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Alt 24. Apr 2007, 15:19 Uhr   #14 (Permalink)
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Jolandös
 
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@ Siran

wikipedia:
Zitat:
Eine Körperverletzung ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsbeschädigung. Auch jede ärztliche Behandlung zu Heilzwecken, bei der auf irgendeine Weise in den Körper des Patienten eingedrungen wird, ist nach herrschender Rechtsprechung eine Körperverletzung, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn in sie (auch konkludent) eingewilligt wird oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt.
Dann mal zu den folgen der Beschneidung:
Zitat:
Beim Mann gehört die Vorhaut zu den empfindlichsten Stellen des Körpers, zudem ist das Frenulum besonders dicht mit Nervenenden besetzt und wird bei den üblichen Formen der Beschneidung meist beschädigt oder komplett entfernt.

Durch den ständigen Kontakt mit der Luft und dem Reiben an der Kleidung kann die ungeschützte Eichel an Empfindlichkeit verlieren. Auf der empfindlichen Haut bildet sich eine Keratinschicht, die mit der Zeit zu einer weiteren Desensibilisierung beitragen kann. UV-Einstrahlung kann für das ungeschützte Organ gefährlich sein, wenn sie nicht durch Kleidung oder Sonnenschutzmittel abgeschwächt wird.
Und hinsichtlich der HIV-Argumentation bestehen Zweifel, ob diese 100%ig zutrifft, aber das nur am Rande.

fakt ist, dass die Beschneidung weniger aus medizinischen Gründen denn aus religiösen oder ästhetischen Gründen erfolgt. Und um es klarzustellen: Die Einwilligung zu diesem für das Kind durchaus schmerzhaften Eingriff geben die Eltern - und häufig eben aus Gründen gesellschaftlicher Normen.

Man kann das interpretieren, aber rein juristisch ist Beschneidung eine Körperverletzung.

In Deutschland würde wegen der Benutzung eines "gefährlichen Werkzeuges" im Sinne §224 eine Strafverfolgung wegen gefährlicher Körperverletzung anstehen. Und meiner Meinung nach völlig zurecht.

Ferner muss ich fragen, ob eine Einwilligung zur Körperverletzung eines Kindes auf Basis einer religiösen und/oder gesellschaftlichen Norm nicht den Sachverhalt einer Diskriminierung erfüllt.

Meine Meinung: Absolut, sofern keine medizinische Notwendigkeit besteht.

Jetzt noch den Bogen zur angesprochenen weiblichen Beschneidung: Diese ist in Technik und Auswirkung erheblich schlimmer anzusiedeln, aber auch hier haben wir es rein juristisch mit einer gefährlichen Körperverletzung zu tun.

Unter dem Strich gesehen halte ich es damit, dass die Beschneidung per se eine diskriminierende Verletzung gegen die Würde der Opfer darstellt.

Und die Frage, ob Männer durch die Beschneidung diskriminiert werden, wäre somit zu bejahen.
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Wer auszog, um Geschichte zu schreiben, darf sich nicht beschweren, wenn sie dann auch geschrieben wird.
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