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Alt 22. Mai 2008, 12:30 Uhr   #21 (Permalink)
Amanda
Humorvampir
 
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Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
Beiträge: 3.275
Standard

Zitat:
hier reicht der § im Einführungsgesetz. Finde es grad nicht. Mein ewiger Dank ist dir garantiert !)
Titus, nochmal, da Du es anscheinend nicht wirklich kapiert hast: Dies hier ist KEIN Anwaltforum. Solltest Du Rechtshilfe oder sonst was suchen oder geben wollen bist Du hier falsch.
Bei Fragen zu rechtlichen Inhalten kann Dir der Anwalt Deiner Wahl wohl besser Hilfestellung leisten.

Zitat:
Ist das Fahrrad zulassungspflichtig ?
Sorry, aber lesen solltest Du schon können, oder? Die Paragraphen der StVO stehen neben der Tabelle..
__________________
Wenn sich das Universum ausdehnt, warum finde ich dann nie einen Parkplatz?
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Alt 22. Mai 2008, 15:21 Uhr   #22 (Permalink)
Titus
§ 185 BBG
 
Registriert seit: Mai 2008
Beiträge: 284
Standard

Zitat:
[=Amanda;88164]Titus, nochmal, da Du es anscheinend nicht wirklich kapiert hast: Dies hier ist KEIN Anwaltforum. Solltest Du Rechtshilfe oder sonst was suchen oder geben wollen bist Du hier falsch.
Bei Fragen zu rechtlichen Inhalten kann Dir der Anwalt Deiner Wahl wohl besser Hilfestellung leisten.
Es geht um Recht. Ein Anwalt hat damit nichts zu tun.

Sorry, aber lesen solltest Du schon können, oder? Die Paragraphen der StVO stehen neben der Tabelle..[/quote]

Ja. Von "Ein Fahrrad ist zulassungspflichtig .." steht nix da ! Deswegen die Frage.
Titus ist offline   Mit Zitat antworten Direkt antworten
Alt 22. Mai 2008, 15:24 Uhr   #23 (Permalink)
Scotty
Hup Oranje!
 
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Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
Beiträge: 1.649
Standard

Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Ich trinke nicht. Eine 11er Kiste Bier hält bei mir mind. 1 Jahr. Dann kann man es (fast) wegkippen.

Zum Thema: bitte schreibe etwas, was Bezug zum Strang/Thema hat. Danke.
Das gehört zum Thema.
Das "du mußt Dich ja nicht zusaufen" sollte sich allgemein auf Verkehrsteilnehmer beziehen. Egal ob Fußgänger, Fahrradfahrer oder Autofahrer.
Und zu den gesetzlichen Grundlagen des Führerscheinentzuges bei einem besoffenen Radfahrer bitte ich Dich, besorg Dir die Urteilsbegründung zu diesem Fall und lese sie durch. Da wird Dir dann alles haarklein erklärt, warum es so ist.
Ich denke, da werden selbst einem Paragraphenfetischisten genügend Paragraphen serviert.
__________________
Ignorierliste
Ab jetzt sind auf meiner Liste alle guten Dinge Drei.

Member IG Whisk(e)y
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Alt 22. Mai 2008, 15:28 Uhr   #24 (Permalink)
Amanda
Humorvampir
 
Benutzerbild von Amanda
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
Beiträge: 3.275
Standard

Zitat:
Es geht um Recht. Ein Anwalt hat damit nichts zu tun.
Nachdem Du so auf die Paragraphen herumreitest bin ich der Meinung das Du wohl eher einen Anwalt befragen solltest als die User dieses Forums.

Nochmal für Dich: Wir sind KEIN Anwaltsforum...
__________________
Wenn sich das Universum ausdehnt, warum finde ich dann nie einen Parkplatz?
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Alt 22. Mai 2008, 15:36 Uhr   #25 (Permalink)
Gothaur
Senior Member
 
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Registriert seit: Mai 2007
Beiträge: 556
Standard

Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben !

Demnächst wird der betrunkene Fußgänger auf dem Weg von der Kneipe zum Taxi-Stand "abgepaßt" und ebenfalls der Fürhrerschein abgenommen.
Quatsch!
Gothaur
__________________
Islam --> Jihad --> al Quaeda.
Ueberzeugung --> Konzept --> Implementierung.
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Alt 22. Mai 2008, 15:59 Uhr   #26 (Permalink)
Titus
§ 185 BBG
 
Registriert seit: Mai 2008
Beiträge: 284
Standard

Zitat:
Zitat von Amanda Beitrag anzeigen
Nachdem Du so auf die Paragraphen herumreitest bin ich der Meinung das Du wohl eher einen Anwalt befragen solltest als die User dieses Forums.

