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Alt 25. Jun 2008, 17:53 Uhr   #2 (Permalink)
Apollon7
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Zitat:
Die Europäische Union will deshalb in der Richtlinie zu Zahlungsverzögerungen eine Frist von 30 Tagen als Zahlungsziel festlegen.
Eine 30-Tage-Regelung gibt es in Deutschland schon als gesetzliche Regelung, wenn von den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde. Hat sich dadurch die Zahlungsmoral verbessert?

Gerade mit der GmbH für 1 € wird das beabsichtigte Ziel, der schnellere Forderungseingang bzw. das Ausbleiben von Forderungsverlusten, konterkariert.

Geändert von Apollon7 (25. Jun 2008 um 18:23 Uhr Uhr). Grund: RS
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