Zitat:
Zitat von MissMarple
Die bisherigen GG-Änderungen waren deshalb nicht anzufechten, weil dem Volke der VOLKSENTSCHEID nicht zugebilligt wurde.
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Natürlich gibt es den Volksentscheid.
In Bayern sogar mit dem Namen, und ansonsten mit der Wahl...
WENN der Bürger wirklich wollte, hätte er ja die Möglichkeit, eine GG-Änderung wieder zu ändern, wenn er beim nächsten Mal einfach eine Partei wählt, die dies für ihn in die Wege leitet...