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Alt 30. Mai 2008, 10:50 Uhr   #11 (Permalink)
Gothaur
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Zitat:
Zitat von Brimborium Beitrag anzeigen
Die "pädagogische Maßnahme" ist das Anti Aggressions Training - ob du oder ich das für ausreichend halten sei dahin gestellt. ICH stimme in diesem speziellen Fall denen (also auch dir) zu, die die Maßnahmen für unzureichend halten.

Aber das ändert nichts daran das dieses Urteil so rechtlich völlig in Ordnung ist, keinen Zündstoff für ein "Medienecho" liefert und nichts aber auch gar nichts mit dem Thema auf auf dem rechten Auge blind zu sein, zu schaffen hat.

Diese ganze Polemik hast du in den Strang getragen. - so als Erinnerung angemerkt.

Das in der Meinung vieler Bürger zu laxe Jugend Strafrecht ist eine gänzlich andere Baustelle - auch das Faktum das du hier den "Türkenschläger" für besonders erwähnenswert hältst, ist für mich ein Beleg deiner Polemik.

Sei sicher, das deutsche Jugendstrafrecht behandelt deutsche Schläger in gleicher Art. Täglich und auch ohne besonderes Medienecho.

In diesem wie in anderen Foren bin ich stets FÜR das deutsche Jugendstrafrecht eingetreten, um welches uns die halbe Welt beneidet.

Mit EINER Ausnahme, die ich auch bereits in diesem Strang in meiner ersten Antwort an Dich, wieder bemäkelt habe.
MIR ist es gelegentlich unverständlich, so auch in dem Kölner Fall, dass und wer da noch nach Jugendstrafrecht verhandelt wird.
DAS ist zwar nur der einzige wirkliche und wichtige Kritikpunkt am Kölner Urteil - darauf gehst du aber überhaupt nicht ein.


Daher kann ich dir das hier:



nur zurück geben - Im Gegensatz zu dem was du schreibst ist die Schuld der drei Neonazis nämlich zweifelsfrei erwiesen, aber auf Grund von handwerklichen und wohl vorsätzlichen Fehlern der Polizisten, möglicherweise auch der Ermittlungsbehörden - nicht gerichtsverwertbar.

Im Gegensatz zu dem sicher kritikwürdigen Verhalten der Kölner Jugendkammer ist dies aber ein handfester Skandal.

Weder das eine noch das andere Gericht haben jedoch den Sinn, dumpfe Rache Wünsche der Bevölkerung oder von Teilen der Bevölkerung zu befriedigen.
Du merkst offensichtlich nicht, wie Du dir selber widersprichst.
Denn es war nichts im Falle der drei zweifelsfrei erwiesen, weil eben die Polizei schlampig gearbeitet hatte und dem Gericht das Material lieferte, die eine Schuld eindeutig feststellten.
Demgegenüber aber steht immer noch die Erkennung der Schuld im Falle des Türken, und die Tatsache, daß der Richter absolut nichts unternommen hat.
So ist auch verständlich, daß Du die Frage eben nicht beantworten kannst, was der Bursche jetzt als pädagogisch wertvoll aus dieser Sache ziehen mag.
Aber gut, Du findest das okey, ich finde es absolut beschissen, daß es so abgelaufen ist.
Und was nun die Sache in Halberstadt angeht, überführst Du dich selber der Voreingenommenheit, und widersprichst dir auch somit.
Was soll der Richter beurteilen, wenn er, wie Du selber auch feststellst, geschlampte Indizien zur Verfügung hat.
Das Du die für schuldig hälst, ist der Beweis deiner höchst emotionalisierten Haltung, und das ist ja verständlich, - aber sollte deshalb der Richter das Recht beugen?
So schlimm und das fatal auch ist, sollte dies nicht geschehen.
Gothaur
__________________
Islam --> Jihad --> al Quaeda.
Ueberzeugung --> Konzept --> Implementierung.
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Alt 30. Mai 2008, 10:54 Uhr   #12 (Permalink)
Meister Brubbel
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Beiträge: 3.056
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auch wenn der meister bereits titus im ohre hat ("das gericht spricht kein recht ..."), aber was soll das gericht in halberstadt machen ? auf hören-sagen hin urteilen und recht sprechen ? wenn polizeibeamte reihenweise die aussage verweigern und sich die ankläger in widersprüche verfangen bzw. auch noch mit zivilklagen hantieren ?

