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Alt 21. Mai 2008, 18:27 Uhr   #1 (Permalink)
Team
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Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 874
Standard Führerschein-Entzug auch bei betrunkenen Radfahrern

Wer stark betrunken auf dem Fahrrad unterwegs ist, kann seinen Führerschein verlieren. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil. Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der mit über zwei Promille auf seinem Rad fuhr.

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Alt 21. Mai 2008, 19:27 Uhr   #2 (Permalink)
Brimborium
Blickdicht
 
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Registriert seit: Jan 2008
Ort: der schöne linke Niederrhein
Beiträge: 2.575
Standard

das ist ja wohl das Mindeste.

Wer Geld hat sich zu besaufen sollte auch Geld für ein Taxi haben.
__________________
Die Geschichte lehrt die Menschen dass die Geschichte die Menschen nichts lehrt.
[i](Mahatma Gandhi - Pazifist und Menschenrechtler, 1869-1948)

Die Geschichte lehrt dauernd, aber sie findet keine Schüler.
(Ingeborg Bachmann - Schriftstellerin, 1926-1973)
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Alt 21. Mai 2008, 20:29 Uhr   #3 (Permalink)
MorganLeFay
milkaholic
 
Benutzerbild von MorganLeFay
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: Dundee
Beiträge: 2.824
Standard

Das ist aber nicht neu, oder?

Off-Topic:

Hier kommt man nur in den Knast, wenn man besoffen Kuh reitet.
__________________
So when you're asked to fight a war that's over nothing, it's best to join the side that's going to win.
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Alt 21. Mai 2008, 21:44 Uhr   #4 (Permalink)
Amanda
Humorvampir
 
Benutzerbild von Amanda
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
Beiträge: 3.275
Standard

Zitat:
Zitat von MorganLeFay Beitrag anzeigen
Das ist aber nicht neu, oder?
Nee, das ist jetzt nicht wirklich neu.

Zitat:
Off-Topic:

Hier kommt man nur in den Knast, wenn man besoffen Kuh reitet.
Wie geil ist das denn?
Und vor allem: wer kommt auf solche Ideen???
__________________
Wenn sich das Universum ausdehnt, warum finde ich dann nie einen Parkplatz?
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Alt 21. Mai 2008, 21:51 Uhr   #5 (Permalink)
MorganLeFay
milkaholic
 
Benutzerbild von MorganLeFay
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: Dundee
Beiträge: 2.824
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In Schottland kann man eingebuchtet werden, wenn man im besoffenen Zustand eine Kuh mit sich führt bzw. "be in charge of a cow" oder so ähnlich.

Aber mal @ topic: Ich finde die Regelung gut. Auch Fahrradfahrer nehmen am Straßenverkehr teil, und besoffene Exemplare können leicht mal Leben gefährden.
__________________
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Alt 21. Mai 2008, 22:22 Uhr   #6 (Permalink)
Amanda
Humorvampir
 
Benutzerbild von Amanda
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
Beiträge: 3.275
Standard

Zitat:
Auch Fahrradfahrer nehmen am Straßenverkehr teil, und besoffene Exemplare können leicht mal Leben gefährden.
Vor allem wenn man bedenkt, das der Knabe um den es sich hier dreht, mal eben 2,09 Promille hatte.

Wenn man so einen Wert zum ersten Mal erreicht fährt man für gewöhnlich nicht mehr mit dem Fahrrad.
Das bedeutet dann wohl das der Bursche nicht zum ersten Mal so stockbesoffen durch die Gegend gerumpelt ist.
__________________
Wenn sich das Universum ausdehnt, warum finde ich dann nie einen Parkplatz?
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Alt 22. Mai 2008, 02:51 Uhr   #7 (Permalink)
Titus
§ 185 BBG
 
Registriert seit: Mai 2008
Beiträge: 284
Standard

Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben !

Demnächst wird der betrunkene Fußgänger auf dem Weg von der Kneipe zum Taxi-Stand "abgepaßt" und ebenfalls der Fürhrerschein abgenommen.
Titus ist offline   Mit Zitat antworten Direkt antworten
Alt 22. Mai 2008, 08:10 Uhr   #8 (Permalink)
Wahnfried44
Member of W.Hofer_Clan
 
Benutzerbild von Wahnfried44
 
Registriert seit: Dez 2007
Ort: In der Stadt, die Wissen schafft
Beiträge: 4.586
Standard

Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben !
1,6%o ist die Grenze zur Fahrunfähigkeit! Ende der Diskussion!
__________________
der Wahrheit verpflichtet, der Provokation erlegen
Ignore: Pius XII, alle Illuminaten und Johannes Paul II
Wahnfried44 ist offline   Mit Zitat antworten Direkt antworten
Alt 22. Mai 2008, 08:29 Uhr   #9 (Permalink)
Titus
§ 185 BBG
 
Registriert seit: Mai 2008
Beiträge: 284
Standard

Zitat:
Zitat von Wahnfried44 Beitrag anzeigen
1,6%o ist die Grenze zur Fahrunfähigkeit! Ende der Diskussion!
Was hat das Fahrrad mit dem Auto zu tun ?

Somit kann ich künftig jedem Fußgänger den PKW-Führerschein abnehmen. Die Grenze der Geh-Untätigkeit ist gegeben !

Es gibt hierfür keine rechtl. Grundlage ! Wer sie glaubt gefunden zu haben, bringt bitte gleich die Norm dafür !

Tolle Begründung eines Anwaltes, der nur informiert:

Wenn z.B. ein entgegenkommender Tanklastzug einem betrunkenem Radler ausweichen muß und in ein vollbesetztes Straßencafé hineinrast, umkippt, In Brand gerät...


Und wenn demnächst die Hauskatze Muschi über die Straße läuft und der Transporter mit den Atom-Raketen plötzlich ausweichen muß, kann schon mal eine Stadt wie ... bei draufgehen !
Deswegen: Gebt Haustieren kein Alkohol !
Titus ist offline   Mit Zitat antworten Direkt antworten
Alt 22. Mai 2008, 10:19 Uhr   #10 (Permalink)
Scotty
Hup Oranje!
 
Benutzerbild von Scotty
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
Beiträge: 1.649
Standard

Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben !

Demnächst wird der betrunkene Fußgänger auf dem Weg von der Kneipe zum Taxi-Stand "abgepaßt" und ebenfalls der Fürhrerschein abgenommen.
Du brauchst Dich ja nicht zusaufen. Wenn Du schon als Fußgänger, der ja ebenfalls am Straßenverkehr teilnimmt keine Mäßigung kennst...
__________________
Ignorierliste
Ab jetzt sind auf meiner Liste alle guten Dinge Drei.

Member IG Whisk(e)y
Scotty ist offline   Mit Zitat antworten Direkt antworten
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