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Alt 01. Aug 2008, 18:58 Uhr   #11 (Permalink)
Amanda
Humorvampir
 
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Beiträge: 2.915
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Zitat:
Mordparker sind böse, sie parken auf Halteverboten, Feuerwehreinfahrten, Behindertenparkplätze, etc.
"Mord" ist ein genau festgelegter Tatbestand im Strafrecht, anscheinend ist Dir diese Tatsache noch nicht klar gewesen.

Wie Du jetzt auf diese kindliche Wortneuschöpfung kommst ist mir eben nicht klar gewesen, zumal es den von Dir erfunden Tatbestand "Mordparker" nicht gibt, im Gegensatz zu den Umgangssprachlich bezeichneten "Raubkopierern". Tatsächlich sind es eigentlich "Urheberrechtsverletzer"
__________________
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Alt 01. Aug 2008, 19:06 Uhr   #12 (Permalink)
Al Bundy
secured.su
 
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Beiträge: 215
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Falschparker begehen auch eine Ordnungswidrigkeit.

Raub ist auch ein festgelegter Tatbestand im Strafrecht. Aber Urheberrechtsverletzer bedrohen aber niemanden mit ner Waffe.
__________________
Im BGB steht folgendes:
„(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
WIESO SETZT DER STAAT ES DANN NICHT UM?
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Alt 01. Aug 2008, 19:11 Uhr   #13 (Permalink)
Amanda
Humorvampir
 
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Ort: München
Beiträge: 2.915
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Zitat:
Raub ist auch ein festgelegter Tatbestand im Strafrecht. Aber Urheberrechtsverletzer bedrohen aber niemanden mit ner Waffe.
Tja, das können wir wohl nicht für alle Ausschließen, oder?
__________________
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Alt 06. Aug 2008, 13:31 Uhr   #14 (Permalink)
DreadfulGreat
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Zitat:
Zitat von Amanda Beitrag anzeigen
Tja, das können wir wohl nicht für alle Ausschließen, oder?
Doch, Amanda, können wir. Urheberrechtsverletzungen (um die es hier geht) werden ausschließlich mittels PCs begangen - Waffengewalt ist bei der Torrentsuche eher hinderlich

Dem beliebten Trick der "Rechteinhaber", die IP-Adresse des Saugers zu ermitteln, den dahinter sitzenden User anzuzeigen, vom Gericht dann die persönlichen Daten übermittelt zu bekommen und so dem User eine fette Rechnung zu präsentieren (die Gerichte stellen die Verfahren gegen diese Art von "Raub" häufig ein) lässt sich ein Riegel vorschieben, wie RA Udo Vetter schreibt:
law blog» Archiv » Mit dem Zaunpfahl winken

Cool.
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Alt 06. Aug 2008, 15:44 Uhr   #15 (Permalink)
Al Bundy
secured.su
 
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Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 215
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es ist unmöglich jemanden den man nicht kennt und seine Identität nichtmal in 1000 Jahren wissen wird mit der Waffe zu bedrohen.
__________________
Im BGB steht folgendes:
„(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
WIESO SETZT DER STAAT ES DANN NICHT UM?
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Alt 06. Aug 2008, 20:02 Uhr   #16 (Permalink)
John Donne
Kämpft um Bobo
 
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Beiträge: 168
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Zitat:
Zitat von DreadfulGreat Beitrag anzeigen
Doch, Amanda, können wir. Urheberrechtsverletzungen (um die es hier geht) werden ausschließlich mittels PCs begangen - Waffengewalt ist bei der Torrentsuche eher hinderlich

Dem beliebten Trick der "Rechteinhaber", die IP-Adresse des Saugers zu ermitteln, den dahinter sitzenden User anzuzeigen, vom Gericht dann die persönlichen Daten übermittelt zu bekommen und so dem User eine fette Rechnung zu präsentieren (die Gerichte stellen die Verfahren gegen diese Art von "Raub" häufig ein) lässt sich ein Riegel vorschieben, wie RA Udo Vetter schreibt:
law blog» Archiv » Mit dem Zaunpfahl winken

Cool.
Amanda habe ich so verstanden, daß man es nicht ausschließen kann, daß Urheberrechtsverletzer in einem - u.U. anderen - Fall jemanden mit der Waffe bedrohen. Vermutlich tun Sie das nicht bei Begehung der Urheberrechtsverletzung. Ich glaube nicht, daß die bedingte Wahrscheinlichkeit P(bedroht zu irgendeiner Zeit jemanden mit einer Waffe|hat mindestens eine Urheberrechtsverletzung begangen) = 0 tatsächlich gilt. Aber wir sollten hier keine Haare spalten.

