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Alt 20. Feb 2008, 13:41 Uhr   #21 (Permalink)
Wahnfried44
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Registriert seit: Dez 2007
Ort: In der Stadt, die Wissen schafft
Beiträge: 4.142
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Zitat:
Zitat von zippo Beitrag anzeigen

Es geht darum . das verfassungsgleiches Recht ohne meine Zustimmung oder Ablehnung beschlossen werden soll.
und das ist neu für dich?

Schau dir mal die GG-Änderungen seit 1949 an,
die alle ohne deine Zustimmung oder Ablehnung beschlossen wurden.
__________________
der Wahrheit verpflichtet, der Provokation erlegen
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Alt 20. Feb 2008, 13:41 Uhr   #22 (Permalink)
pillepup66
Junior Member
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 14
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Zitat:
Zitat von MissMarple Beitrag anzeigen
So! Wischiwaschi also! Hast du eigentlich immer was zu quaken?
Da musst du dich bei dem Herrn dran gewöhnen.
Er fühlt sich ja auch nicht bevormundet und eingeschränkt,
Logisch, beschr..... ähmm eingeschränkte bemerken die Bevormundung ja auch nicht mehr.
pillepup66 ist offline   Mit Zitat antworten Direkt antworten
Alt 20. Feb 2008, 13:45 Uhr   #23 (Permalink)
Amanda
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Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
Beiträge: 2.985
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Zitat:
Zitat von zippo Beitrag anzeigen
Es geht darum . das verfassungsgleiches Recht ohne meine Zustimmung oder Ablehnung beschlossen werden soll.
Stimmt doch noch nicht mal, Zippo.
Du hast doch durch Deine Stimme bei der Bundestagswahl den Deligierten Deines Vertrauens gewählt.
DEM hast Du damit das Recht gegeben, für Dich da Zuzustimmen oder Abzulehnen.

DICH PERSÖNLICH muß man deswegen ja nicht mehr fragen.
__________________
Helft der natürlichen Auslese: Entfernt Warnhinweise!
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Alt 20. Feb 2008, 13:51 Uhr   #24 (Permalink)
zippo
Benzinabhängig
 
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Zitat:
Zitat von Wahnfried44 Beitrag anzeigen
und das ist neu für dich?

Schau dir mal die GG-Änderungen seit 1949 an,
die alle ohne deine Zustimmung oder Ablehnung beschlossen wurden.
Soweit du die Eingriffe in Art. 1- 20 ansprichst , ist das genau der Grund ,
warum ich an Demokratie, wie sie hierzulande dem Bürger verkauft wird,
bereits Kritik übe.

Bei anderen Änderungen würde ich notwendige Fortentwicklungen noch
als Argument gelten lassen. Wobei dies im Einzelfall noch zu hinterfragen
ist.

Zitat:
Zitat von Amanda Beitrag anzeigen
Stimmt doch noch nicht mal, Zippo.
Du hast doch durch Deine Stimme bei der Bundestagswahl den Deligierten Deines Vertrauens gewählt.
DEM hast Du damit das Recht gegeben, für Dich da Zuzustimmen oder Abzulehnen.

DICH PERSÖNLICH muß man deswegen ja nicht mehr fragen.
Das ist die gern vorgetragene Argumentation. Ich stimme der in folgendem
speziellen Fall eben nicht zu :

Für neues verfassungsgleiches bzw. verfassungsrelevantes Recht gilt
Art. 146 GG.

Geändert von zippo (20. Feb 2008 um 13:51 Uhr Uhr). Grund: Doppelpost zusammengeführt
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Alt 20. Feb 2008, 13:52 Uhr   #25 (Permalink)
Amanda
Humorvampir
 
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Wir bekommen doch gar keine neue Verfassung, oder hat die EU vor, das Grundgesetz abzuschaffen?
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Alt 20. Feb 2008, 13:54 Uhr   #26 (Permalink)
MissMarple
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Jetzt macht doch den @ zippo nicht so durcheinander. Ich weiß schon, was er meint.
Die bisherigen GG-Änderungen waren deshalb nicht anzufechten, weil dem Volke der VOLKSENTSCHEID nicht zugebilligt wurde. Und diesen will Gauweiler aber erreichen, weil wir als Deutsche sonst DAS mitzutragen haben, auch für andere EU-Staaten, was in Brüssel für die gesamten EU-Staaten beschlossen wird.
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Alt 20. Feb 2008, 13:58 Uhr   #27 (Permalink)
zippo
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Zitat:
Zitat von MissMarple Beitrag anzeigen
Jetzt macht doch den @ zippo nicht so durcheinander. Ich weiß schon, was er meint.
Die bisherigen GG-Änderungen waren deshalb nicht anzufechten, weil dem Volke der VOLKSENTSCHEID nicht zugebilligt wurde. Und diesen will Gauweiler aber erreichen, weil wir als Deutsche sonst DAS mitzutragen haben, auch für andere EU-Staaten, was in Brüssel für die gesamten EU-Staaten beschlossen wird.
Danke . aber keine Sorge, ich bin nicht durcheinander.

Vermutlich bin ich einer der wenigen , welche sowohl den damaligen
" EU- Verfassungsentwurf " , als auch den " Vertrag " von Lissabon
gelesen haben.

Ich bin nur immer wieder erstaunt , wie wenig sich Bürger hierzulande
mit der Wahrnehmung ihrer Rechte auseinandersetzen.
Ich wähle immer !
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Alt 20. Feb 2008, 14:02 Uhr   #28 (Permalink)
Amanda
Humorvampir
 
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Ort: München
Beiträge: 2.985
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Zitat:
Zitat von MissMarple Beitrag anzeigen
Die bisherigen GG-Änderungen waren deshalb nicht anzufechten, weil dem Volke der VOLKSENTSCHEID nicht zugebilligt wurde.
Natürlich gibt es den Volksentscheid.
In Bayern sogar mit dem Namen, und ansonsten mit der Wahl...
WENN der Bürger wirklich wollte, hätte er ja die Möglichkeit, eine GG-Änderung wieder zu ändern, wenn er beim nächsten Mal einfach eine Partei wählt, die dies für ihn in die Wege leitet...
__________________
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Alt 20. Feb 2008, 14:16 Uhr   #29 (Permalink)
MissMarple
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Zitat:
Zitat von Amanda Beitrag anzeigen
Natürlich gibt es den Volksentscheid.
In Bayern sogar mit dem Namen, und ansonsten mit der Wahl...
WENN der Bürger wirklich wollte, hätte er ja die Möglichkeit, eine GG-Änderung wieder zu ändern, wenn er beim nächsten Mal einfach eine Partei wählt, die dies für ihn in die Wege leitet...

Amanda, du Herzchen.............. aber NUR auf kommunaler oder Landesebene, NICHT ABER AUF BUNDESEBENE *krutzitürken*
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Alt 20. Feb 2008, 14:55 Uhr   #30 (Permalink)
Wahnfried44
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Zitat:
Zitat von MissMarple Beitrag anzeigen
Amanda, du Herzchen.............. aber NUR auf kommunaler oder Landesebene, NICHT ABER AUF BUNDESEBENE *krutzitürken*
Das hat unser Gesetzgeber (1949) als Lehre aus der historischen Vergangenheit so beschlossen.
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