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21. Feb 2008, 09:29 Uhr
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#31 (Permalink)
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SCHLEMMER!!!!
Registriert seit: Mär 2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.173
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Zitat:
Zitat von Amanda
Natürlich gibt es den Volksentscheid.
In Bayern sogar mit dem Namen, und ansonsten mit der Wahl...
WENN der Bürger wirklich wollte, hätte er ja die Möglichkeit, eine GG-Änderung wieder zu ändern, wenn er beim nächsten Mal einfach eine Partei wählt, die dies für ihn in die Wege leitet...
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Bei uns in Hamburg gibts sowas auch. Wird aber immer von der CDU Regierung ignoriert.
__________________
“Religion is an insult to human dignity. With or without it, you’d have good people doing good things and evil people doing bad things, but for good people to do bad things, it takes religion.”
Steven Weinberg, Nobel Laureate in physics.
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19. Mai 2008, 13:10 Uhr
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#32 (Permalink)
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§ 185 BBG
Registriert seit: Mai 2008
Beiträge: 284
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Zitat:
Zitat von Wahnfried44
Nur in Irland wird es einen Volksentscheid geben, weil es in der Verfassung steht. Deshalb will Irland als einziges Mitgliedsland das Volk über den Vertrag abstimmen lassen.
Für die anderen EU-Mitglieder reichen die Zustimmungen in beiden Kammern.
Sagt Irland jedoch Nein, ist auch dieser Vertrag tot. Dann hat Europa ein echtes Problem.
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Also wird man im Zweifel ein NEIN von Irland einfach ignorieren.
Als über dem "Pamphlet" von Verfassung stand (Inhalt identisch) hat man das NEIN zweier auch einfach ignoriert und indem man Vertrag anstelle Verfassung "setzte".
So einfach geht das in der EU-Diktatur.
Warum fällt eigentlich keiner darüber, dass die graue Eminenz hinter dem Volksgerichtshof - Schreihals Roldand Freisler, Dr. Walter Hallstein, einer der größten NS-Juristen, ab 1951 unter Adenauer 1. Staatssekretär im BK-Amt ist und der Gründer der EU-Kommission und 1. EU-Kommissionspräsident ab 1953 !!??
Die gesamte Sponsoren - Gruppe der Nazis, angefangen bei IG Farben, Deutsche Bank, Dresdner Bank, etc. pp finanziert auch heute noch munter weiter.
Zitat:
Zitat von Amanda
Stimmt doch noch nicht mal, Zippo.
Du hast doch durch Deine Stimme bei der Bundestagswahl den Deligierten Deines Vertrauens gewählt.
DEM hast Du damit das Recht gegeben, für Dich da Zuzustimmen oder Abzulehnen.
DICH PERSÖNLICH muß man deswegen ja nicht mehr fragen.
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Das ist so nicht richtig !
Mir ist seit 1956 durch das Bundeswahlgesetz bewußt und in perfider weise - entgegen Art. 38 GG - die Möglichkeit genommen worden, einen Abgeordneten in unmittelbarer, direkter und geheimer Wahl zu wählen.
Durch eine illegale Parteien-Steuer werden im Vorwege Positionen in einer Partei (Verstoß des Parteiengesetzes von 1967 gegen Art. 21 GG !) auf einer sog. Landesliste "vergeben" und festgelegt.
Ich als Wähler kann nur noch im nachherein eine vorangegangene, illegale Absprache bestätigen. Damit schiebt sich eine illegale Instanz zw. dem Wähler und dem Abgeordneten.
Der Art. 38 GG verbietet allerdings alles, was sich "zwischen-schieben" könnte.
Somit verstößt das Bundeswahlgesetz von 1956 gegen den Art. 38 GG und ist somit nichtig.
Somit ist jeder Bundestag - nur streng nach Gesetz, kein glauben, meinen, hoffen - seit 1956 ein illegales Staatsorgan, weil jede Wahl nichtig ist, da sittenwidrig. Sittenwidrigkeit ergibt sich aus den Straftatbeständen der Wählertäuschung, des Wahlbetruges, der Manipulation von Wahlunterlagen, etc. pp.