Was den Riegel angeht, so würde ich keineswegs darauf vertrauen, daß er in jedem Fall hält: Kein seriöser Staatsanwalt wird die Akteneinsicht des Anwalts der Klägerseite, der regelmäßig einen Rechtsanspruch auf diese hat, von vornherein ablehnen. Es ist nach geltender StPO beklagenswert falsch, daß diese in jedem Fall unzulässig wäre. Richtig ist, daß der Klägerpartei die Staatsanwaltschaft salopp gesagt nicht lediglich als Privatdetektiv mißbrauchen darf. Richtig ist auch, daß es durchaus Fälle gibt, in denen sie genau das tut - und der angesprochenen Riegel wirken kann.
Einen Automatismus würde ich da nicht grundsätzlich annehmen.

Grüße
John
__________________
"Oooh, so Mother Nature needs a favor?! Well maybe she should have thought of that when she was besetting us with droughts and floods and poison monkeys! Nature started the fight for survival, and now she wants to quit because she's losing. Well I say, hard cheese."
C. Montgomery Burns
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Alt 07. Aug 2008, 07:09 Uhr   #17 (Permalink)
Amanda
Humorvampir
 
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Ort: München
Beiträge: 2.915
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Zitat:
Amanda habe ich so verstanden, daß man es nicht ausschließen kann, daß Urheberrechtsverletzer in einem - u.U. anderen - Fall jemanden mit der Waffe bedrohen.
Du hast mich genau richtig verstanden, John
__________________
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Alt 07. Aug 2008, 08:07 Uhr   #18 (Permalink)
DreadfulGreat
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Zitat:
Zitat von John Donne Beitrag anzeigen
Was den Riegel angeht, so würde ich keineswegs darauf vertrauen, daß er in jedem Fall hält: Kein seriöser Staatsanwalt wird die Akteneinsicht des Anwalts der Klägerseite, der regelmäßig einen Rechtsanspruch auf diese hat, von vornherein ablehnen. Es ist nach geltender StPO beklagenswert falsch, daß diese in jedem Fall unzulässig wäre. Richtig ist, daß der Klägerpartei die Staatsanwaltschaft salopp gesagt nicht lediglich als Privatdetektiv mißbrauchen darf. Richtig ist auch, daß es durchaus Fälle gibt, in denen sie genau das tut - und der angesprochenen Riegel wirken kann.
Einen Automatismus würde ich da nicht grundsätzlich annehmen.

Grüße
John
Da hast du insofern recht, als der Automatismus von der Musikindustrie ausgeht: Anzeige - Erhalt der pers. Daten - Abmahnung. RA Vetter versucht, dem entgegenzuwirken.
Hierzu gibt es bereits positive Beschlüsse, zB Keine Akteneinsicht der Musikindustrie bei Filesharing Landgericht Muenchen_I Beschluss v. 12.03.2008 - Az.: 5 Qs 19/08 / Medienpolizei - Keine Einsicht in Ermittlungsakten durch Tonträgerhersteller
Die Kosten, die die Musikindustrie der Allgemeinheit in dieser Weise auferlegt, sind auch nicht zu verachten:
Zitat:
„Wir sollen letztlich nur zivilrechtliche Interessen bedienen“, hieß es bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal, „dabei entstehen dem Staat hohe Kosten“. Hochgerechnet allein für Düsseldorf, Essen und Wuppertal 2.100.000 Euro. Das ist verlorenes Geld, weil die Staatsanwaltschaften es nicht von den Anwälten zurückfordern können.
Quelle
Aber damit sollte bald Schluss sein.
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Alt 08. Aug 2008, 08:47 Uhr   #19 (Permalink)
Al Bundy
secured.su
 
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NRW verzichtet auf Verfolgung gelegentlicher Schwarzkopierer:
Auch in NRW bleiben Hobby-Filesharer verschont - onlinekosten.de
__________________
Im BGB steht folgendes:
„(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
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Alt 08. Aug 2008, 08:57 Uhr   #20 (Permalink)
DreadfulGreat
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Zitat:
Zitat von Al Bundy Beitrag anzeigen
NRW verzichtet auf Verfolgung gelegentlicher Schwarzkopierer:
Auch in NRW bleiben Hobby-Filesharer verschont - onlinekosten.de
Ich wohne in Hessen

Gut- wenn das bei uns auch so geregelt ist, sauge ich wieder und kaufe auch wieder Musik-CDs. Aber bis dahin niente


DG
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