Nochmal für Dich: Wir sind KEIN Anwaltsforum...
Hallo. Niemand braucht einen Anwalt.

Deine Botschaft ist angekommen. Ich will ja auch nicht, dass dein Forum geschlossen wird.

Zitat:
Zitat von Gothaur Beitrag anzeigen
Quatsch!
Gothaur
Ich danke dir für diesen substantiierten Vortrag.

Geändert von Titus (22. Mai 2008 um 15:59 Uhr Uhr). Grund: Doppelpost zusammengeführt
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Alt 22. Mai 2008, 16:00 Uhr   #27 (Permalink)
Amanda
Humorvampir
 
Benutzerbild von Amanda
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
Beiträge: 3.275
Standard

Zitat:
Ich will ja auch nicht, dass dein Forum geschlossen wird.
Moderator:

Danke schön, aber höre dann auch mit Deinen Drohungen auf, denn sowas kommt bei mir/uns nicht wirklich gut an
__________________
Wenn sich das Universum ausdehnt, warum finde ich dann nie einen Parkplatz?
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Alt 22. Mai 2008, 16:22 Uhr   #28 (Permalink)
Brimborium
Blickdicht
 
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Registriert seit: Jan 2008
Ort: der schöne linke Niederrhein
Beiträge: 2.575
Standard

Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Es geht um Recht. Ein Anwalt hat damit nichts zu tun.

Sorry, aber lesen solltest Du schon können, oder? Die Paragraphen der StVO stehen neben der Tabelle..

Ja. Von "Ein Fahrrad ist zulassungspflichtig .." steht nix da ! Deswegen die Frage.
Beinahe alles was du zu diesem Thema geschrieben hast ist der blanke Unfug.


Teilnehmer am Straßenverkehr haben sich der StVo zu unterwerfen.
Das Gesetz und darüber hinaus gesellschaftlicher Konsenz.

Das Geschwafel über Normen ist nicht nur irrelevant sondern schlicht falsch.

Die Regelungen über die Teilnahme am Straßenverkehr und den erlaubten Alkoholkonsum bzw die Grenzwerte kannst du problemlos der StVO entnehmen.

Natürlich sind Fahrräder Zulassungspflichtig - informier dich einfach.

Fahrräder die nicht über eine gewisse Ausstattung verfügen sind einfach nicht für den Betrieb im öffentlichen Raum zugelassen. Was das aber damit zu tun hat das ein Betrunkener bestraft werden kann, auch wenn er seine Mitmenschen "nur" via Fahrrad gefährdet wird sowieso dein Privatgeheimnis bleiben.

Und natürlich werden auch betrunkene Fußgänger bestraft. Allerdings gibt es hierfür gewaltige Spielräume (Ermessensspielraum) So gibt es Städte und Gemeinden dien Führerschein von Alkoholikern, Drogensüchtigen und psyschich kranken Menschen (Dauermedikation) rigoros einziehen - andere Gemeinden warten bis zur ersten Verfehlung, und (immer weniger Gemeinden) überlassen das eben den Gerichten.

Und warum ist das so? Weil die von dir bemäkelte nicht gegebene Verhältnismäßigkeit eben von Fall zu Fall höchst unterschiedlich ausgelegt werden kann - der Canon deiner Normiewrungen hat da keinen Wert.
__________________
Die Geschichte lehrt die Menschen dass die Geschichte die Menschen nichts lehrt.
[i](Mahatma Gandhi - Pazifist und Menschenrechtler, 1869-1948)

Die Geschichte lehrt dauernd, aber sie findet keine Schüler.
(Ingeborg Bachmann - Schriftstellerin, 1926-1973)
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Alt 22. Mai 2008, 16:51 Uhr   #29 (Permalink)
Titus
§ 185 BBG
 
Registriert seit: Mai 2008
Beiträge: 284
Standard

Zitat:
[=Brimborium;88238]Beinahe alles was du zu diesem Thema geschrieben hast ist der blanke Unfug.
Ach wirklich ? Komischerweise kommt aber nichts Konkretes.

Zitat:
Teilnehmer am Straßenverkehr haben sich der StVo zu unterwerfen.
Das Gesetz und darüber hinaus gesellschaftlicher Konsenz.
Es geht hier immer noch nicht um Teilnehmer am Straßenverkehr, sondern um Verhältnismäßigkeiten und um "Zulassungspflicht" !

Zitat:
Das Geschwafel über Normen ist nicht nur irrelevant sondern schlicht falsch.
Ja, sicher ! Sagt wer ?

