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Alt 20. Feb 2008, 12:10 Uhr   #11 (Permalink)
zippo
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Zitat:
Zitat von Wahnfried44 Beitrag anzeigen
Eine EU-Richtlinie muss nach ihrer Annahme in nationalstaatliche Vorschriften umgesetzt werden. Sie ist hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, es bleibt aber jedem Mitgliedstaat überlassen, in welcher Form und mit welchen Mitteln er sie umsetzt.

Die EU-Richtlinien sind in der Regel weiter gefasst als nationale Gesetze. Erst unsere nationale Gesetzgebung verschärft die EU-Richtlinien unnötig. Der Schwarze Peter ist in Berlin und nicht in Brüssel zu suchen.
Hier geht es doch nicht um EU - Richtlinien !
Hier wird nicht die Reifenbreite von mobilen Förderbändern geregelt!

Ich nehme dir nicht ab , das du die anstehende Sachlage missverstehst!

Mittels einer Umklassifizierung in der Form , daher von " Verfassung " zu
" Vertrag " wird die Beteiligung der Bürger umgangen.

Das bedeutet den Entzug demokratischer Mitwirkungsrechte und nicht
irgendeinen Pippifax !


Ich habe unsere ausgewiesenen "Demokraten " bisher noch nicht auf-
müpfig dazu gehört ! Weder " Grüne " , noch " Sozen " , noch "Schwarze ".
Offenbar haben sie es nicht so mit der Demokratie !

Gauweiler ist in der Tat bisher der einzige , der Stellung bezieht !
Ich hoffe eigentlich , das Baum und Leutheuser- Schnarrenberger sich
noch dazu äussern - die FDP ist auch merkwürdig still bisher !
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Alt 20. Feb 2008, 12:28 Uhr   #12 (Permalink)
Wahnfried44
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Zitat:
Zitat von zippo Beitrag anzeigen
Das bedeutet den Entzug demokratischer Mitwirkungsrechte und nicht
irgendeinen Pippifax !
Welche Mitwirkungsrechte und Willensbildungen werden für dich durch den EU-Vertrag konkret eingeschränkt?

Zitat:
Zitat von MissMarple Beitrag anzeigen
So! Wischiwaschi also! Hast du eigentlich immer was zu quaken?
Ich habe täglich mit EU-Datensicherheitsblättern zu tun. So sind die EU-Badewasser/Gewässerschutz-Richtlinien (1976!!) ein Segen für alle Deutschen gewesen, die mit ihren Kindern an ausländischen Gewässern Urlaub gemacht haben.
__________________
der Wahrheit verpflichtet, der Provokation erlegen

Geändert von Wahnfried44 (20. Feb 2008 um 12:28 Uhr Uhr). Grund: Doppelpost zusammengeführt
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Alt 20. Feb 2008, 12:37 Uhr   #13 (Permalink)
zippo
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Zitat:
Zitat von Wahnfried44 Beitrag anzeigen
Welche Mitwirkungsrechte und Willensbildungen werden für dich durch den EU-Vertrag konkret eingeschränkt?
Da hier ein Grundrechtekatalog beschlossen werden soll , der
verfassungsrechtliche Wirkungen entfaltet, ist es mein persönliches
Recht , dazu ja oder nein sagen zu dürfen.

Ich habe dieses Zustimmungsrecht nie an den deutschen Bundestag oder die
Riege der europäischen Regierungschefs abgetreten.

Geändert von Amanda (20. Feb 2008 um 12:47 Uhr Uhr). Grund: Quote ergänzt
zippo ist offline   Mit Zitat antworten Direkt antworten
Alt 20. Feb 2008, 13:00 Uhr   #14 (Permalink)
Wahnfried44
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Zitat:
Zitat von zippo Beitrag anzeigen
Da hier ein Grundrechtekatalog beschlossen werden soll , der
verfassungsrechtliche Wirkungen entfaltet, ist es mein persönliches
Recht , dazu ja oder nein sagen zu dürfen.
Hat das jemand bestritten?

