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Alt 19. Jun 2008, 13:47 Uhr   #22 (Permalink)
hse
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Zitat von MorganLeFay Beitrag anzeigen
Im Grundgesetz ist der oft ausschlaggebende Satz: "Alles weitere regelt ein Bundesgesetz."

Das sollte auch der Leitsatz der EU-Verfassung sein. Sie sollte Grundlegendes regeln, keine Details.
Ja, das steht ab und zu so geschrieben. Relativ selten halt.
Wer sich mit Verordnungen der EU beschäftigt (fast mein Tagesgeschäft) wird einen anderen Satz gut kennen, der da lautet :

"Die Verordnung ist in nationales Recht umzusetzen, wobei der Wortlaut der nationalen Gesetzgebung nicht übernommen werden darf".

Das soll m.M. nach "Bestandsschutz" abbauen, und jede beteiligte Nation dazu bewegen, über bestehendes nachzudenken, zu überdenken, und das Eine oder Andere zu relativieren.

Zu Irland sei gesagt, daß nicht nur kompetente Leute dort abstimmen, sondern alle dürfen. Somit auch die, die nicht wissen worum es geht.

Herr Nuhr sagte dazu, daß jeder ein Recht auf eine eigene Meinung hat, nur viele dieses Recht ständig mißbrauchten.

Ließe man Abstimungen überall zu, käme man nie zu einem Ergebnis, da die jeweiligen Befindlichkeiten die Sachlichkeit verdrängten.

Das Kapital (weltweit) hat schon vor mehr als 20 Jahren den zu gehenden Weg eingeschlagen, das war vorhersehbar und wurde vom Stimmvieh so getragen.

Man sollte sich kritisch, nicht egoistisch damit auseinandersetzen und nach seinen Möglichkeiten das beste daraus machen.
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