Somit ist jedes Gesetz, Verabschiedung, Vertrag, Abkommen, etc. pp seit 1956 nichtig.
Es gibt nichts Richtiges im Falschen !
Kein Deutscher kann seit 1956 mehr einen Abgeordneten wählen. Die sog. Erststimme fällt überhaupt nicht mehr ins Gewicht ! Die Personen stehen im Vorwege bereits fest !
Damit ist ein wichtiges Element einer "Demokratie" weggefallen und durch die klass. "Wohlfühl-Diktatur" ersetzt worden.
Geändert von Titus (19. Mai 2008 um 13:10 Uhr Uhr).
Grund: Doppelpost zusammengeführt
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19. Mai 2008, 13:23 Uhr
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#33 (Permalink)
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Sehender
Registriert seit: Jan 2008
Ort: wo ich mich zu Hause fühle
Beiträge: 1.795
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Zitat:
Zitat von Titus
Mir ist seit 1956 durch das Bundeswahlgesetz bewußt und in perfider weise - entgegen Art. 38 GG - die Möglichkeit genommen worden, einen Abgeordneten in unmittelbarer, direkter und geheimer Wahl zu wählen.
Durch eine illegale Parteien-Steuer werden im Vorwege Positionen in einer Partei (Verstoß des Parteiengesetzes von 1967 gegen Art. 21 GG !) auf einer sog. Landesliste "vergeben" und festgelegt.
Ich als Wähler kann nur noch im nachherein eine vorangegangene, illegale Absprache bestätigen. Damit schiebt sich eine illegale Instanz zw. dem Wähler und dem Abgeordneten.
Der Art. 38 GG verbietet allerdings alles, was sich "zwischen-schieben" könnte.
Somit verstößt das Bundeswahlgesetz von 1956 gegen den Art. 38 GG und ist somit nichtig.
Somit ist jeder Bundestag - nur streng nach Gesetz, kein glauben, meinen, hoffen - seit 1956 ein illegales Staatsorgan, weil jede Wahl nichtig ist, da sittenwidrig. Sittenwidrigkeit ergibt sich aus den Straftatbeständen der Wählertäuschung, des Wahlbetruges, der Manipulation von Wahlunterlagen, etc. pp.
Somit ist jedes Gesetz, Verabschiedung, Vertrag, Abkommen, etc. pp seit 1956 nichtig.
Es gibt nichts Richtiges im Falschen !
Kein Deutscher kann seit 1956 mehr einen Abgeordneten wählen. Die sog. Erststimme fällt überhaupt nicht mehr ins Gewicht ! Die Personen stehen im Vorwege bereits fest !
Damit ist ein wichtiges Element einer "Demokratie" weggefallen und durch die klass. "Wohlfühl-Diktatur" ersetzt worden.
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Eins vergißt Du wohlweislich zu erwähnen. Niemand zwingt Dich, eine der etablierten Parteien zu wählen. Dann wähle doch eine Organisation, die es nach Deinem Gusto tut.
Zitat:
Zitat von Titus
Warum fällt eigentlich keiner darüber, dass die graue Eminenz hinter dem Volksgerichtshof - Schreihals Roldand Freisler, Dr. Walter Hallstein, einer der größten NS-Juristen, ab 1951 unter Adenauer 1. Staatssekretär im BK-Amt ist und der Gründer der EU-Kommission und 1. EU-Kommissionspräsident ab 1953 !!??
Die gesamte Sponsoren - Gruppe der Nazis, angefangen bei IG Farben, Deutsche Bank, Dresdner Bank, etc. pp finanziert auch heute noch munter weiter.
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Wurde auch Zeit, dass endlich mal wieder jemand die ollen Kamellen auspackt.  
  Eigentlich war ja Cäsar schuld. Hab jetzt nur kein Bock, das zu beweisen. 