Noch einmal konkret nachgefragt:

"Welches Grundrecht unseres GG - Art. 1 bis 20 - wird dir durch den EU-Vertrag entzogen?
__________________
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Geändert von Wahnfried44 (20. Feb 2008 um 13:04 Uhr Uhr).
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Alt 20. Feb 2008, 13:00 Uhr   #15 (Permalink)
dichterDenker
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Und wo gibt es diese Möglichkeit?
dichterDenker ist offline   Mit Zitat antworten Direkt antworten
Alt 20. Feb 2008, 13:13 Uhr   #16 (Permalink)
Wahnfried44
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Zitat:
Zitat von zippo Beitrag anzeigen

Ich habe dieses Zustimmungsrecht nie an den deutschen Bundestag oder die
Riege der europäischen Regierungschefs abgetreten.
also ein Nichtwähler..........
__________________
der Wahrheit verpflichtet, der Provokation erlegen
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Alt 20. Feb 2008, 13:22 Uhr   #17 (Permalink)
MissMarple
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Zitat:
Zitat von Wahnfried44 Beitrag anzeigen
Welche Mitwirkungsrechte und Willensbildungen werden für dich durch den EU-Vertrag konkret eingeschränkt?



Ich habe täglich mit EU-Datensicherheitsblättern zu tun. So sind die EU-Badewasser/Gewässerschutz-Richtlinien (1976!!) ein Segen für alle Deutschen gewesen, die mit ihren Kindern an ausländischen Gewässern Urlaub gemacht haben.
MEIN Badewasser braucht keine Richtlinie...... das mixe ich mir, wie es mir beliebt *Scherz*

Naja, ich will ja nicht alles verdammen, ein paar sinnvolle Sachen sind schon drunter!

Und wie Zippo schon zutreffend bemerkte, es geht um die demokratischen Mitwirkungsrechte und die Hinterhältigkeit der Merkel und anderer Staatsoberhäupter, dem eigenen Volke dieses zu entziehen!

@ Amanda hat natürlich auch recht mit der Marmelade. Da hab ich mich dann verguckt....
Ein PLUS für Amanda....

Geändert von MissMarple (20. Feb 2008 um 13:27 Uhr Uhr).
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Alt 20. Feb 2008, 13:35 Uhr   #18 (Permalink)
pillepup66
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Beiträge: 14
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Zitat:
Zitat von Wahnfried44 Beitrag anzeigen
Was hat er für Sorgen?
Schweig, wenn Erwachsene reden.
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Alt 20. Feb 2008, 13:36 Uhr   #19 (Permalink)
Wahnfried44
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Zitat:
Zitat von MissMarple Beitrag anzeigen
Und wie Zippo schon zutreffend bemerkte, es geht um die demokratischen Mitwirkungsrechte und die Hinterhältigkeit der Merkel und anderer Staatsoberhäupter, dem eigenen Volke dieses zu entziehen!
Deswegen fragte ich doch:

a) Welche demokratischen Mitwirkungsrechte hast du ohne EU-Vertrag (alt)
b) Welche demokratischen Mitwirkungsrechte hast du mit EU-Vertrag (neu)
__________________
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Alt 20. Feb 2008, 13:36 Uhr   #20 (Permalink)
zippo
Benzinabhängig
 
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Zitat:
Zitat von Wahnfried44 Beitrag anzeigen
"Welches Grundrecht unseres GG - Art. 1 bis 20 - wird dir durch den EU-Vertrag entzogen?
Letztmals :

Es geht auch nicht darum , das mir Rechte entzogen oder sogar neu eingeräumt werden sollen mit diesem " Vertrag "!

Es geht darum . das verfassungsgleiches Recht ohne meine Zustimmung oder Ablehnung beschlossen werden soll.

Wenn ich schon keine neue oder modernisierte Verfassung gem Art. 146 GG
zur Abstimmung vorgelegt bekomme ( und erzähle mir niemand , das dies
nicht wirksames Recht ist ) - dann will ich nicht durch einen " Vertrag "
der dieses verfassungsgleiche Wirkung haben wird ! ..........
völlig von diesem Recht "befreit " werden ".

Falls du , das anders siehst @ Wahnfried, so ist das deine Sache .

Geändert von Amanda (20. Feb 2008 um 13:42 Uhr Uhr). Grund: Quote ergänzt
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