Zitat:
Zitat von John Donne
Was den Riegel angeht, so würde ich keineswegs darauf vertrauen, daß er in jedem Fall hält: Kein seriöser Staatsanwalt wird die Akteneinsicht des Anwalts der Klägerseite, der regelmäßig einen Rechtsanspruch auf diese hat, von vornherein ablehnen. Es ist nach geltender StPO beklagenswert falsch, daß diese in jedem Fall unzulässig wäre. Richtig ist, daß der Klägerpartei die Staatsanwaltschaft salopp gesagt nicht lediglich als Privatdetektiv mißbrauchen darf. Richtig ist auch, daß es durchaus Fälle gibt, in denen sie genau das tut - und der angesprochenen Riegel wirken kann.
Einen Automatismus würde ich da nicht grundsätzlich annehmen.
Grüße
John
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Da hast du insofern recht, als der Automatismus von der Musikindustrie ausgeht: Anzeige - Erhalt der pers. Daten - Abmahnung. RA Vetter versucht, dem entgegenzuwirken.
Hierzu gibt es bereits positive Beschlüsse, zB
Keine Akteneinsicht der Musikindustrie bei Filesharing Landgericht Muenchen_I Beschluss v. 12.03.2008 - Az.: 5 Qs 19/08 /
Medienpolizei - Keine Einsicht in Ermittlungsakten durch Tonträgerhersteller
Die Kosten, die die Musikindustrie der Allgemeinheit in dieser Weise auferlegt, sind auch nicht zu verachten:
Zitat:
„Wir sollen letztlich nur zivilrechtliche Interessen bedienen“, hieß es bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal, „dabei entstehen dem Staat hohe Kosten“. Hochgerechnet allein für Düsseldorf, Essen und Wuppertal 2.100.000 Euro. Das ist verlorenes Geld, weil die Staatsanwaltschaften es nicht von den Anwälten zurückfordern können.
Quelle
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Aber damit sollte bald Schluss sein.