Zitat:
Zitat von Deutscher Jäger
Bei uns in Hamburg gibts sowas auch. Wird aber immer von der CDU Regierung ignoriert.
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Ach in Hamburg wird nicht mehr gewählt? Da bestimmt also die CDU alleine die Regierungskonstellation. Da haben sie diesmal aber wohl zu viel Köhm getrunken?  
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Links oder Rechts zu sein, ist ein Zeichen einer halbseitigen politischen und geistigen
Lähmung.
(Ortega Y Gasset)
Geändert von senchi (19. Mai 2008 um 13:23 Uhr Uhr).
Grund: Doppelpost zusammengeführt
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19. Mai 2008, 13:43 Uhr
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#34 (Permalink)
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§ 185 BBG
Registriert seit: Mai 2008
Beiträge: 284
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Zitat:
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E=senchi;87122]Eins vergißt Du wohlweislich zu erwähnen. Niemand zwingt Dich, eine der etablierten Parteien zu wählen. Dann wähle doch eine Organisation, die es nach Deinem Gusto tut.
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Falsch. Ich möchte gem. Art. 38 GG gerne wählen, kann es aber nicht !
Das ist ein Verstoß ! Demokratie, Gewaltenteilung, Recht & Gesetz, Normen, sind dir ein Begriff ?
Ich finde es schon entscheidend zu wissen, dass die Nazis die EU gegründet haben und NS-Recht über Europa "schwappt" !
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19. Mai 2008, 13:47 Uhr
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#35 (Permalink)
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Blickdicht
Registriert seit: Jan 2008
Ort: der schöne linke Niederrhein
Beiträge: 2.575
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Zitat:
Zitat von Titus
Falsch. Ich möchte gem. Art. 38 GG gerne wählen, kann es aber nicht !
Das ist ein Verstoß ! Demokratie, Gewaltenteilung, Recht & Gesetz, Normen, sind dir ein Begriff ?
Ich finde es schon entscheidend zu wissen, dass die Nazis die EU gegründet haben und NS-Recht über Europa "schwappt" !
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NS Recht schwappt über Europa?
ohhh Hölle - und der Code Napoleon noch dazu, das preußische Beamtenrecht hat auch noch Gültigkeiten.....
Sogar vereinzelte Ideen aus der Magna Carta lassen sich bis heute nachweisen......
das wird am Ende noch in einer EU Verfassung enden....
__________________
Die Geschichte lehrt die Menschen dass die Geschichte die Menschen nichts lehrt.
[i](Mahatma Gandhi - Pazifist und Menschenrechtler, 1869-1948)
Die Geschichte lehrt dauernd, aber sie findet keine Schüler.
(Ingeborg Bachmann - Schriftstellerin, 1926-1973)
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19. Mai 2008, 13:59 Uhr
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#36 (Permalink)
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§ 185 BBG
Registriert seit: Mai 2008
Beiträge: 284
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Zitat:
[=Brimborium;87137]NS Recht schwappt über Europa?
ohhh Hölle - und der Code Napoleon noch dazu, das preußische Beamtenrecht hat auch noch Gültigkeiten.....
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Schleswig Holstein hat 2007 sein gesamtes Verwaltungsrecht aufgehoben und durch den Justziminister (SH-Justizanzeiger) darauf hingewiesen, dass das preuß. Verwaltungsrecht, einschl. des Verwaltungsrechts des Deutschen Reichs bis zum 8.5.1945 (!!!) zu beachten ist !
In den sog. 5 neuen Bundesländern gibt es gar kein brD-Verwaltungsrecht. Hat man 1990 einfach vergessen !
Zitat:
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Sogar vereinzelte Ideen aus der Magna Carta lassen sich bis heute nachweisen......
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Ja und ? Die Magna Charta hat wohl nix mit Nazi-Recht zu tun !
Zitat:
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das wird am Ende noch in einer EU Verfassung enden...
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Wer den Begriff "Verfassung" richtig einordnen kann, weiß, dass dem nie so sein wird. Ansonsten hätten wir sie längst....!
