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Alt 22. Mai 2008, 10:23 Uhr   #11 (Permalink)
Wahnfried44
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Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Was hat das Fahrrad mit dem Auto zu tun ?
Beides sind Fahrzeuge, die im Straßenverkehr benutzt werden und deren Benutzung der StVO unterliegt. Wo ist das Problem?
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Alt 22. Mai 2008, 10:24 Uhr   #12 (Permalink)
senchi
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Wir sollten endlich dazu kommen, Alkoholgenuß nicht als Minderung von Schuldfähigkeit anzusehen. Wer sich den Hals zuschüttet und am Straßenverkehr teilnimmt, egal ob als Auto-, Radfahrer oder Fußgänger muß mit den Konsequenzen (Fahrerlaubnisentzug) leben.
Wenn ich mir die Birne zusaufe, dann so, daß nicht Andere durch mich gefährdet werden können.
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Links oder Rechts zu sein, ist ein Zeichen einer halbseitigen politischen und geistigen
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Alt 22. Mai 2008, 10:27 Uhr   #13 (Permalink)
Wahnfried44
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Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Und wenn demnächst die Hauskatze Muschi über die Straße läuft und der Transporter mit den Atom-Raketen plötzlich ausweichen muß, kann schon mal eine Stadt wie ... bei draufgehen !
Atomraketen und Zünder werden immer getrennt transportiert, das weiß jeder Laie.
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Alt 22. Mai 2008, 10:30 Uhr   #14 (Permalink)
senchi
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Zitat:
Zitat von Wahnfried44 Beitrag anzeigen
Atomraketen und Zünder werden immer getrennt transportiert, das weiß jeder Laie.
Mit Sachlichkeit auf Polemik zu antworten bringt meist nicht viel.

Ist vor Allem auch ein hochwichtiges Thema, da ja Tag und Nacht scharfe Atomraketen durch unser Land rollen.
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Alt 22. Mai 2008, 10:39 Uhr   #15 (Permalink)
Titus
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Zitat:
Zitat von Scotty Beitrag anzeigen
Du brauchst Dich ja nicht zusaufen. Wenn Du schon als Fußgänger, der ja ebenfalls am Straßenverkehr teilnimmt keine Mäßigung kennst...
Ich trinke nicht. Eine 11er Kiste Bier hält bei mir mind. 1 Jahr. Dann kann man es (fast) wegkippen.

Zum Thema: bitte schreibe etwas, was Bezug zum Strang/Thema hat. Danke.

Zitat:
Zitat von Wahnfried44 Beitrag anzeigen
Beides sind Fahrzeuge, die im Straßenverkehr benutzt werden und deren Benutzung der StVO unterliegt. Wo ist das Problem?
Da haben wir wohl was mißverstanden.

Das Fahrrad ist nicht zulassungspflichtig !

Zitat:
Zitat von senchi Beitrag anzeigen
Wir sollten endlich dazu kommen, Alkoholgenuß nicht als Minderung von Schuldfähigkeit anzusehen. Wer sich den Hals zuschüttet und am Straßenverkehr teilnimmt, egal ob als Auto-, Radfahrer oder Fußgänger muß mit den Konsequenzen (Fahrerlaubnisentzug) leben.
Wenn ich mir die Birne zusaufe, dann so, daß nicht Andere durch mich gefährdet werden können.
Demzufolge darf der Betrunkene nicht mehr auf öffentlichen Wegen gehen, da ihm Gefahr droht, den Fürherschein für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge zu verlieren !

Warum nicht auch gleich Freiheitsentzug ? Ich hätte mit meiner verminderten Reaktionsfähigkeit als Radfahrer oder Fußgänger ja auch andere mind. grob fahrlässig verletzten können.

Vielleicht sogar vorsätzlich !? Wollte ich vielleicht meine Mitmenschen durch Teilnahme an eine Party/Disco/Feier, etc. absichtlich verletzten ?

Könnte man vielleicht mit ganz viel Schwachsinn noch einen Mordversuch draus stricken ? Sollten wir vielleicht vorsorglich alle Betrunkenen wegsperren ?

Wer hat hier eigentich ansatzweise ein wenig Ahnung von Recht und Gesetz, glaubt es zumindest ?

Zitat:
Zitat von senchi Beitrag anzeigen
Mit Sachlichkeit auf Polemik zu antworten bringt meist nicht viel.

(...)
Stimmt. Habe ich hier auch aufgegeben.

