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Alt 20. Feb 2008, 14:51 Uhr   #24 (Permalink)
zippo
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Zitat:
Zitat von Wahnfried44 Beitrag anzeigen
und das ist neu für dich?

Schau dir mal die GG-Änderungen seit 1949 an,
die alle ohne deine Zustimmung oder Ablehnung beschlossen wurden.
Soweit du die Eingriffe in Art. 1- 20 ansprichst , ist das genau der Grund ,
warum ich an Demokratie, wie sie hierzulande dem Bürger verkauft wird,
bereits Kritik übe.

Bei anderen Änderungen würde ich notwendige Fortentwicklungen noch
als Argument gelten lassen. Wobei dies im Einzelfall noch zu hinterfragen
ist.

Zitat:
Zitat von Amanda Beitrag anzeigen
Stimmt doch noch nicht mal, Zippo.
Du hast doch durch Deine Stimme bei der Bundestagswahl den Deligierten Deines Vertrauens gewählt.
DEM hast Du damit das Recht gegeben, für Dich da Zuzustimmen oder Abzulehnen.

DICH PERSÖNLICH muß man deswegen ja nicht mehr fragen.
Das ist die gern vorgetragene Argumentation. Ich stimme der in folgendem
speziellen Fall eben nicht zu :

Für neues verfassungsgleiches bzw. verfassungsrelevantes Recht gilt
Art. 146 GG.

Geändert von zippo (20. Feb 2008 um 14:51 Uhr Uhr). Grund: Doppelpost zusammengeführt
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