nein, dort mal auf die ermittlungsbehörden geklopft es werden muss. da die grössten fehler gemacht wurden.
__________________
Each of you is so hot that scientists are trying to get government funding to find out if you are the cause of global warming. All we know for sure is that when polar bears think of you, they die. But they die happy.
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Alt 30. Mai 2008, 11:31 Uhr   #13 (Permalink)
Brimborium
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Zitat:
Zitat von Gothaur Beitrag anzeigen
Du merkst offensichtlich nicht, wie Du dir selber widersprichst.
Denn es war nichts im Falle der drei zweifelsfrei erwiesen, weil eben die Polizei schlampig gearbeitet hatte und dem Gericht das Material lieferte, die eine Schuld eindeutig feststellten.
Demgegenüber aber steht immer noch die Erkennung der Schuld im Falle des Türken, und die Tatsache, daß der Richter absolut nichts unternommen hat.
So ist auch verständlich, daß Du die Frage eben nicht beantworten kannst, was der Bursche jetzt als pädagogisch wertvoll aus dieser Sache ziehen mag.
Aber gut, Du findest das okey, ich finde es absolut beschissen, daß es so abgelaufen ist.
Und was nun die Sache in Halberstadt angeht, überführst Du dich selber der Voreingenommenheit, und widersprichst dir auch somit.
Was soll der Richter beurteilen, wenn er, wie Du selber auch feststellst, geschlampte Indizien zur Verfügung hat.
Das Du die für schuldig hälst, ist der Beweis deiner höchst emotionalisierten Haltung, und das ist ja verständlich, - aber sollte deshalb der Richter das Recht beugen?
So schlimm und das fatal auch ist, sollte dies nicht geschehen.
Gothaur

Ich widerspreche mir nicht. Du verstehst die unterschiedlichen Sachverhalte nicht. Das ist ein kleiner feiner Unterschied.

Ich bin weder emotionalisiert noch Voreingenommen.

In beiden Fällen sind die Gerichte formal im Recht. Und natürlich ist die Schuld der drei Neonazis bewiesen. Nur nicht gerichtsverwertbar. Was begreifst du daran nicht?
__________________
Die Geschichte lehrt die Menschen dass die Geschichte die Menschen nichts lehrt.
[i](Mahatma Gandhi - Pazifist und Menschenrechtler, 1869-1948)

Die Geschichte lehrt dauernd, aber sie findet keine Schüler.
(Ingeborg Bachmann - Schriftstellerin, 1926-1973)
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Alt 30. Mai 2008, 16:28 Uhr   #14 (Permalink)
Gaucho
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Beiträge: 731
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Zitat:
Zitat von Meister Brubbel Beitrag anzeigen
nein, dort mal auf die ermittlungsbehörden geklopft es werden muss. da die grössten fehler gemacht wurden.
Meister gesprochen hat richtig, oder so.

Die Polizisten haben höchst gemütlich als erstes die Personalien der zusammengeschlagenen, blutenden Schauspieler aufgenommen und den Schlägern so Gelegenheit gegeben, zu verschwinden, was die aber gar nicht taten, sondern zum Teil seelenruhig stehenblieben. Die konnten sich auf ihre Trachtengruppe verlassen. DAS ist der eigentliche Skandal, und nebenbei nicht zum erstenmal passiert.
Da müßte der Bltz reinfahren.
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Alt 31. Mai 2008, 17:36 Uhr   #15 (Permalink)
Alexander von Dahlenberg
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Beiträge: 7
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Zitat:
Zitat von Brimborium Beitrag anzeigen
"MAN" sollte halt wissen dass im Jugendstrafrecht nicht die Strafe im Vordergrund steht, bevor man so ein wenig rumpolemisiert.
Das JGG sieht u.a. auch eine freiheitsentziehende Jugendstrafe vor.

In § 17 JGG heisst es:

(1) Die Jugendstrafe ist Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorgesehenen Einrichtung.
(2) Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.

§ 18 stellt fest, welche Zeiträume für eine Jugendstrafe in Betracht kommen. Únter Umständen sind bekanntlich 10 Jahre möglich.

Jetzt fragt man sich natürlich, welche Argumente haben dazu geführt, dass eine entsprechende Verurteilung nicht stattgefunden hat.

Die Umstände der Tat sprechen nicht automatisch lediglich nur für eine Auflage.
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Alt 31. Mai 2008, 22:17 Uhr   #16 (Permalink)
Brimborium
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Zitat:
Zitat von Alexander von Dahlenberg Beitrag anzeigen
Das JGG sieht u.a. auch eine freiheitsentziehende Jugendstrafe vor.

In § 17 JGG heisst es:

(1) Die Jugendstrafe ist Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorgesehenen Einrichtung.
(2) Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.

§ 18 stellt fest, welche Zeiträume für eine Jugendstrafe in Betracht kommen. Únter Umständen sind bekanntlich 10 Jahre möglich.

