@brimborium: Psychische Gewalt ist sehr wohl nachweisbar, auch mit Kindern und speziell mit jugendlichen kann man reden. Sie erfüllt aber eben nur selten den -nachweisbaren- Straftatbestand der Körperverletzung.
zum Thema "Watschen": abgesehen daß dabei schon manches Trommelfell gerissen ist (gefährliche Körperverletzung, schon immer) ist es hier eben die Frage, ob die Watsche Mittel der Erziehung oder in einem Erregungszustand Folge eines Impulsdurchbruchs ist. Letzteres ist nicht so das Problem, ersteres schon. Aus eigener Erfahrung sage ich, daß sich Gewalt in der Erziehung dann rächt wenn das Kind mehr Kraft hat. Dann wird aus einer Drohung schnell eine nachwirkende Niederlage wenn man nicht sogar die Folgen der Notwehr am eigenen Körper verspüren muß.
Einem Lehrer waren früher bei einer Ohrfeige etc. die Hände gebunden, Eltern hatten ein Züchtigungsrecht. Heute haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Das ist so Gesetz. Und die dieses Gesetz verabschiedet haben sind selbst meistens Eltern. Sind das alles Heuchler oder was? Über den Gewaltbegriff dabei kann man natürlich endlos diskutieren, wie das beim Gewaltbegriff Tradition ist. Hier geht es m.E. primär um schmerzhafte psychische und physische Sanktionen sowie die Drohung mit ihnen.
Borderliner sind häufig aber bei weitem nicht immer sexuell mißbraucht worden. Gewalt in der frühen Kindheit reicht aber schon völlig für nachhaltige Schäden der Persönlichkeit aus, da müssen keine sexuellen Dinge passiert sein. Die Gewalt kann sich z.B. auch gegen andere Familienmitglieder gerichtet haben, um massive Schäden anzurichten.
Im übrigen: Das was man liebt schlägt man nicht.
"Sind so kleine Hände..."
Geändert von rabautius (26. Aug 2008 um 17:01 Uhr Uhr).
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