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Alt 21. Jul 2008, 23:21 Uhr   #5 (Permalink)
dichterDenker
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Hmm, bei Beispiel 3 eigentlich nicht, da steht soweit ich sehen kann nichts davon, dass irgendwelche Seiten persönlich angewählt wurden.
Könnte ja theoretisch sein, dass die IP von dem Typ wegen Prefetch auf einer überwachten Seite aufgetaucht ist.

An sich sehe ich ja die Funktion dann aber nicht als schlimm.
Aber den Kommentar hier muss ich nochmal zitieren.

Zitat:
zugegeben, es ist ein nichtiger anlass, aber beweist genau das, wovor datenschützer, blogger, rechtsanwälte (deswegen bin ich ein wenig über den kritiklosen artikel verwundert, herr vetter), journalisten, bürgerrechtler gewarnt haben: überwachung verändert euer verhalten.

und als nächstes: verwende keine zweideutigen wörter in den betreffzeilen! google nicht nach bestimmten wörtern! guck dir bei wikipedia keine sprengstoff-artikel an! beim prefetching fangt ihr an, wo hört ihr auf?
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