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Alt 20. Mai 2008, 16:11 Uhr   #51 (Permalink)
Wahnfried44
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Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Lies mal den Art. 7 deiner Quelle und vielleicht kannst du mir ja die SPrachen nennen, in denen ich in der EU, EUBGH bsw., klagen kann !

Englisch, französich. Deutsch ist als Sprache vor EU-Gerichten nicht zugelassen ! Das ist doof für 80 Mio Deutsche, wo doch die ganze Rechte gerade an die EU abgegeben werden...
Lies mal den Artikel 234 EG-Vertrag

Sprachgebrauch der EU-Gerichte

Zitat:
Die Verfahrenssprache kann dabei eine der 20 Amtssprachen sowie Irisch (Gälisch) sein. In Vorabentscheidungsverfahren nach Artikel 234 EG-Vertrag ist die Sprache des nationalen Gerichts, das sich an den EuGH wendet, Verfahrenssprache. In Klageverfahren wählt der Kläger die Verfahrenssprache, wobei er weder an seine eigene Staatsangehörigkeit noch an die seines Anwaltes gebunden ist. Richtet sich eine Klage gegen einen Mitgliedstaat, dann ist die oder eine der Amtssprachen dieses Staates Verfahrenssprache.

Die Generalanwälte beim EuGH äußern sich dagegen stets in ihrer eigenen Sprache und ihre Schlussanträge werden in die Verfahrenssprache und für die Veröffentlichung in alle anderen Sprachen übersetzt. Der EuGH und das EuG bedienen sich bei ihren internen Beratungen einer gemeinsamen Arbeitssprache, die traditionell das Französische ist.
Kommentare zum Europarecht
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Alt 20. Mai 2008, 16:21 Uhr   #52 (Permalink)
Titus
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Registriert seit: Mai 2008
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Zitat:
Zitat von Wahnfried44 Beitrag anzeigen
Lies mal den Artikel 234 EG-Vertrag

Sprachgebrauch der EU-Gerichte

Kommentare zum Europarecht
Lies es bitte mal ganz genau.
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Alt 20. Mai 2008, 16:26 Uhr   #53 (Permalink)
Wahnfried44
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Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Lies es bitte mal ganz genau.
Von dem Ausschluss der Sprache Deutsch vor EU-Gerichte lese ich nichts.
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Alt 20. Mai 2008, 16:31 Uhr   #54 (Permalink)
Amanda
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Zitat:
Von dem Ausschluss der Sprache Deutsch vor EU-Gerichte lese ich nichts.
Ich jetzt auch nichts, Wahnfried, ebensowenig, das es ÜBERHAUPT keine Deutschen gibt, die anderer Sprachen mächtig wären...

Zudem, wie konnten meine Gerichtsverfahren vor dem EuGH nur geführt werden wenn ich Bösewicht in Deutsch meine Stellungnahmen dazu abgegeben habe?
Wäre doch gar nicht möglich, wenn man Titus glaubt.

Off-Topic:

Woher dann wohl die ganzen Übersetzer einwandern
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Wenn sich das Universum ausdehnt, warum finde ich dann nie einen Parkplatz?
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Alt 20. Mai 2008, 17:11 Uhr   #55 (Permalink)
Titus
§ 185 BBG
 
Registriert seit: Mai 2008
Beiträge: 284
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Zitat:
Zitat von Amanda Beitrag anzeigen
Ich jetzt auch nichts, Wahnfried, ebensowenig, das es ÜBERHAUPT keine Deutschen gibt, die anderer Sprachen mächtig wären...

Zudem, wie konnten meine Gerichtsverfahren vor dem EuGH nur geführt werden wenn ich Bösewicht in Deutsch meine Stellungnahmen dazu abgegeben habe?
Wäre doch gar nicht möglich, wenn man Titus glaubt.

Off-Topic:

Woher dann wohl die ganzen Übersetzer einwandern
Wo wie wann genau wogegen/wofür geklagt ? Instanz ?
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Alt 20. Mai 2008, 17:17 Uhr   #56 (Permalink)
Wahnfried44
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Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Wo wie wann genau wogegen/wofür geklagt ? Instanz ?
noch mal für dich, gaaaaanz laaaangsam:

Zitat:
Sprachgebrauch der EU-Gerichte

Die Verfahrenssprache kann dabei eine der 20 Amtssprachen sowie Irisch (Gälisch) sein. In Vorabentscheidungsverfahren nach Artikel 234 EG-Vertrag ist die Sprache des nationalen Gerichts, das sich an den EuGH wendet, Verfahrenssprache. In Klageverfahren wählt der Kläger die Verfahrenssprache, wobei er weder an seine eigene Staatsangehörigkeit noch an die seines Anwaltes gebunden ist. Richtet sich eine Klage gegen einen Mitgliedstaat, dann ist die oder eine der Amtssprachen dieses Staates Verfahrenssprache.