Geändert von Titus (22. Mai 2008 um 10:39 Uhr Uhr). Grund: Doppelpost zusammengeführt
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Alt 22. Mai 2008, 10:44 Uhr   #16 (Permalink)
senchi
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Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Wer hat hier eigentich ansatzweise ein wenig Ahnung von Recht und Gesetz, glaubt es zumindest ?
Ich hätte gern Deine Argumentation gehört, wenn Deine Tochter/Sohn/Partner oder Eltern bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückt wären, der durch einen betrunkenen Fußgänger verursacht wurde.
Abseits aller bisherigen Pseudo-Rechtspolemik würde ich Dich bitten, diese Frage einfach nur ehrlich zu beantworten.
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Alt 22. Mai 2008, 10:49 Uhr   #17 (Permalink)
Wahnfried44
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Zitat:
Zitat von senchi Beitrag anzeigen
Ist vor Allem auch ein hochwichtiges Thema, da ja Tag und Nacht scharfe Atomraketen durch unser Land rollen.
Ja, unsere Autobahnen sind voll mit Schwertransporten (Atombombenlaster)

@titus,
Was soll mit einem angetrunkenen Fußgänger passieren, der einem Radfahrer in die Quere kommt, sodass dieser ausweichen muss und danach auf der Straße von einem Auto tötlich verletzt wird. Zeugen sind vorhanden.

Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Das Fahrrad ist nicht zulassungspflichtig !
mag sein insgesamt nicht, in wesentlichen Teilen schon:

Vorgeschriebene sowie zulässige Ausrüstungsgegenstände am Fahrrad nach StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)

Fahrrad und StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung (StVZO)
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Geändert von Wahnfried44 (22. Mai 2008 um 10:49 Uhr Uhr). Grund: Doppelpost zusammengeführt
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Alt 22. Mai 2008, 10:56 Uhr   #18 (Permalink)
Titus
§ 185 BBG
 
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Zitat:
Zitat von senchi Beitrag anzeigen
Ich hätte gern Deine Argumentation gehört, wenn Deine Tochter/Sohn/Partner oder Eltern bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückt wären, der durch einen betrunkenen Fußgänger verursacht wurde.
Abseits aller bisherigen Pseudo-Rechtspolemik würde ich Dich bitten, diese Frage einfach nur ehrlich zu beantworten.
Das ist ganz einfach:

Er muß nach Recht und Gesetz bestraft werden.

Iura novit curia ! Das Gericht kennt das Recht. Es subsumiert den Sachverhalt und gibt ein Recht.

Gebe mir die Fakten, ich gebe dir das Recht ! Einer der Rechtsgrundsätze, auf denen das roem-germ. Recht aufgebaut ist ! Hieraus ist auch die "Justizia"/Waage entstanden !

Danach ist der Fußgänger, weswegen auch immer, rechtstaatlich zu verurteilen. Wenn das Gesetz - und hierzu bedarf es immer einer Norm - vorsieht, dass der Mann/Frau für eine best. Zeit/für immer mit zulassungspflichtigen Fahrzeugen nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf, dann ist das so.

Dem ist aber nicht so. Es gibt keine Norm dafür !

Normen sind u.a. eine Willkür - Kontrolle des Souveräns gegenüber dem Staat, der mittels Gesetzen in seine Rechte (positives Recht, materielles Recht, Eingriff in die Persönlichkeitsrechte) eingreifen will.

Und daran hat sich jeder zu halten.

Exkurs:
Nach den dt. Normen bsw. macht es keinen Unterschied, ob ein Betrunkener dein Familienmitglied umgefahren hat oder ein Nüchterner. Es gibt kein Unterschied, denn er "wußte" was er/sie tat, als er/sie zu trinken anfing !

Es gibt dafür keine Entschuldigungen oder strafmildernden Umstände. Das ist eine BRD-Erfindung ! Ich könnte ansonsten das Recht umgehen, indem ich mir die "Lichter ausmache" und unter 2.8 °° einen Mord begehe. Statt 15 Jahren gibt es nur 7 Jahre !?
Hat mit Recht nichts zu tun. Nur mit der BRD.

Antwort i.O. ?
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Alt 22. Mai 2008, 11:00 Uhr   #19 (Permalink)
senchi
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Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen

Antwort i.O. ?
Im Prinzip ja. Soweit sind wir also grundsätzlich garnicht auseinander. Das ist ja schon mal ein Anfang.
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Alt 22. Mai 2008, 11:03 Uhr   #20 (Permalink)
Titus
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Zitat:
[=Wahnfried44;88102]J

@titus,
Was soll mit einem angetrunkenen Fußgänger passieren, der einem Radfahrer in die Quere kommt, sodass dieser ausweichen muss und danach auf der Straße von einem Auto tötlich verletzt wird. Zeugen sind vorhanden.
Habe ich gerade senchi ausführlich beschrieben. Gilt entsprechend für deinen Fall.

Zitat:
mag sein insgesamt nicht, in wesentlichen Teilen schon:
Ich bin ein Fan solcher Sätze: wäre für jede Unterschriften - Liste zum Volksbegehren gegen die Rechtschreibe"Reform" eine Zierde.

Zitat:
Vorgeschriebene sowie zulässige Ausrüstungsgegenstände am Fahrrad nach StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)
Fahrrad und StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung (StVZO)
Ist das Fahrrad zulassungspflichtig ?

WO genau gilt (Norm) die StVO ?

WO genau gilt das OWiG ?

(hier reicht der § im Einführungsgesetz. Finde es grad nicht. Mein ewiger Dank ist dir garantiert !)
Titus ist offline   Mit Zitat antworten Direkt antworten
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