Zitat:
Zitat von magoo
Aber auch ein Grund für die Tat. Und ein Grund für Transferzahlungen.
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Dann wundert es mich, dass § 20 StGB "Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen" in der Verhandlung nicht zur Rede kam, wenn in seiner Debilität ein Grund zur Tat lag.