Zitat:
Zitat von Dr. Seltsam
Naja, es hat nach den heutigen medizinischen Erkenntnissen schon Vorteile, das ist aber nur ein kleiner Einwurf, die Frage bleibt als solche natürlich ansonsten bestehen.
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Es hat nach medizinischen Erkenntnissen auch Nachteile.
Und juristisch verweise ich auf meine Einlassung weiter oben. Im Sinne des StGB ist es eine Körperverletzung, die nur bei Zustimmung des "Opfers" nicht verfolgt wird.
Zitat:
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Diskriminierung soll nur vom Staat ausgehen?
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Richtige Frage.
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Wer auszog, um Geschichte zu schreiben, darf sich nicht beschweren, wenn sie dann auch geschrieben wird.
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