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Alt 04. Feb 2008, 19:55 Uhr   #13 (Permalink)
Wahnfried44
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Zitat von hse Beitrag anzeigen
Das ist eigentlich nicht zulässig in D.
Eine Desinfektion einer Wasserleitung kann max. nach Arbeiten am Netz erforderlich sein, und dann wird mit `sanfter Chlorchemie`gearbeitet und anschließend gespült.
Ein permanenter Einsatz eines Entkeimungsmittels wäre ein Hinweiß auf eine permanente Verkeimung (logisch), und das ist def. abzustellen, und abstellbar.
Zudem darf es `sowas von gechlort`überhaupt nicht geben.

Stefan
Eine Sicherheitschlorierung ist zulässig und z.T. erforderlich. Sie muss auch noch bis zum allerletzten Trinkwasserabnehmer im Netz wirksam sein. Natürlich erwischt der Abnehmer direkt hinter der Netzeinspeisung eine höhere "Chlorprise".
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