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Alt 28. Mai 2008, 18:43 Uhr   #1 (Permalink)
Team
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Standard Bundestag: Union und SPD fordern Gysis Rückzug

Angesichts der Stasi-Vorwürfe haben Union und SPD Linksfraktionschef Gysi vehement zur Niederlegung seiner Ämter aufgefordert. Dieser sprach von einem "traurigen Schauspiel. Zuvor hatte die Stasi-Beauftragte Birthler in der ARD Spitzelvorwürfe gegen Gysi bekräftigt.

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Alt 28. Mai 2008, 23:08 Uhr   #2 (Permalink)
Apollon7
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Zitat:
Der CDU-Abgeordnete Thomas Strobl sagte hingegen, Gysi habe seine Mandanten "in gemeinster Weise an den Staat verraten". Das sei niederträchtig und eine "Schande für einen Rechtsanwalt". Und Havemann sei nicht sein einziger Mandant gewesen, den er an die Stasi verraten habe.

... sagte derselbe, der sich über die große Geschlossenheit des baden-württembergischen CDU-Landesverbands erfreute, die Günther Oettinger erhielt, als er den Nazirichter Filbinger einen NS-Gegner nannte. (Quelle)


Tagesschau.de meldete am 17.04.2007:
Zitat:
Geschichtliche Aufarbeitung betrachte er nicht als Aufgabe eines Ministerpräsidenten oder der Politik insgesamt, sagte Strobl im SWR.
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Alt 29. Mai 2008, 01:50 Uhr   #3 (Permalink)
Gothaur
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Nun ja, das ist doch eigentlich klar, daß diese Fakten über Gysis Spitzel-Vergangenheit, als Munition im bereits eingeleiteten Wahlkampf herhalten wird. Anders wäre es auch ganz schön dumm.
Das tangiert mich persönlich auch nicht sonderlich, aber die selbstherrliche Art und Weise, wie die Herren Gysi und Lafontaine Informationen über seine IM-Tätigkeiten unterbinden wollen, wie sie die Presse in ihrer Freiheit angehen, und Personen, wie Birthler mundtot machen wollen, - das ist schon mehr als dreist, und läßt auch die schlimmsten Befürchtungen hinsichtlich einer Linken Machtbeteiligung wahr werden.
Diese Extremisten müssen mit allen Mitteln verhindert werden, sonst wird es schlimm, in Deutschland.
Gothaur
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Islam --> Jihad --> al Quaeda.
Ueberzeugung --> Konzept --> Implementierung.
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Alt 29. Mai 2008, 05:41 Uhr   #4 (Permalink)
MissMarple
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Wie doch alles so wunderbar zusammenpaßt.......

den richtigen Termin für einen Frontalangriff abzupassen, auch wenn man es evtl. schon jahrelang vorher wusste....

der politische Gegner und Emporkömmling muss doch auf irgendeine Art und Weise zu knacken sein!

Wären die Volksparteien doch immer schon gegen die Vergangenheit vieler ihrer Politiker gewesen, wären sie heute glaubwürdiger......, aber so....

Angst, nichts als Angst ist der Auslöser dieses heutigen Spektakels, Angst vor Stimmen- und Machtverlust!

Hierzu auch ein guter Artikel aus dem "Tagesspiegel":

Schuld braucht Beweise

Geändert von MissMarple (29. Mai 2008 um 06:01 Uhr Uhr).
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Alt 29. Mai 2008, 08:31 Uhr   #5 (Permalink)
Wahnfried44
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Zitat:
Zitat von MissMarple Beitrag anzeigen
Ausser Vermutungen hat Frau Birthler keine Beweise vorgelegt.
Ich habe den Eindruck, sie führt einen privaten Feldzug gegen Gysi.
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Alt 29. Mai 2008, 09:03 Uhr   #6 (Permalink)
MissMarple
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Zitat:
Zitat von Wahnfried44 Beitrag anzeigen
Ausser Vermutungen hat Frau Birthler keine Beweise vorgelegt.
Eben!

