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Alt 31. Jul 2008, 21:22 Uhr   #1 (Permalink)
Al Bundy
secured.su
 
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Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 350
Standard Staatsanwaltschaft: Filesharer-Jagd ist übertrieben

Zitat:
Filesharing-Nutzer in Berlin müssen sich derzeit offenbar wenig Sorgen machen, Abmahnungen von der Musik- oder Filmindustrie zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft findet Ermittlungen gegen private Nutzer unverhältnismäßig.

Abmahnanwälte müssen auch nach dem neuen Urheberrecht eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichen, damit diese in einem Strafverfahren die IP-Adresse ermittelt. In Berlin können sie allerdings wenig Entgegenkommen erwarten: "Seit Herbst 2007 fragen wir nicht mehr beim Provider nach, wenn uns die Musikindustrie eine Anzeige übermittelt, sondern stellen das Verfahren sofort ein", sagte Oberstaatsanwältin Vera Junker in einem Interview mit der 'Süddeutschen Zeitung'.
[...]

Man könne nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießen". Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen seien schließlich für schwerere Taten vorgesehen. "Wir machen ja auch keine Hausdurchsuchung wegen einer Beleidigung", sagte sie. "Wir sind ja zum Schutz des Bürgers da und müssen auch dafür sorgen, dass Beschuldigte nicht mit Eingriffen konfrontiert werden, die unverhältnismäßig sind."

[...]
WinFuture.de - Staatsanwaltschaft: Filesharer-Jagd ist übertrieben

Endlich mal eine Staatsanwaltschaft, die sich mehr Zeit nimmt für richtige Verbrechen, wie das Mißhandeln von Kindern.
__________________
Im BGB steht folgendes:
„(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
WIESO SETZT DER STAAT ES DANN NICHT UM?
"Make Money For Scientology, Make More Money for Scientology, make other people make money for Scientology"
Lehrgrundsatz der Scientology-Org
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Alt 31. Jul 2008, 21:26 Uhr   #2 (Permalink)
Parker
wäre ein toller Moorgraf
 
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Registriert seit: Dez 2007
Beiträge: 654
Standard

Jetzt haben wir allerdings ein Problem. Wieso gelten für Berliner andere Spielregeln als für Andersstädter? Ist das verfassungsgemäß?
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Alt 31. Jul 2008, 21:35 Uhr   #3 (Permalink)
Al Bundy
secured.su
 
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Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 350
Standard

Staatsanwaltschaften sind unabhängig von einander.
__________________
Im BGB steht folgendes:
„(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
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Alt 31. Jul 2008, 21:37 Uhr   #4 (Permalink)
Meister Brubbel
Cheeseboiger!
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 2.645
Standard

schon der grosse philosoph pispers sich gedanken gemacht hat, wie die justiz von unnötigen ermittlungen entlastet werden kann:

YouTube - Volker Pispers: Entlastung der Justiz
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Alt 31. Jul 2008, 21:44 Uhr   #5 (Permalink)
Parker
wäre ein toller Moorgraf
 
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Registriert seit: Dez 2007
Beiträge: 654
Standard

Zitat:
Zitat von Al Bundy Beitrag anzeigen
Staatsanwaltschaften sind unabhängig von einander.
Weiß ich ja. Trotzdem und auch trotzdem das eigentlich wirklich sinnvoll ist, finde ich das einen ziemlichen Skandal.
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Alt 01. Aug 2008, 06:33 Uhr   #6 (Permalink)
Amanda
Humorvampir
 
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Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
Beiträge: 2.985
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Zitat:
Zitat von Parker Beitrag anzeigen
Weiß ich ja. Trotzdem und auch trotzdem das eigentlich wirklich sinnvoll ist, finde ich das einen ziemlichen Skandal.
Da stimme ich Dir zu, Parker.

Eigentlich sollte es ja nicht sein, da das Recht an sich für alle gleich ist.
__________________
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Alt 01. Aug 2008, 08:48 Uhr   #7 (Permalink)
DreadfulGreat
Fan of W.Hofer_Clan
 
Benutzerbild von DreadfulGreat
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Hofheim Ts.
Beiträge: 894
Standard

Zitat:
Raub

Raub ist nach deutschem Strafrecht die Wegnahme (Besitzübergang) einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Diese Tat ist in § 249 des deutschen Strafgesetzbuches normiert. Es handelt sich damit entweder um ein aus Diebstahl und Körperverletzung oder um ein aus Diebstahl und Nötigung zusammengesetztes Delikt. Zusammengesetzt bedeutet dabei nicht nur das kumulative Vorliegen der jeweiligen Merkmale, sondern auch deren Verknüpfung mittels Finalzusammenhangs im Vorstellungsbild des Täters.

Der Raub ist durch die Mindeststrafdrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe ein Verbrechen. Der Täter, der eine solche Tat begeht, wird als Räuber bezeichnet.
Quelle
Raubkopierer?
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Alt 01. Aug 2008, 16:53 Uhr   #8 (Permalink)
Al Bundy
secured.su
 
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Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 350
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Zitat:
Zitat von DreadfulGreat Beitrag anzeigen
Raubkopierer?

Raubkopieren ist genauso böse wie die Ordnungswidrigkeit des Mordparkens
__________________
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„(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
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Alt 01. Aug 2008, 16:56 Uhr   #9 (Permalink)
Amanda
Humorvampir
 
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Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
Beiträge: 2.985
Standard

Und was willst Du uns mit Deinem Statement sagen, außer das Du ein neues Wort "geschaffen" hast?
__________________
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Alt 01. Aug 2008, 17:20 Uhr   #10 (Permalink)
Al Bundy
secured.su
 
Benutzerbild von Al Bundy
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 350
Standard

Mordparker sind böse, sie parken auf Halteverboten, Feuerwehreinfahrten, Behindertenparkplätze, etc.

Weder Raubkopierer noch Mordparker sind Verbrecher, sondern Vergeher. Denn um ein Verbrecher zu sein, muss man ein Verbrechen (Verbrechen ist eine Straftat die ab 1 Jahr Knast bestraft wird) begehen.
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