Zitat:
Zitat von Siran
Das hat was damit zu tun, dass die Ehe bei der katholischen Kirche den Sinn der Zeugung von Kindern hat. Wenn das nicht erfüllbar ist, dann ist es nach der Kirche keine ordentliche Ehe.
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Ich dachte das IMPOTENZ ein Ehehindernis ist, Siran.
Zitat:
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Impotenz ist eine Form von Ehehindernis und trifft dann zu, wenn einer der beiden Gatten zur Zeit der Heirat unfähig zum Beischlaf ist. Das Hindernis liegt nur vor, wenn die Unfähigkeit dauerhaft ist und ausnahmslos besteht. Im Gegensatz dazu ist Unfruchtbarkeit kein Ehehindernis. Die zwölf Ehehindernisse werde im Kirchenrecht in den cc. 1083 - 1094 aufgezählt und sind: Alter, Impotenz, Eheband, Religionsverschiedenheit, Weihen, Gelübde, Entführung, Gattenmord, Blutsverwandtschaft, Schwägerschaft, öffentliche Ehrbarkeit und gesetzliche Verwandtschaft. Von den Ehehindernissen göttlichen Rechts (Impotenz, Eheband, Gelübde, Blutsverwandtschaft in der geraden Linie) kann die Kirche auch keinen Dispens aussprechen.
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Kathnet
Ausdrücklich erwähnt ist auch, das Unfruchtbarkeit KEIN Ehehindernis ist.
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§ 3. Unfruchtbarkeit macht die Eheschließung weder unerlaubt noch ungültig, unbeschadet der Vorschrift des ⇒ can.1098.
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Codex Canonicus
Da frage ich mich: Woher will der Bischof so sicher wissen, das da nichts laufen kann?
War er mal dabei, oder vermutet er nur? Schließlich gibt es ja auch Querschnittsgelähmte die durchaus Eltern werden...