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Alt 09. Aug 2008, 20:43 Uhr   #96 (Permalink)
johannes
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Zitat:
Zitat von Gaucho Beitrag anzeigen
Das ist kein organisierter Atheismus wie die Kirchen. Den Unterschied müßtest Du doch wirklich sehen. Es sind Vereine, die alle Privilegien von normalen Vereinen genießen, aber nicht die von Kirchen. Oder wird von denen jemand in eine Ethik-Kommission berufen? Ziehen sie Steuern ein? Können sie mit einem deutschen Bundesland ein Konkordat abschließen? Natürlich tun sich einige der Leute, die sich vom kulturhistorisch gewachsenen, immer noch starken Einfluss der Kirchen bedrängt fühlen und an die Lehren dieser Kirchen nicht glauben, in dieser oder jener Gesellschaft zusammen, aber Du wirst doch wohl nicht behaupten wollen, dass z. B. eine Gesellschaft, die sich dem Humanismus nach dem Grundgesetz verpflichtet fühlt, organisierter Atheismus als eine Art Gegenkirche darstellt.
Ein Verein ist eine Rechtsform. Hier noch einmal die rechtlichen Grundlagen einer Körperschaft öffentlichen Rechts:

Zitat:

Art 140 GG:

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

und hier der sich weiterhin in Kraft befindende Absatz der WRV:

Artikel 137 (Weimarer Verfassung)
Es besteht keine Staatskirche.
Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet.
Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.
Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.
Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.
Soweit die Durchführung dieser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der Landesgesetzgebung ob.

Quelle: Deutscher Bundestag: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Eine Zusammenfassung des Themas findest Du hier:

Kirchen, Religions- & Weltanschauungsgemeinschaften - Körperschaften des öffentlichen Rechts - Berlin.de

Und da Du mich in die kuriose Situation bringst, für den humanistischen Verband zu werben, lasse ich ihn noch einmal zu Wort kommen:

Zitat:
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) wurde am 14. Januar 1993 in Berlin gegründet. Einige seiner Mitgliedsverbände blicken auf eine 150jährige Geschichte zurück.

Wir sind eine Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik und eine Kultur- und Interessenorganisation von Humanistinnen und Humanisten in Deutschland [Satzung, Humanistisches Selbstverständnis]. Es haben sich Menschen zusammengeschlossen, die für einen modernen Humanismus eintreten [Prinzipien]. Wir sind miteinander durch säkulare ethische Lebensauffassungen verbunden.

Quelle: Wir über uns | Humanistischer Verband Deutschlands - Bundesverband
Bei einer 150 jährigen Geschichte der Teilvereinigungen und einer vorliegenden Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft wird kein Gericht der Welt die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts verhindern. Wenn dies der Humanistische Verband nicht macht, ist das seine Sache. Fakt ist, das diese Anerkennung sicher ist, wenn sie beantragt wird. Und was meinst Du wer den als Ersatz zum Religionsunterricht angebotenen Ethikunterricht in Berlin und Brandenburg organisiert -- dreimal kannst Du raten:

Humanistischer Verband bereitet Unterricht vor

Ob Dir diese Verreingung atheistisch genug ist, klärst Du bitte mit den Damen und Herren selbst ab. Dafür bin ich nicht kompetent genug.

Geändert von johannes (09. Aug 2008 um 21:13 Uhr Uhr).
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