Die Generalanwälte beim EuGH äußern sich dagegen stets in ihrer eigenen Sprache und ihre Schlussanträge werden in die Verfahrenssprache und für die Veröffentlichung in alle anderen Sprachen übersetzt. Der EuGH und das EuG bedienen sich bei ihren internen Beratungen einer gemeinsamen Arbeitssprache, die traditionell das Französische ist.

Dienstag, 05. Dezember 2006
Quelle (siehe oben)
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Alt 20. Mai 2008, 18:40 Uhr   #57 (Permalink)
Titus
§ 185 BBG
 
Registriert seit: Mai 2008
Beiträge: 284
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Zitat:
Zitat von Wahnfried44 Beitrag anzeigen
noch mal für dich, gaaaaanz laaaangsam:

Quelle (siehe oben)
Noch langsamer: du nicht Adressat.

Zitat:
Sprachgebrauch der EU-Gerichte

Die Verfahrenssprache kann dabei eine der 20 Amtssprachen sowie Irisch (Gälisch) sein. In Vorabentscheidungsverfahren nach Artikel 234 EG-Vertrag ist die Sprache des nationalen Gerichts, das sich an den EuGH wendet, Verfahrenssprache.
Gericht ! Nicht Person !

Zitat:
In Klageverfahren wählt der Kläger die Verfahrenssprache, wobei er weder an seine eigene Staatsangehörigkeit noch an die seines Anwaltes gebunden ist. Richtet sich eine Klage gegen einen Mitgliedstaat, dann ist die oder eine der Amtssprachen dieses Staates Verfahrenssprache.

Die Generalanwälte beim EuGH äußern sich dagegen stets in ihrer eigenen Sprache und ihre Schlussanträge werden in die Verfahrenssprache und für die Veröffentlichung in alle anderen Sprachen übersetzt. Der EuGH und das EuG bedienen sich bei ihren internen Beratungen einer gemeinsamen Arbeitssprache, die traditionell das Französische ist.

Dienstag, 05. Dezember 2006
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Alt 21. Mai 2008, 06:54 Uhr   #58 (Permalink)
Amanda
Humorvampir
 
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Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Wo wie wann genau wogegen/wofür geklagt ? Instanz ?
Die Frage wo und genau wogegen/wofür geklagt wurde beantworte ich Dir, wenn Du mir erklärst, warum Du das so genau wissen willst.

Wann kann ich Dir sagen, nämlich 2006 und 2007, jeweils ein Vorabentscheidungsverfahren nach Artikel 234 EG-Vertrag.
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Geändert von Amanda (21. Mai 2008 um 06:54 Uhr Uhr). Grund: Doppelpost zusammengeführt
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Alt 21. Mai 2008, 09:01 Uhr   #59 (Permalink)
Wahnfried44
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Zitat:
Zitat von Titus Beitrag anzeigen
Gericht ! Nicht Person !
Zitat:
Der EuGH und das EuG bedienen sich bei ihren internen Beratungen einer gemeinsamen Arbeitssprache, die traditionell das Französische ist.
lachhaft!
na und, bei internationalen Tagungen, die nur in englischer Sprache stattfinden, benutzen die Teilnehmer bei ihren internen Beratungen auch ihre Landessprache. Das kann ein Jurastudent, der keine int. Veranstaltungen kennt, natürlich nicht wissen.
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Geändert von Wahnfried44 (21. Mai 2008 um 09:03 Uhr Uhr).
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Alt 21. Mai 2008, 09:03 Uhr   #60 (Permalink)
Meister Brubbel
Cheeseboiger!
 
Registriert seit: Feb 2007
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manche leute es geben soll, die das französische durchaus als eine art "lingua franca" sie betrachten (auch wenn der meister persönlich das französische selbstverständlich verabscheut) ....
__________________
Stell’ Dir vor es geht und keiner kriegt’s hin
Meister Brubbel ist offline   Mit Zitat antworten Direkt antworten
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