Ein schändliches Spiel, was da getrieben wird.... in WESSEN Auftrag?????
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Alt 29. Mai 2008, 09:12 Uhr   #7 (Permalink)
Wahnfried44
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Zitat:
Zitat von MissMarple Beitrag anzeigen
Eben!

Ein schändliches Spiel, was da getrieben wird.... in WESSEN Auftrag?????
Auftrag? Glaube ich nicht: eher Eitelkeit und Geltungsdrang bei Frau B.
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Alt 29. Mai 2008, 09:32 Uhr   #8 (Permalink)
MissMarple
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Ein Rachefeldzug könnte es auch sein, nachdem sie ja bereits schon einmal die Unwahrheit behauptet hatte, was angebliche IMs in der Linkspartei betreffe. Daraufhin forderte man ihren Rücktritt......

Mir ist aber so im Hinterstübchen, als wenn man diese Behörde sowieso auflösen wollte, Birthler sich aber vehement dagegen wehrte.

siehe auch diesen Abschnitt:

Im Juni 2006 übte die Wochenzeitschrift Die Zeit in dem Artikel Wer hat Angst vor Rosenholz? Kritik am Aufarbeitungswillen der BStU. Der Zugang zu den Akten sei praktisch von Zugangsvoraussetzungen abhängig, die kaum zu erfüllen wären. Der Abschlussbericht der BStU werde unter Verschluss gehalten, obwohl die Arbeit der dafür eingesetzten Mitarbeiter beendet sei. Öffentliche Stellungnahmen der wissenschaftlichen Mitarbeiter der BStU werden nur nach Genehmigung durch die BStU ermöglicht, in einem Fall eine schon erfolgte Stellungnahme auf Grund ihrer Brisanz widerrufen. Hintergrund ist, dass 59 Angehörige des Bundestages als IM (Inoffizielle Mitarbeiter) Dienste geleistet haben sollen. Weitere 34 % der Informanten sollen in Unternehmen der Wirtschaft und Wirtschaftsverbänden in einflussreichen Positionen zu finden sein. Insgesamt seien rund 1000 IM in Westdeutschland heute unenttarnt und bräuchten bei Fortbestehen der gegenwärtigen Genehmigungspraxis für Akteneinsichtsanträge eine Enttarnung durch die Arbeit der BStU auch nicht zu befürchten. Andere Medien wie die FAZ und die Frankfurter Rundschau haben die Kritik in eigenen Artikeln übernommen.

BStU – Wikipedia


Birthlers Behauptungen gegen Gysi stinken wie ein faulender Fisch!
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Alt 29. Mai 2008, 10:35 Uhr   #9 (Permalink)
Wahnfried44
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Zitat:
Zitat von MissMarple Beitrag anzeigen
Daraufhin forderte man ihren Rücktritt......

Mir ist aber so im Hinterstübchen, als wenn man diese Behörde sowieso auflösen wollte, Birthler sich aber vehement dagegen wehrte.
Damit kommst du der Sache näher. Es geht primär um die Existenz der Behörde und um Angst vor dem Stellenabbau.
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Alt 29. Mai 2008, 11:24 Uhr   #10 (Permalink)
Siran
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Ich darf mal kurz zitieren:

Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) hat im Prüfungsverfahren gemäß § 44b Abs. 2 AbgG eine inoffizielle Tätigkeit des Abg. Dr. Gregor Gysi für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik als erwiesen festgestellt.

Der 1. Ausschuß ist nach sorgfältiger Prüfung und Bewertung der beim Bundesbeauftragten aufgefundenen Dokumente und der zahlreichen Stellungnahmen des Abg. Gysi, zu der Überzeugung gekommen, daß Dr. Gysi in der Zeit von 1975 bis 1989 in verschiedenen Erfassungsverhältnissen beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS) aktiv erfaßt war. Dr. Gysi hat in dieser Zeit nachweislich bis 1986 unter verschiedenen Decknamen dem MfS inoffiziell zugearbeitet.