Zitat:
Die Regelungen über die Teilnahme am Straßenverkehr und den erlaubten Alkoholkonsum bzw die Grenzwerte kannst du problemlos der StVO entnehmen.
Auch das ist unbestritten !

Zitat:
Natürlich sind Fahrräder Zulassungspflichtig - informier dich einfach.
Also, mein Fahrrad hat kein Nummernschild und ich habe auch noch kein Fahrrad in Deutschland mit Nummernschild gesehen !

Zitat:
Fahrräder die nicht über eine gewisse Ausstattung verfügen sind einfach nicht für den Betrieb im öffentlichen Raum zugelassen.
Ja und ? Zulassungspflicht ist dennoch etwas anderes.

Zitat:
Was das aber damit zu tun hat das ein Betrunkener bestraft werden kann, auch wenn er seine Mitmenschen "nur" via Fahrrad gefährdet wird sowieso dein Privatgeheimnis bleiben.
Gegen seine Bestrafung als Fahrradfahrer im Straßenverkehr habe ich überhaupt nix. Nur warum steht seine Eigenschaft als PKW-Fahrer zur Disposition ?

Zitat:
Und natürlich werden auch betrunkene Fußgänger bestraft. Allerdings gibt es hierfür gewaltige Spielräume (Ermessensspielraum) So gibt es Städte und Gemeinden dien Führerschein von Alkoholikern, Drogensüchtigen und psyschich kranken Menschen (Dauermedikation) rigoros einziehen - andere Gemeinden warten bis zur ersten Verfehlung, und (immer weniger Gemeinden) überlassen das eben den Gerichten.
Das ist zwar Fakt. Du hast aber nur noch nicht verstanden, dass es ohne rechtl. Grundlage passiert.
Die nächste "Stufe der Erkenntnis" wäre es, dass jedes Gesetz einer Norm zu entsprechen hat. Ansonsten bräuchten wird das ja nicht.

Deswegen werte ich deine Meinung über meine Ausführung hinsichtlich der Normen als das, was sie ist.
Zitat:
Und warum ist das so? Weil die von dir bemäkelte nicht gegebene Verhältnismäßigkeit eben von Fall zu Fall höchst unterschiedlich ausgelegt werden kann - der Canon deiner Normiewrungen hat da keinen Wert.
Nochmal: es hat keiner behauptet, dass sich hier irgendein Gericht an die Normen hält. Das muß es auch nicht, weil, egal was ein Gericht tut, es nicht belangt werden kann.

Das heißt aber noch lange nicht, dass aus Unrecht über eine Art von Gewohnheitsrecht plötzlich Recht wird.

So könnte ich dir bsw. jede Woche einen gr. Geldschein aus deiner Tasche stehlen. Nach 10 Jahren bemerkst du das. Ich bestehe aber weiterhin auf mein Unrecht und will dir auch weiterhin jede Woche dein Geld klauen. Habe mich schließlich dran gewöhnt !

So funktioniert das nicht.

Zitat:
Zitat von Amanda Beitrag anzeigen
Moderator:

Danke schön, aber höre dann auch mit Deinen Drohungen auf, denn sowas kommt bei mir/uns nicht wirklich gut an
Liebste Amanda. Nicht hinter jedem X ist ein Schatz versteckt ! Ich bezog mich auf sog. Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz, welches du als Mod. oder Betreiber zu beachten hast.

Zwar könnte ich unter Art. 5 RBerG eine Genehmigung dafür beim Reichsminister der Justiz beantragen, aber mangels Reichsminister ist dieses Reichs-Bundesgesetz nicht anwendbar, wenngleich gerne mißbraucht.

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

Ich drohe nie. Ich mache etwas oder lasse es.

Geändert von Titus (22. Mai 2008 um 16:57 Uhr Uhr). Grund: Doppelpost zusammengeführt
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Alt 22. Mai 2008, 17:00 Uhr   #30 (Permalink)
Amanda
Humorvampir
 
Benutzerbild von Amanda
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
Beiträge: 3.275
Standard

Zitat:
Ich drohe nie. Ich mache etwas oder lasse es.
Moderator:

Dann lasse es in Zukunft einfach solche dummen Sätze zu posten.


Zitat:
Zwar könnte ich unter Art. 5 RBerG eine Genehmigung dafür beim Reichsminister der Justiz beantragen, aber mangels Reichsminister ist dieses Reichs-Bundesgesetz nicht anwendbar, wenngleich gerne mißbraucht.
Bitte verschone mich mit dem Geschwurbel, ja? Das kannst du gerne woanders posten.
__________________
Wenn sich das Universum ausdehnt, warum finde ich dann nie einen Parkplatz?
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