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Alt 27. Jul 2008, 19:00 Uhr   #26 (Permalink)
John Donne
Kämpft um Bobo
 
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Zitat von comment Beitrag anzeigen
@ Siran

Ist Beschneidung Körperverletzung?
Zahlreiche ärztliche Eingriffe, insbesondere Operationen, erfüllen nach herrschender Rechtsprechung regelmäßig den Tatbestand der Körperverletzung. Sind sie trotzdem in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle nicht strafbar, weil der Patient in diesen Fällen seine Einwilligung gegeben hat. ("Reine Formsache." Mir fällt dabei auch immer die Zeile "Here's a waiver for you to sign..." aus Weird Al Yankovics "Like a surgeon" ein )
Die Einwilligungsfähigkeit ist keineswegs mit der Geschäftsfähigkeit identisch, vielmehr kommt es bei der Einwilligungsfähigkeit darauf an, ob der Einwilligende/Patient "Art, Bedeutung und Tragweite erfassen kann" (BGH NJW 1972, 335). Nach deutschem Recht hätte der 14-Jährige, der beschnitten werden soll - klar ist, daß sein Vater dies möchte und seine Mutter dagegen ist, aber was will er selbst? - durchaus Chancen, daß auf seine persönliche Einwilligung abgestellt wird. Ich würde in diesem Fall empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren.

Die Frage, wie Beschneidungen aus nichtmedizinischen Gründen bei Kindern juristisch zu berwerten sind, ist keinesfalls unumstritten (siehe z.B. hier). Nach meiner unmaßgeblichen persönlichen Meinung stellt die Beschneidung zumindest von Mädchen einen derartig schwerwiegenden Eingriff dar, daß ich ihn keinesfalls durch die Religionsfreiheit gerechtfertigt sehe, selbst wenn man der Meinung ist, daß Eltern für Kinder in grundsätzlich nicht einwilligungsfähigem Alter eine solche auch für medizinisch nicht erforderliche Eingriffe übernehmen können. Wie Siran schon zurecht sagt, ist die Beschneidung von Mädchen ihn vielen Fällen wesentlich invasiver.

Der Bogen zur Diskriminierung ist mir nicht ganz klar. Zwar bin ich nicht der Meinung, daß Diskriminierung nur vom Staat ausgehen kann, aber doch, daß sie nur dort wirklich eine Rolle spielt. Als Privatperson bin ich grundsätzlich keineswegs an die Grundrechte gebunden (Art 1 III GG "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.") Die Tedenz der Gesetzgebung geht momentan allerdings klar in diese Richtung - und weg von der Vertragsfreiheit, wie man beispielsweise am AGG sieht. Trotzdem meine ich, daß weder Eltern, die ihre Kinder beschneiden lassen, diese diskriminiern (zahlreiche Beschneidungen erfolgen wohl gerade aus dem Gedanken heraus, Diskriminierung zu vermeiden: in bestimmten kulturellen und religösen Kontexten ist die Beschneidung geradezu üblich, u.U. gelten beispielsweise in diesen Gemeinschaften unbeschnittene Frauen als unrein. ), noch, daß beschnittene Menschen sonst unter Diskriminierungen leiden. Das halte ich gerade im Falle der Beschneidung weiblicher Genitalien auch zusätzlich zu der massivem Eingriff in die körperliche Integrität auch keineswegs für erforderlich, um derartige Eingriffe abzulehnen.


Zitat:
Zitat von Al Bundy Beitrag anzeigen
wenn ich mich beschneiden lasse, darf ich jeden pimpern, ohne Rücksicht auf eventuelle Gefahren?
Wie kommst Du auf diesen Unfug?

Grüße
John
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"Orgel's Second Rule: Evolution is cleverer than you are. " Francis Crick

Geändert von John Donne (27. Jul 2008 um 19:00 Uhr Uhr). Grund: Doppelpost zusammengeführt
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