 13:00 Uhr   #20 (Permalink)
senchi
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Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen

Nimms nicht persönlich: aber Recht und Gesetz sind nicht deine Stärke.

Das habe ich auch nie behauptet. Ich glaube trotzdem über ein recht gut ausgeprägtes Rechtsempfinden zu verfügen und stelle auf Grund von Unzulänglichkeiten nicht unser ganzes System in Frage. In diesem System lebe ich - und nicht mal schlecht - und habe überhaupt nicht vor alles Erprobte und Funktionierende auf den Kopf zu stellen.
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