Aus dem Link:
Zitat:
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Die Europäische Union will deshalb in der Richtlinie zu Zahlungsverzögerungen eine Frist von 30 Tagen als Zahlungsziel festlegen.
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Eine 30-Tage-Regelung gibt es in Deutschland schon als gesetzliche Regelung, wenn von den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde. Hat sich dadurch die Zahlungsmoral verbessert?
Gerade mit der GmbH für 1 € wird das beabsichtigte Ziel, der schnellere Forderungseingang bzw. das Ausbleiben von Forderungsverlusten, konterkariert.