Jetzt fragt man sich natürlich, welche Argumente haben dazu geführt, dass eine entsprechende Verurteilung nicht stattgefunden hat.

Die Umstände der Tat sprechen nicht automatisch lediglich nur für eine Auflage.


Das ist ja gut und schön.

Ich betone nochmals das ich in diesem wie in manch anderm Fall das tatsächliche Urteil (Köln) auch nicht für gut und angemessen halte. Allerdings fehlt mir die Detailkenntnis in diesem Fall um konkreter zu "meckern".

Du zitierst das JGG § 17ff - dann solltest du auch § 2 kennen:

Zitat:
§ 2 Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen Strafrechts
(1) Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines
Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die
Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren
vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten.
(2) Die allgemeinen Vorschriften gelten nur, soweit in diesem Gesetz nichts anderes
bestimmt ist.
unschwer an der Nummerierung zu erkennen, welcher vorrangig ist.
__________________
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[i](Mahatma Gandhi - Pazifist und Menschenrechtler, 1869-1948)

Die Geschichte lehrt dauernd, aber sie findet keine Schüler.
(Ingeborg Bachmann - Schriftstellerin, 1926-1973)
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Alt 31. Mai 2008, 22:48 Uhr   #17 (Permalink)
Alexander von Dahlenberg
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Zitat:
Zitat von Brimborium Beitrag anzeigen
Das ist ja gut und schön.

Ich betone nochmals das ich in diesem wie in manch anderm Fall das tatsächliche Urteil (Köln) auch nicht für gut und angemessen halte.
Das geht wohl vielen so. Für eine derart schwere Folge ist die Reaktion des Gerichts m.M.n. nicht angemessen. Und die Tathandlung und der eingetretene Erfolg waren ganz offensichtlich kausal. Wer einen Menschen niederschlägt muss damit rechnen, dass dieser sich auch bei dem anschließenden Sturz verletzt.

Zitat:
Zitat von Brimborium Beitrag anzeigen
Allerdings fehlt mir die Detailkenntnis in diesem Fall um konkreter zu "meckern".
Wir wissen, dass der Täter ein vorsätzliches Körperverletzungsdelikt begangen hat, und dass das Opfer sich infolge dessen schwerwiegende und irreparabele Schäden zugezogen hat. Ich muss sagen, dass das für mich Information genug ist, um das Strafmaß, bzw. die Reaktion des Gerichts als zu milde zu kritisieren.

Zitat:
Zitat von Brimborium Beitrag anzeigen
Du zitierst das JGG § 17ff - dann solltest du auch § 2 kennen:



unschwer an der Nummerierung zu erkennen, welcher vorrangig ist.
Das tue ich. Es ändert nichts daran, das eine andere Reaktion möglich gewesen wäre.
Alexander von Dahlenberg ist offline   Mit Zitat antworten Direkt antworten
Alt 31. Mai 2008, 23:00 Uhr   #18 (Permalink)
Brimborium
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Zitat:
Zitat von Alexander von Dahlenberg Beitrag anzeigen


Das tue ich. Es ändert nichts daran, das eine andere Reaktion möglich gewesen wäre.
Strangthema ist eigentlich der andere Fall - und der wurde soviel ich weiß nach Strafrecht verhandelt.

Aber zum Kölner Fall noch folgendes:


Zitat:
..Wer einen Menschen niederschlägt muss damit rechnen, dass dieser sich auch bei dem anschließenden Sturz verletzt...
das stimmt so nicht.

Zitat:
Wir wissen, dass der Täter ein vorsätzliches Körperverletzungsdelikt begangen hat..
auch das ist imo nicht richtig. Verhandelt wurde soweit ich weiß eine schwere Körperverletzung.

Zitat:
...und dass das Opfer sich infolge dessen schwerwiegende und irreparabele Schäden zugezogen hat....
Genau das ahndet das Jugendstrafrecht eben nicht.

Zitat:
Ich muss sagen, dass das für mich Information genug ist, um das Strafmaß, bzw. die Reaktion des Gerichts als zu milde zu kritisieren.
Das ist nichts als dein und mein Bauchgefühl.

Schwere Körperverletzungen führen bei Jugendlichen Ersttätern eigentlich nie zu Haftstrafen.

Ich weiß aber nicht ob der Bursche Ersttäter war.

Wie MEHRFACH betont - Mich stört vor allem das hier ein Erwachsener nach Jugendstrafrecht verhandelt wurde.

Hier läuft einiges aus dem Ruder. Nach Strafrecht verhandelt wäre der Drecksdack nie und nimmer unter Zwei Jahre o.B. weg gekommen.
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