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19. Mai 2008, 14:04 Uhr
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#37 (Permalink)
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Blickdicht
Registriert seit: Jan 2008
Ort: der schöne linke Niederrhein
Beiträge: 2.575
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Zitat:
Zitat von Titus
Schleswig Holstein hat 2007 sein gesamtes Verwaltungsrecht aufgehoben und durch den Justziminister (SH-Justizanzeiger) darauf hingewiesen, dass das preuß. Verwaltungsrecht, einschl. des Verwaltungsrechts des Deutschen Reichs bis zum 8.5.1945 (!!!) zu beachten ist !
In den sog. 5 neuen Bundesländern gibt es gar kein brD-Verwaltungsrecht. Hat man 1990 einfach vergessen !
Ja und ? Die Magna Charta hat wohl nix mit Nazi-Recht zu tun !
Wer den Begriff "Verfassung" richtig einordnen kann, weiß, dass dem nie so sein wird. Ansonsten hätten wir sie längst....!
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Ach so - du rabulierst nur - ich habe doch tatsächlich Inhalt erwartet.
Welches Verwaltungsrecht gilt denn nun in den NBL?
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[i](Mahatma Gandhi - Pazifist und Menschenrechtler, 1869-1948)
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(Ingeborg Bachmann - Schriftstellerin, 1926-1973)
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19. Mai 2008, 14:30 Uhr
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#38 (Permalink)
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§ 185 BBG
Registriert seit: Mai 2008
Beiträge: 284
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Zitat:
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[E=Brimborium;87145]Ach so - du rabulierst nur - ich habe doch tatsächlich Inhalt erwartet.
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Rabulistik ist die Plattform von Juristen
Zitat:
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Welches Verwaltungsrecht gilt denn nun in den NBL?
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Gegenfrage: welches gilt in Schleswig Holstein, wenn das ges. Verwaltungsrecht von 1947 - 2007 gestrichen worden ist ?
nach Angaben des SH-Ministerium findet preuß Verwaltungsrecht und das NS-Verwaltungsrecht bis einschl. 8.5.1945 wieder Beachtung.
Somit dürfte in den 5 neuen Länder auch das jeweilige Verwaltungsrecht bis 8.5.1945 wieder zu beachten sein.
Komisch....deine Meinung ?
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19. Mai 2008, 14:43 Uhr
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#39 (Permalink)
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Member of W.Hofer_Clan
Registriert seit: Dez 2007
Ort: In der Stadt, die Wissen schafft
Beiträge: 4.586
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Zitat:
Zitat von Titus
Also wird man im Zweifel ein NEIN von Irland einfach ignorieren.
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Bist du von Beruf Hellseher?
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der Wahrheit verpflichtet, der Provokation erlegen
Ignore: Pius XII, alle Illuminaten und Johannes Paul II
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19. Mai 2008, 14:48 Uhr
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#40 (Permalink)
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§ 185 BBG
Registriert seit: Mai 2008
Beiträge: 284
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Zitat:
Zitat von Wahnfried44
Bist du von Beruf Hellseher?
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Verstehe ich nicht.
Die Abstimmung über den Verfassungs-Entwurf endete mit 2x Nein. 1x reicht, um das Thema unter "erledigt" abzuheften.
Jetzt entfernt man den Buchdeckel "Verfassung" (was völkerrechtlich schon eine Frechheit ist, weil kein Volk abstimmen/bestimmen kann !) und schreibt Verfassungs-Vertrag drauf. Der Inhalt bleibt identisch.
Die "Völker" werden ganz undemokratisch nicht mehr gefragt; diese Schlappe will man nicht noch einmal erleben, einfach den dummen Souverän fragen.
Jetzt hängt es angeblich noch an Irland ? Was soll die kl. Nation denn noch bremsen ?
Die EU besitzt soviel kriminelle Energie, dass sie sich von der Kerry-Gold-Nation nicht ausbremsen läßt.
Insofern: ja, mit ein bischen Verstand erscheint man als Dritten schon mal als Hellseher ... !
(Glaskugel von IG Farben)
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