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31. Jul 2008, 21:22 Uhr
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#1 (Permalink)
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secured.su
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 350
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Staatsanwaltschaft: Filesharer-Jagd ist übertrieben
Zitat:
Filesharing-Nutzer in Berlin müssen sich derzeit offenbar wenig Sorgen machen, Abmahnungen von der Musik- oder Filmindustrie zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft findet Ermittlungen gegen private Nutzer unverhältnismäßig.
Abmahnanwälte müssen auch nach dem neuen Urheberrecht eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichen, damit diese in einem Strafverfahren die IP-Adresse ermittelt. In Berlin können sie allerdings wenig Entgegenkommen erwarten: "Seit Herbst 2007 fragen wir nicht mehr beim Provider nach, wenn uns die Musikindustrie eine Anzeige übermittelt, sondern stellen das Verfahren sofort ein", sagte Oberstaatsanwältin Vera Junker in einem Interview mit der 'Süddeutschen Zeitung'.
[...]
Man könne nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießen". Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen seien schließlich für schwerere Taten vorgesehen. "Wir machen ja auch keine Hausdurchsuchung wegen einer Beleidigung", sagte sie. "Wir sind ja zum Schutz des Bürgers da und müssen auch dafür sorgen, dass Beschuldigte nicht mit Eingriffen konfrontiert werden, die unverhältnismäßig sind."
[...]
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WinFuture.de - Staatsanwaltschaft: Filesharer-Jagd ist übertrieben
 Endlich mal eine Staatsanwaltschaft, die sich mehr Zeit nimmt für richtige Verbrechen, wie das Mißhandeln von Kindern. 
__________________
Im BGB steht folgendes:
„(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
WIESO SETZT DER STAAT ES DANN NICHT UM?
"Make Money For Scientology, Make More Money for Scientology, make other people make money for Scientology"
Lehrgrundsatz der Scientology-Org
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31. Jul 2008, 21:26 Uhr
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#2 (Permalink)
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wäre ein toller Moorgraf
Registriert seit: Dez 2007
Beiträge: 654
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Jetzt haben wir allerdings ein Problem. Wieso gelten für Berliner andere Spielregeln als für Andersstädter? Ist das verfassungsgemäß?
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31. Jul 2008, 21:35 Uhr
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#3 (Permalink)
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secured.su
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 350
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Staatsanwaltschaften sind unabhängig von einander.
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Im BGB steht folgendes:
„(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
WIESO SETZT DER STAAT ES DANN NICHT UM?
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Lehrgrundsatz der Scientology-Org
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31. Jul 2008, 21:44 Uhr
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#5 (Permalink)
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wäre ein toller Moorgraf
Registriert seit: Dez 2007
Beiträge: 654
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Zitat:
Zitat von Al Bundy
Staatsanwaltschaften sind unabhängig von einander.
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Weiß ich ja. Trotzdem und auch trotzdem das eigentlich wirklich sinnvoll ist, finde ich das einen ziemlichen Skandal.
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01. Aug 2008, 06:33 Uhr
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#6 (Permalink)
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Humorvampir
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
Beiträge: 2.985
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Zitat:
Zitat von Parker
Weiß ich ja. Trotzdem und auch trotzdem das eigentlich wirklich sinnvoll ist, finde ich das einen ziemlichen Skandal.
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Da stimme ich Dir zu, Parker.
Eigentlich sollte es ja nicht sein, da das Recht an sich für alle gleich ist.
__________________
Helft der natürlichen Auslese: Entfernt Warnhinweise!
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01. Aug 2008, 08:48 Uhr
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#7 (Permalink)
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Fan of W.Hofer_Clan
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Hofheim Ts.
Beiträge: 894
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Zitat:
Raub
Raub ist nach deutschem Strafrecht die Wegnahme (Besitzübergang) einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Diese Tat ist in § 249 des deutschen Strafgesetzbuches normiert. Es handelt sich damit entweder um ein aus Diebstahl und Körperverletzung oder um ein aus Diebstahl und Nötigung zusammengesetztes Delikt. Zusammengesetzt bedeutet dabei nicht nur das kumulative Vorliegen der jeweiligen Merkmale, sondern auch deren Verknüpfung mittels Finalzusammenhangs im Vorstellungsbild des Täters.
Der Raub ist durch die Mindeststrafdrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe ein Verbrechen. Der Täter, der eine solche Tat begeht, wird als Räuber bezeichnet.
Quelle
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Raubkopierer?
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01. Aug 2008, 16:53 Uhr
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#8 (Permalink)
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secured.su
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 350
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Zitat:
Zitat von DreadfulGreat
Raubkopierer?
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Raubkopieren ist genauso böse wie die Ordnungswidrigkeit des Mordparkens 
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Im BGB steht folgendes:
„(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
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01. Aug 2008, 16:56 Uhr
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#9 (Permalink)
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Humorvampir
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
Beiträge: 2.985
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Und was willst Du uns mit Deinem Statement sagen, außer das Du ein neues Wort "geschaffen" hast?
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Helft der natürlichen Auslese: Entfernt Warnhinweise!
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01. Aug 2008, 17:20 Uhr
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#10 (Permalink)
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secured.su
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 350
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Mordparker sind böse, sie parken auf Halteverboten, Feuerwehreinfahrten, Behindertenparkplätze, etc.
Weder Raubkopierer noch Mordparker sind Verbrecher, sondern Vergeher. Denn um ein Verbrecher zu sein, muss man ein Verbrechen (Verbrechen ist eine Straftat die ab 1 Jahr Knast bestraft wird) begehen.
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Im BGB steht folgendes:
„(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
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