Zunächst ist von 1975 bis 1977 eine Zusammenarbeit zwischen Dr. Gysi und der für Auslandsspionage zuständigen Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des MfS belegt. Obwohl die Unterlagen der HVA fast vollständig vernichtet wurden, konnte diese inoffizielle Zusammenarbeit von Dr. Gysi anhand anderer Unterlagen belegt werden. So charakterisiert ein Sachstandsbericht der HVA/Abt. XI vom 17. Februar 1978, der in der im Jahre 1980 zu Dr. Gysi angelegten IM-Vorlaufakte 'Gregor' der Hauptabteilung XX/9 aufgefunden wurde, die Zusammenarbeit Dr. Gysis mit der HVA wie folgt: 'Gregor Gysi ist als OPK-Vorgang (...) registriert. G. wurde 1975 im Zusammenhang mit der Überprüfung eines Vorgangs aus dem Operationsgebiet für die Legende eines juristischen Beraters inoffiziell zur Zusammenarbeit gewonnen (...). Die ihm gestellten Aufgaben hat er umsichtig und parteilich gelöst.' Dieser interne Vermerk stellt nach der Überzeugung des 1. Ausschusses die tatsächlichen Beziehungen zwischen Dr. Gysi und der HVA korrekt dar.

Nach der Beendigung der inoffiziellen Zusammenarbeit mit der HVA arbeitete Dr. Gysi ab 1978 mit der für die Bekämpfung der politischen Opposition zuständigen Hauptabteilung XX/OG, der späteren HA XX/9 des MfS inoffiziell zusammen. Nach Überzeugung des 1. Ausschusses dauerte diese inoffizielle Zusammenarbeit zumindest bis 1986 an.

Die Zusammenarbeit Dr. Gysis mit der HA XX/OG erfolgte ab 1978 ungeachtet des Erfassungsverhältnisses, in dem Dr. Gysi beim MfS stand. Sowohl während seiner Erfassung in dem für die Berliner Rechtsanwälte üblichen Sicherungsverfahren bei der zuständigen auf Bezirksebene agierenden Abteilung des MfS bis Oktober 1980 als auch während in der Erfassung in einem IM-Vorlauf-Vorgang 'Gregor' bei der HA XX von 1980 bis 1986 erfolgte eine ungebrochene inoffizielle Zusammenarbeit zwischen Dr. Gysi und der HA XX/ OG bzw. HA XX/9 des MfS. Die für Dr. Gysi von 1978 bis 1989 allein zuständigen MfS-Offiziere Lohr und Reuter verwendeten während der Zeit der inoffiziellen Zusammenarbeit für Gregor Gysi die Decknamen 'Gregor' und 'Notar' sowie die IM-Kategorien GMS (Gesellschaftlicher Mitarbeiter für Sicherheit), IMV (IM-Vorlauf), IMS (Inoffizieller Mitarbeiter für Sicherheit) und IM nebeneinander und in verschiedenen Kombinationen. Dem Ausschuß liegen keinerlei Erkenntnisse oder verwertbare Erklärungen vor, daß die verwendeten Decknamen möglicherweise anderen Personen als Dr. Gysi zugeordnet waren. Die der Überzeugung des 1. Ausschusses zugrundeliegenden inoffiziellen Informationen stammen weder aus technischen Quellen noch können sie als Sammlung von Informationen aus verschiedenen Quellen angesehen werden. So fehlen beispielsweise die Signaturen der für Abhörmaûnahmen zuständigen Abteilung des MfS oder die üblichen Kennzeichnungen für Sammelinformationen, in der alle beteiligtenQuellen einzeln aufgeführt werden. Der 1. Ausschuß kommt daher nach Überprüfung aller vorgelegten Quellen zu dem Ergebnis, daß diese Entlastungsargumente des Abg. Dr.Gysi als in jeder Hinsicht widerlegt anzusehen sind.

