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[=Brimborium;88238]Beinahe alles was du zu diesem Thema geschrieben hast ist der blanke Unfug.
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Ach wirklich ? Komischerweise kommt aber nichts Konkretes.
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Teilnehmer am Straßenverkehr haben sich der StVo zu unterwerfen.
Das Gesetz und darüber hinaus gesellschaftlicher Konsenz.
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Es geht hier immer noch nicht um Teilnehmer am Straßenverkehr, sondern um Verhältnismäßigkeiten und um "Zulassungspflicht" !
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Das Geschwafel über Normen ist nicht nur irrelevant sondern schlicht falsch.
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Ja, sicher ! Sagt wer ?
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Die Regelungen über die Teilnahme am Straßenverkehr und den erlaubten Alkoholkonsum bzw die Grenzwerte kannst du problemlos der StVO entnehmen.
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Auch das ist unbestritten !
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Natürlich sind Fahrräder Zulassungspflichtig - informier dich einfach.
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Also, mein Fahrrad hat kein Nummernschild und ich habe auch noch kein Fahrrad in Deutschland mit Nummernschild gesehen !
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Fahrräder die nicht über eine gewisse Ausstattung verfügen sind einfach nicht für den Betrieb im öffentlichen Raum zugelassen.
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Ja und ? Zulassungspflicht ist dennoch etwas anderes.
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Was das aber damit zu tun hat das ein Betrunkener bestraft werden kann, auch wenn er seine Mitmenschen "nur" via Fahrrad gefährdet wird sowieso dein Privatgeheimnis bleiben.
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Gegen seine Bestrafung als Fahrradfahrer im Straßenverkehr habe ich überhaupt nix. Nur warum steht seine Eigenschaft als PKW-Fahrer zur Disposition ?
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Und natürlich werden auch betrunkene Fußgänger bestraft. Allerdings gibt es hierfür gewaltige Spielräume (Ermessensspielraum) So gibt es Städte und Gemeinden dien Führerschein von Alkoholikern, Drogensüchtigen und psyschich kranken Menschen (Dauermedikation) rigoros einziehen - andere Gemeinden warten bis zur ersten Verfehlung, und (immer weniger Gemeinden) überlassen das eben den Gerichten.
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Das ist zwar Fakt. Du hast aber nur noch nicht verstanden, dass es ohne rechtl. Grundlage passiert.
Die nächste "Stufe der Erkenntnis" wäre es, dass jedes Gesetz einer Norm zu entsprechen hat. Ansonsten bräuchten wird das ja nicht.
Deswegen werte ich deine Meinung über meine Ausführung hinsichtlich der Normen als das, was sie ist.
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Und warum ist das so? Weil die von dir bemäkelte nicht gegebene Verhältnismäßigkeit eben von Fall zu Fall höchst unterschiedlich ausgelegt werden kann - der Canon deiner Normiewrungen hat da keinen Wert.
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Nochmal: es hat keiner behauptet, dass sich hier irgendein Gericht an die Normen hält. Das muß es auch nicht, weil, egal was ein Gericht tut, es nicht belangt werden kann.
Das heißt aber noch lange nicht, dass aus Unrecht über eine Art von Gewohnheitsrecht plötzlich Recht wird.
So könnte ich dir bsw. jede Woche einen gr. Geldschein aus deiner Tasche stehlen. Nach 10 Jahren bemerkst du das. Ich bestehe aber weiterhin auf mein Unrecht und will dir auch weiterhin jede Woche dein Geld klauen. Habe mich schließlich dran gewöhnt !
So funktioniert das nicht.
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Zitat von Amanda
Moderator:
Danke schön, aber höre dann auch mit Deinen Drohungen auf, denn sowas kommt bei mir/uns nicht wirklich gut an
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Liebste Amanda. Nicht hinter jedem X ist ein Schatz versteckt ! Ich bezog mich auf sog. Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz, welches du als Mod. oder Betreiber zu beachten hast.
Zwar könnte ich unter Art. 5 RBerG eine Genehmigung dafür beim Reichsminister der Justiz beantragen, aber mangels Reichsminister ist dieses Reichs-Bundesgesetz nicht anwendbar, wenngleich gerne mißbraucht.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Ich drohe nie. Ich mache etwas oder lasse es.