Zitat:
Zitat von MissMarple
UNSER Leitungswasser ist seit 1992 sowas von gechlort.... gittigitt!
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Moin
Das ist eigentlich nicht zulässig in D.
Eine Desinfektion einer Wasserleitung kann max. nach Arbeiten am Netz erforderlich sein, und dann wird mit `sanfter Chlorchemie`gearbeitet und anschließend gespült.
Ein permanenter Einsatz eines Entkeimungsmittels wäre ein Hinweiß auf eine permanente Verkeimung (logisch), und das ist def. abzustellen, und abstellbar.
Falls Du bereit bist mir eine Postleitzahl zu nennen (PN oder Mail) würde ich das gerne überprüfen, und eine Änderung des Zustandes anmahnen.
Zudem darf es `sowas von gechlort`überhaupt nicht geben.
Stefan