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Alt 09. Mär 2010, 19:31 Uhr   #81 (Permalink)
Tschak
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Zitat:
Zitat von fladdy36 Beitrag anzeigen
Dann wären sie ja von vornherein illegal und somit haben sie ihr aufenthaltsrecht verwirkt.
Asyl hin oder her... oder liege ich jetzt da auch schon wieder falsch?
Das verstehe ich jetzt nicht, was meinst Du?
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Alt 10. Mär 2010, 00:28 Uhr   #82 (Permalink)
fladdy36
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Zitat:
Zitat von Tschak Beitrag anzeigen
Das verstehe ich jetzt nicht, was meinst Du?
Das da:
Zitat:
Zitat von Tschak Beitrag anzeigen
liegt vielleicht daran, daß es "Einreisen" gibt, ohne Kontrolle?
Nicht alle Asylanten bitten schon an der Grenze um Asyl, da die Grenzen ja auch kaum noch bemannt sind. Deshalb tun ehemalige Bundesgrenzbeamte nun Dienst in den osteuropäischen Ländern der EU, um dort zu lehren.
Die legalen Wege um direkt nach Deutschland zu kommen sind alle von Zöllners bewacht. Wie du ja auch schon geschrieben hast, dadurch das Deutschland keine direkten Landesgrenzen mehr mit keinem Nicht-EU-Land hat, sind die einzigen legalen kontrollierbaren Grenzübergänge die Flughäfen oder per Seereise.

Respektive wären die Menschen die sich über die Grenzen schleichen sowieso illegal in Deutschland respektive der EU.
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Alt 10. Mär 2010, 08:01 Uhr   #83 (Permalink)
Countryjoe
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Zitat:
Zitat von fladdy36 Beitrag anzeigen
Respektive wären die Menschen die sich über die Grenzen schleichen sowieso illegal in Deutschland respektive der EU.
Eben und darum wären sie auch sofort abschiebbar sobald man ihrer habhaft wird.
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Alt 10. Mär 2010, 10:45 Uhr   #84 (Permalink)
fladdy36
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Illegale kosten nur den Staat kein Geld.....
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Alt 10. Mär 2010, 11:07 Uhr   #85 (Permalink)
Tschak
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Zitat:
Zitat von fladdy36 Beitrag anzeigen
Respektive wären die Menschen die sich über die Grenzen schleichen sowieso illegal in Deutschland respektive der EU.

Aso.

Leider ist das nicht ganz so einfach.
Wer sich erstmal auf EU-Gebiet befindet, kann sich ziemlich einfach frei bewegen.
Nun gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Er wendet sich irgendwann selbst an eine Behörde/Polizei um Asyl zu beantragen oder
2. Er wird aufgegriffen. Hier, noch im Polizeiwagen kann er das wichtige Wort loswerden: Asyl.
In beiden Fällen geschieht das gleiche, er kommt in den Prozess der Asylanerkennung.
Wenn dann erkannt wird, daß er über eine EU-Binnengrenze eingereist ist, dann, wenn dieses Erstland zu ermitteln ist, wir er dorthin gebracht. Denn das ist auch EU-Asylrecht: Zuständig für den Asylanten ist das Land, in das er zuerst den Fuß in EU-Gebiet setzte.
Das ist ja das Problem der Italiener, die können ihre Asyl-Ersuchenden nicht einfach weiter senden.

Für Menschen, die Tatsächlich verfolgt werden, ist die einzige Chance hier um Asyl bitten zu können, in dem sie illegal einreisen.
Denn Fakt ist: Viele der Staaten, die ihre ungeliebten Personen verfolgen, nehmen zuerst die Papiere weg, wenn sie ihnen überhaupt welche ausstellen.

Und eines ist auch klar und in Deutschland Grundrecht:
Flucht ist nicht strafbar. Ob als Strafgefangener, als Kriegsgefangener oder als Verfolgter.
Sogar nach der Genfer Konvention ist die Flucht das Recht des Gefangenen.
Und das Ende der Flucht ist erst dort, wo man in Sicherheit ist.
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Alt 10. Mär 2010, 11:51 Uhr   #86 (Permalink)
Countryjoe
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Danke der EU und des Schengen-Abkommens gibt es noch andere Länder in denen man als politisch Verfolgter Asyl beantragen kann. Da muss man sich nicht nach Deutschland einschleichen. Aber hier gibts wohl die meiste Kohle. Selbst das Kindermachen wird bezahlt.
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Alt 10. Mär 2010, 12:10 Uhr   #87 (Permalink)
Tschak
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Zitat:
Zitat von Countryjoe Beitrag anzeigen
Danke der EU und des Schengen-Abkommens gibt es noch andere Länder in denen man als politisch Verfolgter Asyl beantragen kann. Da muss man sich nicht nach Deutschland einschleichen. Aber hier gibts wohl die meiste Kohle. Selbst das Kindermachen wird bezahlt.
So ist das. Das ist durchaus in der Welt bekannt. Ich lebe auch lieber in Deutschland als z.B. in Slowenien.
Und deshalb hat Deutschland auf diese besonderer Regelung bestanden, daß der Asylant dort behandelt wird, wo er den EU-Boden betritt. Gut für uns, schlecht für die Grenzstaaten oder die mit langer Küste.
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Alt 10. Mär 2010, 13:58 Uhr   #88 (Permalink)
opppa
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Zitat:
Zitat von Tschak Beitrag anzeigen
So ist das. Das ist durchaus in der Welt bekannt. Ich lebe auch lieber in Deutschland als z.B. in Slowenien.
Und deshalb hat Deutschland auf diese besonderer Regelung bestanden, daß der Asylant dort behandelt wird, wo er den EU-Boden betritt. Gut für uns, schlecht für die Grenzstaaten oder die mit langer Küste.
Und dann kommen die Juristen, die dann unserem Staat (natürlich auch noch auf unsere Kosten) genau erklären, daß der Staat nachweisen muß, wo der Asylant eingereist ist. Und das so lange, bis ihm aufgrund der jahrelangen Prozessdauer eine Duldung gewährt werden muß. Wobei sich der Begriff "Duldung" und die jurustische Durchsetzung nach meiner Meinung widersprechen.

Wenn es nach mir ginge, würde jeder Asylbewerber, der schon den Anschein erweckt, daß er bewußt falsche Angaben über seinen Einreiseweg oder seine Herkunft zu machen, sofort wieder in das Land zurückgeschickt, aus dem er behauptet, gekommen zu sein. Und das innerhalb von maximal 2 Wochen.

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DIES IST KEIN AUFRUF ZU GEWALT!
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Alt 10. Mär 2010, 17:03 Uhr   #89 (Permalink)
komakino
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Zitat:
Zitat von fladdy36 Beitrag anzeigen
Illegale kosten nur den Staat kein Geld.....
Inwiefern kosten sie dich Geld?
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Alt 10. Mär 2010, 17:06 Uhr   #90 (Permalink)
fladdy36
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