Dr. Gysi hat nach Überzeugung des Ausschusses seine Anwaltstätigkeit für Robert Havemann, Rudolf Bahro, Franz Dötterl sowie Gerd und Ulrike Poppe dazu benutzt, um im Rahmen seiner inoffiziellen Zusammenarbeit dem MfS Informationen über seine Mandanten zu liefern und Arbeitsaufträge des MfS auszuführen. Die Überprüfung der verschiedenen Mandatsverhältnisse hat in jedem der genannten Fälle ergeben, daß Rechtsanwalt Dr. Gysi personenbezogene Informationen, Einschätzungen und Bewertungen zu seinen Mandanten an das MfS weitergegeben hat. Darüber hinaus hat Dr. Gysi dem MfS durch einen Bericht über das Gespräch mit einem Spiegel- Korrespondenten anläßlich eines Empfangs im Ermlerhaus in Ostberlin 1986 wichtige Informationen zukommen lassen.

Im Zusammenhang mit der Anwaltstätigkeit von Dr. Gysi für Robert Havemann und Rudolf Bahro hat der 1. Ausschuß jeweils in mehreren konkreten Einzelfällen die inoffizielle Zusammenarbeit von Dr. Gysi mit dem MfS nachweisen können. Die vom Abg. Dr. Gysi vorgetragene Erklärung, wonach er ausschließlich mit dem ZK der SED Kontakt gehabt habe, ist als nicht stichhaltige Schutzbehauptung widerlegt.

Aus den vorliegenden MfS-Unterlagen ergeben sich zudem erhebliche Anhaltspunkte dafür, daß Dr. Gysi auch über andere Mandanten, wie z.B. Bärbel Bohley und Katja Havemann personenbezogene Informationen an die HA XX des MfS geliefert hat. Die hierzu vorliegenden MfS-Unterlagen deuten auf eine Zusammenarbeit von Dr. Gysi mit dem MfS auch nach seiner Erfassung in einer Operativen Personenkontrolle (OPK) 'Sputnik' im September 1986 hin. Wegen der Besonderheiten des Überprüfungsverfahrens gemäß § 44b des AbgG und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die hohe Beweisanforderungen bei gleichzeitiger Beschränkung der Beweismittel auf Dokumente des MfS und die Stellungnahmen des Betroffenen vorsehen, sieht der 1. Ausschuû davon ab, insoweit eine Feststellung zu treffen. Hinsichtlich der Erfassung Dr. Gysis in der Operativen Personenkontrolle 'Sputnik' von Ende 1986 bis zum Ende der DDR enthält sich der 1. Ausschuß angesichts der spärlichen Aktenfunde einer abschließenden Wertung.

Der 1. Ausschuß hält nach Überprüfung der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen auch die Einlassung für zweifelsfrei widerlegt, daß Dr. Gysi nichts von den verschiedenen Erfassungsverhältnissen gewuût haben will. Nach den Unterlagen steht fest, daß Dr. Gysi sich mit dem ihm zugeordneten Mitarbeitern des MfS Reuter und Lohr in seiner eigenen und in deren Wohnungen getroffen hat.

Zur Überzeugung des 1. Ausschusses steht fest: Dr. Gregor Gysi hat in der Zeit seiner inoffiziellen Tätigkeit Anweisungen seiner Führungsoffiziere über die Beeinflussung seiner Mandanten ausgeführt und über die Erfüllung seiner Arbeitsaufträge berichtet. Er hat sich hierauf nicht beschränkt, sondern auch eigene Vorschläge an das MfS herangetragen. Dr. Gysi hat seine herausgehobene berufliche Stellung als einer der wenigen Rechtsanwälte in der DDR genutzt, um als Anwalt auch international bekannter Oppositioneller die politische Ordnung der DDR vor seinen Mandanten zu schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat er sich in die Strategien des MfS einbinden lassen, selbst an der operativen Bearbeitung von Oppositionellen teilgenommen und wichtige Informationen an das MfS weitergegeben. Auf diese Erkenntnisse war der Staatssicherheitsdienst zur Vorbereitung seiner Zersetzungsstrategien dringend angewiesen. Das Ziel dieser Tätigkeit unter Einbindung von Dr. Gysi war die möglichst wirksame Unterdrückung der demokratischen Opposition in der DDR.


Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) zu dem Überprüfungsverfahren des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi gemäß § 44 b Abs. 2 Abgeordnetengesetz, 29. 05. 98
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