Zitat:
Zitat von Brimborium
Mein Stiefvater ist vor einigen Jahren in einem Hospiz gestorben. Ein guter und schmerzfreier Weg.
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Für ihn mag dies so gewesen sein, doch andere Menschen wollen vielleicht unter gar keinen Umständen in ein Hospiz, wenn es denn so weit ist. (Ich würde mich mit Händen und Füßen wehren – aus heutiger Sicht.) Ein Patentrezept bei diesem Thema scheint es nicht zu geben.
Ich sehe es ähnlich wie Scotty. Wichtig ist, dass kein Geschäft mit dem Tod stattfindet und die Selbstbestimmung bis zuletzt gewahrt bleibt.
Die Praxis dürfte problematisch werden.
Als Vorschlag:
1. Das todbringende Medikament erhält man nur von seinem Hausarzt.
2. Der Hausarzt darf es dem Patienten nur zur Verfügung stellen, wenn eine unheilbare Krankheit vorliegt, die von mindestens noch einem Arzt unabhängig bestätigt ist.
Vielleicht könnte es ähnlich geregelt werden wie beim Schwangerschaftsabbruch: Grundsätzlich gilt ein Verbot, aber unter bestimmten Umständen wird von einer Strafe abgesehen; es ist nicht strafbar.