Zitat:
Zitat von fladdy36
Respektive wären die Menschen die sich über die Grenzen schleichen sowieso illegal in Deutschland respektive der EU.
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Aso.
Leider ist das nicht ganz so einfach.
Wer sich erstmal auf EU-Gebiet befindet, kann sich ziemlich einfach frei bewegen.
Nun gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Er wendet sich irgendwann selbst an eine Behörde/Polizei um Asyl zu beantragen oder
2. Er wird aufgegriffen. Hier, noch im Polizeiwagen kann er das wichtige Wort loswerden: Asyl.
In beiden Fällen geschieht das gleiche, er kommt in den Prozess der Asylanerkennung.
Wenn dann erkannt wird, daß er über eine EU-Binnengrenze eingereist ist, dann, wenn dieses Erstland zu ermitteln ist, wir er dorthin gebracht. Denn das ist auch EU-Asylrecht: Zuständig für den Asylanten ist das Land, in das er zuerst den Fuß in EU-Gebiet setzte.
Das ist ja das Problem der Italiener, die können ihre Asyl-Ersuchenden nicht einfach weiter senden.
Für Menschen, die Tatsächlich verfolgt werden, ist die einzige Chance hier um Asyl bitten zu können, in dem sie illegal einreisen.
Denn Fakt ist: Viele der Staaten, die ihre ungeliebten Personen verfolgen, nehmen zuerst die Papiere weg, wenn sie ihnen überhaupt welche ausstellen.
Und eines ist auch klar und in Deutschland Grundrecht:
Flucht ist nicht strafbar. Ob als Strafgefangener, als Kriegsgefangener oder als Verfolgter.
Sogar nach der Genfer Konvention ist die Flucht das Recht des Gefangenen.
Und das Ende der Flucht ist erst dort, wo man in Sicherheit ist.